Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg Gewerk: Schlosser- und Metallbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03 BüHa Mainz-Lerchenberg: Schlosser- und Metallbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainzer-buergerhaeuser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg Gewerk: Schlosser- und Metallbauarbeiten
Schlosser- und Metallbauarbeiten
Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg Hebbelstraße 2 55127 Mainz
Die Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG beabsichtigt im Stadtteil Lerchenberg das Bürgerzentrum energetisch und brandschutztechnisch zu sanieren, umzubauen und durch zwei Anbauten (Kindertagesstätte und Tanzsportclub) zu erweitern.
Das Gelände des Bürgerhauses Lerchenberg liegt im Mainzer Stadtteil Lerchenberg in einem Wohngebiet. Das Grundstück ist weitläufig und wird im Süden von einem großen parkähnlichen Wald begrenzt. Im oberen nördlichen Teil befindet sich das Bürgerhaus mit angeschlossenem öffentlichem Parkplatz. Die Zugänge sind einerseits über die nördliche Hebbelstraße und andererseits über die westliche Büchner Allee zu erreichen.
Das Bestandgebäude wird erhalten, umgebaut und an die erforderlichen neuen Nutzungen durch entsprechende Umbaumaßnahmen angepasst. Das Gebäude wird kernsaniert und den aktuellen Nutzungsansprüchen angepasst.
Die geforderten Nutzungen im Bürgerhaus beinhalten die Ortsverwaltung, das Quartiersmanagement, das Jugendzentrum, das Seniorenzentrum und eine optionale Gastronomie.
Der Neubau der geplanten 4-zügige Kindertagesstätte wird im Südosten angebaut und ergänzt das bürgernahe Angebot des Ensembles. Die Kita ist eng mit dem Bürgerhaus verbunden- funktional aber autark. Der Kindergartenneubau wird eingeschossig, mit Flachdach und einer PV-Anlage ausgeführt. Dem Bestandsgebäude des Bürgerhauses ist quer zur Hauptausrichtung im Süden der Neubau der Halle des Tanzsportzentrums "Rot - Weiß" angeschlossen. Dieser Neubau wird ebenfalls mit einer PV-anlage ausgestattet.
Ausgeführt werden überwiegend Treppenanlagen, Handläufe, Geländer und Gitterrostabdeckungen in Verkehrswegen und Fluchtwegen der verschiedenen Nutzer im Innen- und Außenbereich.
Gebäudedaten:
Gebäudedaten Kindertagesstätte:
Summen Brutto Grundfläche BGF: ca. 1041,44m²
Summe Brutto Rauminhalt BRI: ca. 4056,13m³
BGF UG: 411,58m², Höhe:3,55m, BRI UG: 1461,109m³
BGF EG: 629,86m², Höhe: 4,12m, BRI EG: 2595,023m³
Anzahl der Geschosse: 2 Vollgeschosse
Höhen Kindertagesstätte:
UG: OKFF -3,13 = +227,21üNN
UG OKRD -3,29 = +227,05üNN
EG OKFF +0,04 = +230,38üNN
EG OKRD -0,12 = +230,22üNN
Gebäudedaten Bürgerhaus:
Summen Brutto Grundfläche BGF: ca. 3325,44m²
Summe Brutto Rauminhalt BRI: ca. 13240,138m³
BGF UG: 1416,38m², Höhe: 3,16m, BRI UG: 4475,7608m³
BGF EG: 969,80m², Höhe: 3,57m, BRI EG: 3462,186m³
BGF EG Großer Saal: 535,12m², Höhe: 7,25m, BRI EG Großer Saal: 3879,62m³
BGF OG: 404,14m², Höhe: 3,52m, BRI OG: 1422,5728m³
Anzahl der Geschosse: 3 Vollgeschosse
Höhen Bürgerhaus:
UG: OKFF -3,19 = +227,15üNN
UG OKRD -3,28 = +227,06üNN
EG OKFF +0,00 = +230,34üNN
EG OKRD -0,10 = +230,24üNN
OG OKFF +3,48 = +233,82üNN
OG OKRD +3,37 = +233,71üNN
Gebäudedaten Tanzclub "Rot-Weiß":
BGF: 640,67m², Höhe: 5,92m, BRI: 3792,7664m³
Anzahl der Geschosse: 1 Vollgeschoss
Höhen Tanzclub "Rot-Weiß":
EG OKFF +0,00 = +230,34üNN
EG OKRD -0,16 = +230,18üNN
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlosser- und Metallbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remagen
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.schmickler-metallbau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot zusätzlich einzureichen:
Mit dem Angebot:
- die Aufgliederung der Angebotssumme mit den Vordrucken
- die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise
Auf Verlangen der Vergabestelle:
- Vorlage der Urkalkulation
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y496U7H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.