Rückbau Rathaus-Center Ludwigshafen - Schadstoffentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 146
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Walzmühlstraße 65
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Postanschrift: Jaegerstraße 1
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau Rathaus-Center Ludwigshafen - Schadstoffentsorgung
Rückbau Rathaus-Center in Ludwigshafen am Rhein - Schadstoffentsorgung
Fachgerechte und vollständige Entsorgung der Schadstoffe und deponiepflichtigen Abfälle aus der Baustelle.
Ludwigshafen
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist das Laden der zuvor durch einen Dritten befüllten Abrollcontainer, das Wiegen auf der zuvor durch den AN Entsorgung gelieferten jund bereitgestellten mobilen LKW-Waage sowie die Abfuhr und Entsorgung der Schadstoffe bzw. deponiepflichtigen Abfälle.
NICHT Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Übernahme der Funktion des Bevollmächtigten des Erzeugers sowie die Hauptleistung des eANV (lediglich Zuarbeit erforderlich). Auch der Wiegeprozeß auf den Flächen der Baustelle wird bauseits durchgeführt.
Da die zu entsorgenden Abfälle zu rd. 20% aus einer geförderten Leistung resultieren, deren Finanzierung derzeit noch nicht abschließend gesichert ist, wird auf diesen Anteil der Angebotssumme ein Haushaltsvorbehalt ausgesprochen. Demnach wird mit Auftragserteilung bei Angebotszuschlag ein Auftragswert von 80 % des Angebotsvolumens erteilt. Mit Sicherung der Finanzierung, spätestens bis zum 31.03.2024, teilt der AG mit, ob eine Auftragserweiterung auf 100 % der Angebotssumme beabsichtig ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124_LD Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erbracht werden.
2. Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124_LD Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erbracht werden. Im Falle von Bietergemeinschaften sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärungen gemäß Ziffer 1 bis 2 mit dem Angebot einzureichen.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
a. Nettojahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gesamtumsatz)
b. Referenzprojekte in den letzten drei Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung
a. einen durchschnittlichen Jahresmindestnettoumsatz (Gesamtumsatz) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Planungsleistungen in Höhe von 300.000 EUR
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Unterauftragnehmereinsatzes/einer Eignungsleihe ist die Summe der beteiligten Unternehmen in den jeweiligen Leistungsbereichen entscheidend.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt
1. Unternehmens-Referenzen
Eigenerklärung mit Angabe von vergleichbaren Referenzen im Bereich Schadstoffentsorgung (oder vergleichbar), die in den letzten 5 Jahren erbracht worden sind (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit seit mind. 6 Monaten begonnener Tätigkeit).
Geforderte Mindestanforderung:
Der Bewerber muss über mindestens eine vergleichbare Referenz im Bereich Schadstoffentsrogung (oder vergleichbar) verfügen, die in den letzten 5 Jahren erbracht worden ist (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit seit mind. 6 Monaten begonnener Tätigkeit)
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Eignung und Qualifikation
Der Bewerber muß ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, mit einer verantwortlichen Person, die zu benennen ist und über mind. 5 Jahre Berufserfahrung verfügt, sein.
Der Bewerber muß über alle einschlägigen und für die Auftragserfüllung notwendigen technischen Ausstattungen und beruflichen Qualifikationen verfügen.
Der Bewerber muß über ein nachvollziebares Qualitätssicherungssystem verfügen, das im Auftragsgesräch erläutert wird.
Der Bewerber muß einen Fachlehrgang nach EfbV und AbfAEV nachweisen.
Desweiteren muß er über einen Emissionsschutzbeauftragten verfügen und über einen Betriebsbeauftrasgten für Abfall nach KrWG.
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
siehe oben
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Damit sich Streitigkeiten während der Vertragsdurchführung nicht störend auf den Bauablauf auswirken, verpflichten sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer vertraglich zur Durchführung eines Adjudikationsverfahrens nach den Regeln der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Verfahrensordnung Adjudikation (VOA). Das Verfahren dient zur vorläufigen verbindlichen Klärung von Konflikten. Der Auftraggeber hat zur Begründung eines einheitlichen Dispute Adjudication Board (DAB) für das Bauvorhaben einen Vertrag mit Herrn Prof. Stefan Leupertz (Jurist) und Herrn Prof. Dr.-Ing. Dirk Reister (Ingenieur) abgeschlossen (DAB Vertrag). Beide Adjudikatoren sind bundesweit hoch angesehene Vertreter ihrer Disziplin und verfügen über (auch gemeinsame) einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Adjudikation bei Großprojekten. Sie sind vertraglich zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Objektivität verpflichtet. Der Auftraggeber ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des DAB-Vertrags erstmals in Kontakt mit den benannten Adjudikatoren getreten. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seines Angebots ausdrücklich mit dem vorgesehenen Adjudikationsverfahren einverstanden.
b) Im Auftragsfall gilt: Zur Vorlage von Plänen und Bauunterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch (insbesondere Rechnungen) wird die CDE-Plattform Project Networld genutzt, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung.
c) Bei der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Jaegerstaße 1
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: