FFH-Monitoring Fledermäuse - Berichtsperiode 2019-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_15/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
FFH-Monitoring Fledermäuse - Berichtsperiode 2019-2024
1.1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring:
In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
1.2 FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz
Für 48 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Seit 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in RLP als priori-tär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben.
1.3 FFH-Monitoring Fledermausarten in Rheinland-Pfalz:
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 22 Fledermausarten im Anhang II und IV der FFH Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen. Drei davon werden in dieser Ausschreibung / Leistungsbeschreibung behandelt (Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung).
Für das Monitoring der FFH-Arten in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig.
Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen:
1. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des FFH-Monitoringprogrammes
2. Erstellung eines Endberichtes
Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
West, 5 Stichprobenflächen (SPF) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), 1 SPF Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Gelände
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 22 Fledermausarten im Anhang II und IV der FFH Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen. Drei davon werden in dieser Ausschreibung / Leistungsbeschreibung behandelt.
Los 1 betrifft 5 Stichprobenflächen (SPF) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), 1 SPF Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri).
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen:
1. Überprüfung der Stichprobenflächen-Abgrenzung:
Es können max. 5 Stichprobenflächen überprüft und abgegrenzt werden.
2. Durchführung der Nachtfänge auf den Stichprobenflächen:
Es können auf max. 5 Stichprobenflächen Nachtfänge in 2023 durchgeführt werden, pro Stichprobenfläche jedoch maximal 3.
3. Durchführung der Besenderung der Sendertiere auf den Stichprobenflächen:
Es können auf max. 5 Stichprobenflächen Besenderungen in 2023 durchgeführt werden, pro Stichprobenfläche jedoch an maximal 2 Sendertieren pro Art.
4. Durchführung der Telemetrie zur Lokalisation der Quartiere auf den Stichprobenflächen:
Es können auf max. 5 Stichprobenflächen Telemetrie in 2023 durchgeführt werden, pro Stichprobenfläche jedoch maximal 3 Mal pro Art.
5. Durchführung der Ausflugszählungen adulter Weibchen auf den Stichprobenflächen:
Es können auf max. 5 Stichprobenflächen Ausflugszählung in 2023 durchgeführt werden, pro Stichprobenfläche jedoch maximal 3 Mal pro Art.
6. Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigung auf den Stichprobenflächen:
Es können auf max. 5 Stichprobenflächen die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigung durchgeführt werden.
7. Endbericht:
Max. 10 Stunden für das Verfassen des Endberichtes.
Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Da es sich bei den auf den SPF durchzuführenden Leistungen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich.
Bei den Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung handelt es sich um einen Platzhalter.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter für beide Lose ein Angebot abgibt, jedoch nur für ein (1) Los leistungsfähig und willig ist, muss er im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit im Angebotsanschreiben (Formular 301b) angeben (ankreuzen), dass er nur für ein (1) Los leistungsfähig und leistungswillig ist.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.
Hinweise:
Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.
(3) Mögliche Rabattgewährungen (in Prozent) des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe gewährt werden, sind im Angebotsanschreiben (Formular 301b) nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
(4) Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Ost, 1 SPF Brandtfledermaus (Myotis brandtii), 1 SPF Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Gelände
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 22 Fledermausarten im Anhang II und IV der FFH Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen. Drei davon werden in dieser Ausschreibung / Leistungsbeschreibung behandelt.
Los 2 betrifft 1 Stichprobenflächen (SPF) Brandtfledermaus (Myotis brandtii), 1 SPF Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri).
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen:
1. Überprüfung der Stichprobenflächen-Abgrenzung:
Es können max. 2 Stichprobenflächen überprüft und abgegrenzt werden.
2. Durchführung der Nachtfänge auf den Stichprobenflächen:
Es können auf max. 2 Stichprobenflächen Nachtfänge in 2023 durchgeführt werden, pro Stichprobenfläche jedoch maximal 3.
3. Durchführung der Besenderung der Sendertiere auf den Stichprobenflächen:
Es können auf max. 2 Stichprobenflächen Besenderungen in 2023 durchgeführt werden, pro Stichprobenfläche jedoch an maximal 2 Sendertieren pro Art.
4. Durchführung der Telemetrie zur Lokalisation der Quartiere auf den Stichprobenflächen:
Es können auf max. 2 Stichprobenflächen Telemetrie in 2023 durchgeführt werden, pro Stichprobenfläche jedoch maximal 3 Mal pro Art.
5. Durchführung der Ausflugszählungen adulter Weibchen auf den Stichprobenflächen:
Es können auf max. 2 Stichprobenflächen Ausflugszählung in 2023 durchgeführt werden, pro Stichprobenfläche jedoch maximal 3 Mal pro Art.
6. Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigung auf den Stichprobenflächen:
Es können auf max. 2 Stichprobenflächen die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigung durchgeführt werden.
7. Endbericht:
Max. 5 Stunden für das Verfassen des Endberichtes.
Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Da es sich bei den auf den SPF durchzuführenden Leistungen nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es während der Vertragslaufzeit vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich.
Bei den Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung handelt es sich um einen Platzhalter.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter für beide Lose ein Angebot abgibt, jedoch nur für ein (1) Los leistungsfähig und willig ist, muss er im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit im Angebotsanschreiben (Formular 301b) angeben (ankreuzen), dass er nur für ein (1) Los leistungsfähig und leistungswillig ist.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, können den Ausführungen in Kapitel 7.4.2 entnommen werden.
Hinweise:
Eine Angabe von Präferenzen bzgl. der Losreihenfolge ist unzulässig und würde zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren führen, da dies als unzulässige Bedingung gewertet werden müsste.
(3) Mögliche Rabattgewährungen (in Prozent) des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe gewährt werden, sind im Angebotsanschreiben (Formular 301b) nachvollziehbar und klar anzubieten. Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
(4) Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
West, 5 Stichprobenflächen (SPF) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), 1 SPF Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60488
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oeko-vision.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ost, 1 SPF Brandtfledermaus (Myotis brandtii), 1 SPF Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60488
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oeko-vision.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Wertangabe 0,01 dient als Platzhalter.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYCEQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.