Stadt Ludwigshafen am Rhein, Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche Von-Weber-Straße, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 23/00038
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Ludwigshafen am Rhein, Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche Von-Weber-Straße, Planungsleistungen
Stadt Ludwigshafen am Rhein, Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche Von-Weber-Straße, Planungsleistungen
Planung, örtliche Bauüberwachung, besondere Leistungen der Planung, Baukoordinator
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein - Bereich Tiefbau - Rheinuferstraße 9 67061 Ludwigshafen, Stadt Ludwigshafen am Rhein Von-Weber-Straße 67061 Ludwigshafen
Stadt Ludwigshafen am Rhein, Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche Von-Weber-Straße, Planungsleistungen in drei Losen:
Los 1: Planung, örtliche Bauüberwachung, besondere Leistungen der Planung, Baukoordinator,
Los 2: Beweissicherung,
Los 3: Boden + Kampfmittel.
Sollten nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge mehr als vier geeignete Bewerber festgestellt werden, werden die Bewerber anhand der nachfolgenden, aus den Eignungskriterien entnommenen Auswahlkriterien ermittelt:
- Erklärung über geeignete und vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens zehn Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung eines Ansprechpartners gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Hierbei soll insbesondere auf die Erfahrungen in Planungsleistungen bei Verkehrsanlagen anhand der nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
- Art des Referenzobjektes,
- Art und Umfang der Planungsleistungen,
- beauftragter Umfang der Leistungen,
- Ausführungszeitraum,
- Gesamthonorar,
- Gesamtkosten der Maßnahme.
Jeder Bewerber kann bis zu fünf geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens zehn Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen anhand der vorstehend benannten und nachgewiesenen Aspekte.
Lässt sich ein Unterkriterium in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung mit "ja" beantworten, wird dies mit einem Punkt bewertet. Maximal zu erreichen sind 6 Punkte pro benannter geeigneter Referenz, d.h. insgesamt maximal 30 Punkte.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Hierbei soll insbesondere auch auf die nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
- Benennung der Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall,
- Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebende Dienstleistung hervorgehen,
- Fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebende Dienstleistung hervorgehen,
- weitere Qualifikation des Projektleiters.
Jeder Bewerber kann jeweils bis zu fünf geeignete und vergleichbare Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens zehn Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand der Anzahl der benannten geeigneten Referenzen.
Lässt sich ein Unterkriterium in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung mit "ja" beantworten, wird dies mit einem Punkt bewertet. Maximal zu erreichen ist 1 Punkt pro benannter geeigneter Referenz, d.h. maximal 10 Punkte.
Damit können insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden.
Anhand der Punktebewertung wird eine Rangfolge in absteigender Punktzahl gebildet. Die vier Bewerber in der Rangfolge mit der höchsten Punktzahl werden ausgewählt.
Beweissicherung
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein - Bereich Tiefbau - Rheinuferstraße 9 67061 Ludwigshafen, Stadt Ludwigshafen am Rhein Von-Weber-Straße 67061 Ludwigshafen
Stadt Ludwigshafen am Rhein, Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche Von-Weber-Straße, Planungsleistungen in drei Losen:
Los 1: Planung, örtliche Bauüberwachung, besondere Leistungen der Planung, Baukoordinator,
Los 2: Beweissicherung,
Los 3: Boden + Kampfmittel.
Sollten nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge mehr als vier geeignete Bewerber festgestellt werden, werden die Bewerber anhand der nachfolgenden, aus den Eignungskriterien entnommenen Auswahlkriterien ermittelt:
- Erklärung über geeignete und vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens zehn Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung eines Ansprechpartners gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Hierbei soll insbesondere auf die Erfahrungen in Planungsleistungen bei Verkehrsanlagen anhand der nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
- Art des Referenzobjektes,
- Art und Umfang der Planungsleistungen,
- beauftragter Umfang der Leistungen,
- Ausführungszeitraum,
- Gesamthonorar,
- Gesamtkosten der Maßnahme.
Jeder Bewerber kann bis zu fünf geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens zehn Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen anhand der vorstehend benannten und nachgewiesenen Aspekte.
