Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen; Los 2: Landschaftsplan Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-00-909 III
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Elisabethenstraße 1
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 06701201-608
Fax: +49 06701201-9608
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen; Los 2: Landschaftsplan
Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beabsichtigt die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans. Der wirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2002 ist aufgrund veränderter ökologischer, ökonomischer, demographischer, rechtlicher und regionalplanerischer Rahmenbedingungen sowie neuer Anforderungen an Flächennutzungen z. B. durch Wohnungsnachfrage/Wohnraumansprüche, Struktur- und Klimawandel inzwischen überholt. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in mehreren Ausschreibungspaketen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Landschaftsplan (Los 2).
VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen Elisabethenstraße 1 55576 Sprendlingen
Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Im vorliegenden zweiten Ausschreibungspaket wurden die Planungsleistungen für den Landschaftsplan ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, Los 2: Landschaftsplan
Postanschrift: Hertelsbrunnenring 20
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4Y4R3
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Internet-Adresse: www.mwvlw.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.