Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 / ZBL / Z.22-0028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz
Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz
56068 Koblenz, Justizvollzugsanstalt Koblenz Simmerner Str. 14A 56075 Koblenz, Justizvollzugsanstalt Diez Limburger Str. 122 65582 Diez, Justizvollzugsanstalt Trier Gottbillstr. 14 54294 Trier, Justizvollzugsanstalt u. Jugendstrafanstalt Wittlich Trierer Landstr. 64 54516 Wittlich
Los 1 - Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Koblenz
Los 2 - Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Diez
Los 3 - Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Trier
Los 4 - Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung und Jugendstraftanstalt Wittlich
Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption:
Der jeweils zu schließende Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 4 Jahren, beginnend für alle Lose ab dem 01.04.2023.
Der jeweilige Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch einmalig um zwei weitere Jahre, es sei denn, einer der Vertragsparteien kündigt 9 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich.
Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt sechs Jahre.
Preisgleitklausel:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 3.5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Zahnarztpraxis Ingrid Böhmer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Zahnarztpraxis Ingrid Böhmer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Zahnarzt Dr. Talke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.zahnarzt-talke.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Zahnarzt Dr. Talke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.zahnarzt-talke.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y1H5EM2LX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.jm.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/