Sozialbetreuung einer Asylunterkunft einschl. Pförtnerdienst in Wörrstadt -Landkreis Alzey-Worms-

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 07331003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sozialbetreuung einer Asylunterkunft einschl. Pförtnerdienst in Wörrstadt -Landkreis Alzey-Worms-

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Alzey-Worms sucht (voraussichtlich) ab dem 01.08.2023 einen für den Betrieb und die Sozialbetreuung einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete erfahrenen Träger, einschließlich Pförtnerdienst in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 302 480.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Hauptort der Ausführung:

55286 Wörrstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Alzey-Worms sucht (voraussichtlich) ab dem 01.08.2023 einen für den Betrieb und die Sozialbetreuung einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete erfahrenen Träger, einschließlich Pförtnerdienst in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende.

Der Auftrag umfasst folgende Teilleistungen:

Durch Leitung, Sozialdienst, Hausmeisterdienst, Ordnungskräfte und Pförtnerdienst soll eine 24-Stunden-Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft sichergestellt sein.

In der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr ist an allen Wochen-/Feiertagen der Sozialdienst und die sonstigen Kräfte Ansprechpartner*in.

Von 16.00 Uhr bis 7.00 Uhr übernimmt der Pförtnerdienst (können auch Ordnungskräfte sein) die Betreuung der Unterkunft.

Das Personal besteht aus:

Sozialpädagogischen Fachkräften (Schlüssel: 1 VZ : 70 Bewohner*innen) sowie sonstigen sog. „Sozialhelfern“ und anderen Kräften wie Pförtnerdienst, Ordnungskräften usw., um die 24Stunden-Betreuung abzudecken.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verfahren, das Verhandlungen einschließt
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
Angaben zu nationalen Verfahren sind erhältlich unter: https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:

Zuschlagskriterien:

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Alle Kriterien sind unseren Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber

Tag: 27/03/2023

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 050-145262
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 215 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 215 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 160 Einleitung, Antrag

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/06/2023

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