Ausschreibefähige Unterlagen zur Angebotsaufforderung F127
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DE Deutschland
Ziel in der AP2 ist es ausschreibungsfähige Unterlagen
zu erstellen, die für einen eingeschränkten nationalen Teilnehmerwettbewerb oder eine Direktbeauftragung als Anhang zur Leistungsbeschreibung Verwendung finden können. Die Fa. MTG soll hierfür konkret folgende Liefergegenständen erarbeiten:
1. Architekturmodell
2. LCC-Betrachtung
3. Verwundbarkeitsmodell/-analyse
4. Design-/ Fertigungs- und Konstruktionsvorgaben
5. Master Integrations- und Testplan
71335000 Technische Studien
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Nutzung der technischen Ausprägung der Datenbasis sowie der enthaltenen Informationen ist aufgrund der Komplexität und der von der MTG programmierten Algorithmen nur dieser Firma möglich. Uneingeschränkte Nutzungsrechte wurden dem öAG an den Studienergebnissen eingeräumt - nicht jedoch an der Datenbasis. In der Datenbasis werden neben Kosten- und Leistungsdaten auch Daten und Informationen der Rüstungsplanung für zukünftige Marinefahrzeuge zusammengefasst, gepflegt und verarbeitet. Durch diese Befähigung ist nur die MTG in der Lage, zeit- und bedarfsgerecht Schiffsentwürfe bzw. Vorgaben an solche - in diesem Fall für F127 - zu erstellen und Fragestellungen zu Einzelaspekten der Bedarfsdeckung zu beantworten. In dieser Datenbasis sind auch Informationen Dritter enthalten und nicht nur Informationen, die vom öAG bereitgestellt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Ausschreibefähige Unterlagen zur Angebotsaufforderung F127Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22047
Land: Deutschland
Wert: 0.01 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung
eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1 dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der
Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der
Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber
zu rügen.