Sozialbetreuung einer Asylunterkunft im Landkreis Alzey-Worms einschl. Pförtnerdienst
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07331003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Sozialbetreuung einer Asylunterkunft im Landkreis Alzey-Worms einschl. Pförtnerdienst
Der Landkreis Alzey-Worms sucht (voraussichtlich) ab dem 01.08.2023 einen für den Betrieb und die Sozialbetreuung einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete erfahrenen Träger, einschließlich Pförtnerdienst in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende.
55232 Alzey
Der Landkreis Alzey-Worms sucht (voraussichtlich) ab dem 01.08.2023 einen für den Betrieb und die Sozialbetreuung einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete erfahrenen Träger, einschließlich Pförtnerdienst in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende.
Der Auftrag umfasst folgende Teilleistungen:
Durch Leitung, Sozialdienst, Hausmeisterdienst, Ordnungskräfte und Pförtnerdienst soll eine 24-Stunden-Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft sichergestellt sein.
In der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr ist an allen Wochen-/Feiertagen der Sozialdienst und die sonstigen Kräfte Ansprechpartner*in.
Von 16.00 Uhr bis 7.00 Uhr übernimmt der Pförtnerdienst (können auch Ordnungskräfte sein) die Betreuung der Unterkunft.
Das Personal besteht aus:
Sozialpädagogischen Fachkräften (Schlüssel: 1 VZ : 70 Bewohner*innen) sowie sonstigen sog. „Sozialhelfern“ und anderen Kräften wie Pförtnerdienst, Ordnungskräften usw., um die 24Stunden-Betreuung abzudecken.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zuschlagskriterien:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Alle Kriterien sind unseren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/03/2023
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.