Tanklöschfahrzeug 2000 Freiwillige Feuerwehr Verbandsgemeinde Diez
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Louise-Seher-Straße 1
Ort: Diez
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 65582
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle Verbandsgemeinde Diez
E-Mail:
Telefon: +49 6432/501-189
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgdiez.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tanklöschfahrzeug 2000 Freiwillige Feuerwehr Verbandsgemeinde Diez
Die Verbandsgemeinde Diez plant die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 2000) nach DIN 14530-18 am Standort Diez. Der Auftrag ist in 2 Lose aufgeteilt.
Die Lose werden nur gemeinsam vergeben. Aufgrund des durch die losweise Vergabe entstehenden technischen Mehraufwandes, sowie möglicherweise auftretenden Problemen bei der Fahrzeugunterhaltung, ist die Vergabe von beiden Losen gemeinsam, geboten.
Beschaffung Tanklöschfahrzeug 2000
Standort Diez
Die Verbandsgemeinde Diez schreibt die Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF 2000) nach DIN 14530-18 Ausgabe 11/2019 und den Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz sowie der in den Vergabeunterlagen ergänzenden und/ oder einschränkenden typspezifischen Anforderungen aus. Für das Los 1 "Fahrgestell" versteht sich ein Neufahrzeug im Sinne der Ausschreibung; als Neufahrzeug gilt auch ein Vorführfahrzeug sofern es nicht älter als 18 Monate ist und nicht mehr als 20.000 Km zurückgelegt hat.
Beschaffung Tanklöschfahrzeug 2000
Standort Diez
Die Verbandsgemeinde Diez schreibt die Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF 2000) nach DIN 14530-18 Ausgabe 11/2019 und den Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz sowie der in den Vergabeunterlagen ergänzenden und/ oder einschränkenden typspezifischen Anforderungen aus. Für das Los "Aufbau" versteht sich -wie bei Los 1- ein Neufahrzeug im Sinne der Ausschreibung; als Neufahrzeug gilt auch ein Vorführfahrzeug sofern es nicht älter als 18 Monate ist und nicht mehr als 20.000 Km zurückgelegt hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; oder andere Erlaubnis-Nachweise zur Berufsausübung, falls keine Pflicht zur Eintragung in Berufs-/Handelsregister besteht) oder gleichwertige Bescheinigung eines anderen Mitgliedstaates/Landes,
- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers. Für Bieter-Unternehmen nicht mit Sitz in Deutschland: Angabe des entsprechenden Versicherungsträgers),
- Zugelassen sind Bieter nur, wenn keine schwere Verfehlung begangen wurde, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
- Eignung:
Die Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung zu o. gen. Punkten mit dem Angebot das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ausgefüllt einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann auch als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden, § 122 GWB.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikats führen, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle mit dem Angebot mitzuteilen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass diese ggf. die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen sowie deren PQ-Nummer anzugeben.
— Bei vorgesehener Bietergemeinschaft:
Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden bevollmächtigten Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns:
Von Seiten des Auftraggebers wird ein Formular zur Verfügung gestellt: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Erklärung LTTG)
— Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen),
— Insolvenzverfahren und Liquidation (ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren darf weder beantragt noch eröffnet sein, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
—— zum Nachweis der Erfüllung o. gen. Punkte genügt vorerst das Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Formular 124). Die Eignungsnachweise werden dann von den Bietern der engeren Wahl nachgefordert oder die Vorlage eines Präqualifikationszertifikats, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist (- die PQ-Nummer ist mit dem Angebot mitzuteilen). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB akzeptiert.
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 100.000 EUR je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert.
— Angaben über die Ausführung von 3 Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), wobei für jede davon mindestens anzugeben sind: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, mit eigenem Personal ausgeführter Umfang, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäß ausgeführte Leistung,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit der Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen. Auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmen, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers und dafür, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen sowie im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird.
—— zum Nachweis der Erfüllung o. gen. Punkte genügt vorerst das Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Formular 124). Die Eignungsnachweise werden dann von Bietern der engeren Wahl nachgefordert oder die Vorlage eines Präqualifikationszertifikats, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist (- die PQ-Nummer ist mit dem Angebot mitzuteilen). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB akzeptiert
Fehlen die oben genannten Erklärungen, so können diese seitens des Auftraggebers mittels einer angemessenen Frist nachgefordert werden. Sollten die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Plattform subreport bereitgestellt. Sie können dort unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für die o.g. Plattform erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über die Plattform subreport abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle darauf hinzuweisen.
Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen über subreport an die dort benannte Kontaktstelle zu übermitteln.
Fragen sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) zu stellen.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen.
Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen.
Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 56116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113