Wartung Klinikbetten Referenznummer der Bekanntmachung: SC4-2023-0017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unimedizin-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung Klinikbetten
Wartung und Instandhaltung von Klinikbetten
Referenznummer der Bekanntmachung: SC4-2023-0017
UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstrasse 1 55131 Mainz keine
Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) für 2 Jahre und weitere 2 Jahre als Verlängerungsoption mit der Wartung und Instandhaltung aller mechanischen und elektrischen Klinikbetten (ca. 1680 Stück) in der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Die Instandhaltung schließt folgende Grundmaßnahmen ein:
-Wartung (Dokumentation in einem Wartungsprotokoll)
-Inspektion (Dokumentation in einem Serviceporotokpll)
-Instandhaltung (Dokumentation in einem Serviceprotokoll)
Die genauen Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vertragslaufzeit = 2 Jahre Verlängerungsoption = 1 x 2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist, in dem es ansässig ist(darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein)
Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsscheins, dem die versicherten Risiken sowie einer Deckungssummen zu entnehmen nicht unter 5 Mio EURO für Personen- und Sachschäden, zu entnehmen sind.
jeder Bieter /jede Bietergemeinschaft muss die vorstehenden Anforderungen vollständig erfüllen
Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
-Abgabe von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Art, aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, welche die Wartung und Instandhaltung von Klinikbetten umfassen, die für deutsche Kliniken/Krankenhäuser mit Maximalversorgung und Laborbetrieb im laufenden Betrieb ausgeführt worden sind.
- Als Nachweis der Fachkunde sind dem Angebot die Schulungszertifikate der eingesetzten Mitarbeiter zur Bettenwartung und Bettenreparatur für die Hersteller: Wissner Bosserhoff, Stiegelmeyer und Völker beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über den Vergabesatelliten des Landes Rheinland-Pfalz.
Da die Angebote elektronisch über den Vergabesatelliten des Landes Rheinland Pfalz eingereicht werden, sind keine befugten Personen beim Öffnungsverfahren vor Ort.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YE5A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.