Lässt sich ein Unterkriterium in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung mit "ja" beantworten, wird dies mit einem Punkt bewertet. Maximal zu erreichen sind 6 Punkte pro benannter geeigneter Referenz, d.h. insgesamt maximal 30 Punkte.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Hierbei soll insbesondere auch auf die nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
- Benennung der Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall,
- Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebende Dienstleistung hervorgehen,
- Fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebende Dienstleistung hervorgehen,
- weitere Qualifikation des Projektleiters.
Jeder Bewerber kann jeweils bis zu fünf geeignete und vergleichbare Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens zehn Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand der Anzahl der benannten geeigneten Referenzen.
Lässt sich ein Unterkriterium in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung mit "ja" beantworten, wird dies mit einem Punkt bewertet. Maximal zu erreichen ist 1 Punkt pro benannter geeigneter Referenz, d.h. maximal 10 Punkte.
Damit können insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden.
Anhand der Punktebewertung wird eine Rangfolge in absteigender Punktzahl gebildet. Die vier Bewerber in der Rangfolge mit der höchsten Punktzahl werden ausgewählt.
Boden + Kampfmittel
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein - Bereich Tiefbau - Rheinuferstraße 9 67061 Ludwigshafen, Stadt Ludwigshafen am Rhein Von-Weber-Straße 67061 Ludwigshafen
Stadt Ludwigshafen am Rhein, Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche Von-Weber-Straße, Planungsleistungen in drei Losen:
Los 1: Planung, örtliche Bauüberwachung, besondere Leistungen der Planung, Baukoordinator,
Los 2: Beweissicherung,
Los 3: Boden + Kampfmittel.
Sollten nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge mehr als vier geeignete Bewerber festgestellt werden, werden die Bewerber anhand der nachfolgenden, aus den Eignungskriterien entnommenen Auswahlkriterien ermittelt:
- Erklärung über geeignete und vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens zehn Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung eines Ansprechpartners gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Hierbei soll insbesondere auf die Erfahrungen in Planungsleistungen bei Verkehrsanlagen anhand der nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
- Art des Referenzobjektes,
- Art und Umfang der Planungsleistungen,
- beauftragter Umfang der Leistungen,
- Ausführungszeitraum,
- Gesamthonorar,
- Gesamtkosten der Maßnahme.
Jeder Bewerber kann bis zu fünf geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens zehn Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen anhand der vorstehend benannten und nachgewiesenen Aspekte.
Lässt sich ein Unterkriterium in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung mit "ja" beantworten, wird dies mit einem Punkt bewertet. Maximal zu erreichen sind 6 Punkte pro benannter geeigneter Referenz, d.h. insgesamt maximal 30 Punkte.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Hierbei soll insbesondere auch auf die nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
- Benennung der Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall,
- Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebende Dienstleistung hervorgehen,
- Fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebende Dienstleistung hervorgehen,
- weitere Qualifikation des Projektleiters.
Jeder Bewerber kann jeweils bis zu fünf geeignete und vergleichbare Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens zehn Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand der Anzahl der benannten geeigneten Referenzen.
Lässt sich ein Unterkriterium in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung mit "ja" beantworten, wird dies mit einem Punkt bewertet. Maximal zu erreichen ist 1 Punkt pro benannter geeigneter Referenz, d.h. maximal 10 Punkte.
Damit können insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden.
Anhand der Punktebewertung wird eine Rangfolge in absteigender Punktzahl gebildet. Die vier Bewerber in der Rangfolge mit der höchsten Punktzahl werden ausgewählt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 5. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß §§ 44, 75 Abs. 2 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- 6. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 7. Erklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- 8. Erklärung über geeignete und vergleichbare Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 9. Name und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen tatsächlich erbingen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 10. Sicherstellung einer kurzfristigen Erreichbarkeit des Projektleiters für den Auftraggeber, Präsenz auf der Baustelle innerhalb von einer Stunde während der Ausführung der Bauarbeiten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 11. Tägliche Präsenz vor Ort während der Ausführung der Bauarbeiten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 12. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 13. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 14. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 15. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 16. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes,
- Juristische Personen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. o. g. Regelung benennen,
- Ausländische Bewerber Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU
Einzureichende Unterlagen:
- 17. Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 18. Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 1. Angaben zum Namen des Bewerbers / zum bevollmächtigten Vertreter / Ansprechpartner, Adresse und Kontaktdaten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 2. Bewerbergemeinschaftserklärung (sofern zutreffend) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHY1RQ30J32
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer/ansprechpartner
Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Regelung des § 160 GWB hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.