Neubau einer Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Nentershausen - Tragwerksplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eppenroder Straße 18
Ort: Nentershausen
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56412
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2602/126211
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-montabaur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Nentershausen - Tragwerksplanung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zum Neubau einer Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Nentershausen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphase 1 - 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1, 5 HOAI i.V.m. Anlage 14 Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind.
56412 Nentershausen
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zum Neubau einer Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Nentershausen.
Die Ortsgemeinde Nentershausen beabsichtigt zur Deckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen den Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemarkung Nentershausen "Auf der Lehmkaute" (Flur 41, Flurstücke 4105 - 4108).
Für das Bauvorhaben gibt es noch keinen Bebauungsplan. Dieser wird den Vorgaben des Entwurfs angepasst.
Für den Entwurf gibt es von Seiten des Bauherrn Vorgaben, die aus den bisherigen Erfahrungen beim Bau und Betrieb der vorhandenen Einrichtungen resultieren. Die Kindertagesstätte soll 5-gruppig sein. Die Gruppen sollen jeweils eine Größe von 45 qm und einen Nebenraum von 20 qm haben. Außerdem sollen 3 Schlafräume mit jeweils 20 qm, ein Mehrzweckraum (60 qm) mit einem dazugehörigen Abstellraum (10 qm) eingeplant werden. Der Personalraum soll Platz für ca. 20 Personen haben (30 qm) und das Büro für die Leitung soll 15 qm groß sein. Außerdem wird ein Besprechungsraum mit 122 qm benötigt. In der Kita soll frisch gekocht werden (40-45 qm) und das Essen soll in bis zu drei Schichten in einem Speiseraum (40 qm) gegessen werden. Die Küche benötigt einen Lagerraum mit 20 qm. Zusätzlich wird ein Hauswirtschaftsraum mit 20 qm und zwei Putzräume mit jeweils 5 qm benötigt.
Die technische Ausstattung der Kita soll nach aktuellen Bauvorschriften umgesetzt werden, dabei sollen ökologische und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden.
Der Grundriss soll so gestaltet sein, dass der Kindergarten problemlos um einen zusätzlichen Gruppenraum (ca. 45m²) mit Nebenraum (ca. 20m²) und Schlafraum (ca. 20m²) und ggf. Sanitärbereich erweiterbar ist.
Sofern eine Fertigstellung der Planungsleistung nicht bis zum Ablauf der angesetzten Zeit insb. wegen Unvorhergesehenem erbracht werden konnte.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bewerber wie folgt einzugrenzen:
Vorlage der unter Ziff. III der Bekanntmachung geforderten angeführten Nachweise.
Liegen mehrere Bewerber auf dem 5. Platz, entscheidet das Los.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 – ganz oder teilweise– in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Handels-oder Berufsregister (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen.
2. Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage A2);
3. Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage A4), falls erforderlich.
4. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 5), falls erforderlich.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft (Eignungsleihe), haben auch die Nachunternehmer die vorgenannten Erklärungen/Nachweise abzugeben.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratender) Ingenieur/in tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein entsprechender Ingenieur/in zur Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleitungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen.
Die Bewerber haben die Erklärungen zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage A3) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS heruntergeladen werden;
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen;
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b BGB (nicht mit elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften;
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen;
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden;
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen;
3) Eignungsleihe, § 47 VgV
a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden;
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unterZiff.III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen;
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage A5 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge,§ 36 VgV
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und - soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen;
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A2) und die Erklärung Tariftreue (Anlagen A3) vorzulegen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 GWB Fassung Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
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Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
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