Abbruch, Rückbau und Sanierung innerhalb eines denkmalgeschützten Barockgebäudes
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Trierer Str. 1
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt 03 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 656115-2390/2391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch, Rückbau und Sanierung innerhalb eines denkmalgeschützten Barockgebäudes
Abbruch, Rückbau, Schadstoffsanierung im Rahmen der Sanierung des denkmalgeschützten Barockgebäudes des Regino Gymnasiums Prüm
54595 Prüm
Hauptmassen:
ca. 1200m2 nichttragendes Mauerwerk diverse Stärken
ca. 4600m2 Abbruch diverser Bodenbeläge
ca. 2100m2 Entfernung von PAK haltigen Baustoffen
ca. 3300m2 Entfernung von KMF haltigen Baustoffen
ca. 1000m Abbruch Rohrleitungen Sanitär diverse DN
ca. 285 Stk. Demontage Gliederheizkörper
ca. 3600m Abbruch Rohrleitungen Heizung diverse DN
ca. 12000m Demontage Elektroleitungen Sammelverlegung diverse Querschnitte
ca. 13500m Demontage Elektroleitungen Einzelverlegung diverse Querschnitte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot folgende Nachweise zu führen:
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
2. Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 6e EU VOB/A, insbesondere
2.1 Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132 a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bewerber oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug(§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB
2.2 Erklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
2.3 der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Beitragspflicht unterfallen, nachgekommen wurde.
3. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (sofern erforderlich)
Werden Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6 d EU Abs. 1 VOB/A ("Eignungsleihe") in Anspruch genommen, so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.
Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu führen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Bestätigungen der Eigenerklärung vorzulegen. Hierbei sind elektronische Kopien ausreichend. Nachweise die durch Präqualifikation erworben wurden, werden anerkannt.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung zu führen. Werden Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Abs. 1 in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung.
Nachweise, die im Rahmen der Präqualifizierung erbracht und einsehbar sind, werden anerkannt.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
1. Ausführung von mindestens drei Leistungen durch den Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung möglich. Es sind jeweils anzugeben: Bezeichnung der Maßnahmen, Art der ausgeführten Leistung, Kurzbeschreibung der Maßnahme mit Angaben zum Umfang, Leistungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten. Sofern zum Nachweis auf Informationen in einer PQ-Datenbank verwiesen wird, ist darauf zu achten, dass dort die erforderliche Anzahl von vergleichbaren Referenzen eingestellt sind.
2. Eigenerklärung, dass mindestens 6 Mitarbeiter für die Baumaßnahme zur Verfügung stehen und eingesetzt werden können.
3. Mindestens 3 Fachkräfte mit Sachkunde nach TRGS 519. Entsprechende Nachweise (elektronische Kopie) sind dem Angebot beizufügen.
4. Mindestens 1 Fachkraft mit Sachkunde nach der BG-Regel "Kontaminierte Bereiche - BGR 128, Anhang 6A bzw. 6B" oder alternativ nach Anlage 2A der TRGS 524. Ein entsprechender Nachweis (elektronische Kopie) ist dem Angebot beizufügen.
Die Sachkunde nach Nrn 3 und 4 kann in Personalunion vorliegen (muss jedoch nicht).
Nachweise, die durch Präqualifikation erworben wurden, werden anerkannt.
Werden zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Abs. 1 in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Für diese Unternehmen sind ebenfalls die entsprechenden Eignungsnachweise vorzulegen. Als Nachweis, dass die Kapazitäten des anderen Unternehmens für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorzulegen. FB 235 und 236 liegen den Vergabeunterlagen bei.
Ausführung von mindestens 3 vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren sowie laufendem Kalenderjahr (Leistung muss abgeschlossen/vollendet sein). Mindestens 6 Arbeitskräfte sind für die Baumaßnahme verfügbar. Es stehen mindestens 3 Fachkräfte zur Verfügung, die über Sachkunde gemäß TRGS 519 verfügt. Es steht mindestens 1 Fachkraft mit Sachkunde nach BGR 128, Anhang 6A bzw. 6B oder alternativ nach Anlage 2A der TRGS 524 für die Leistungserbringung zur Verfügung.
Das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) findet Anwendung. Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt nach §§ 3 bis 5 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben vom 01.12.2010 in der aktuellen Fassung (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG-)
Vom Bieter sind Erklärungen über die Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt nach § 4 LTTG abzugeben. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden sind auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Erklärungen über die Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt von den Nachunternehmen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
Keine Bieter zugelassen. Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Nichtvorliegen eines Zuschlagsverbots nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 ist nachzuweisen. Der Nachweis kann in Form einer Eigenerklärung (Formblatt liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) geführt werden.
Beabsichtigt der Bieter, zur Ausführung der Leistung Nachunternehmer einzusetzen hat der Bieter mit dem Angebot (FB 233) die Nachunternehmen namentlich zu benennen und anzugeben, welche Teilleistungen diese erbringen sollen. Für diese Unternehmen sind ebenfalls die entsprechenden Eignungsnachweise und Erklärungen bzgl. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen.
Vor Angebotsabgabe ist ein Kundigmachen der Örtlichkeit zwingend erforderlich. Bitte vereinbaren Sie hierfür frühzeitig einen Termin für eine Ortsbesichtigung bei Frau Kinne, Tel.: +49 6561 15-4332 oder Herrn Hafner, Tel.: +49 1511 2517080. Eine Bestätigung über die Durchführung der Ortsbesichtigung ist dem Angebot beizufügen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.