Neubau der Uferbefestigung im Stromhafen Andernach, 1.BA
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kanzlei-forkert.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Uferbefestigung im Stromhafen Andernach, 1.BA
Ausgeschrieben wird die Sanierung der Hafenspundwand im Stromhafen Andernach. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der 1. BA von Rhein-km 612,090 bis Rhein-km 612,255 mit einer Länge von ca. 163 m.
Die Ausschreibung wird in 2 Lose aufgeteilt: Los 1 - Uferbefestigung; Los 2 - Platzbefestigung.
Im bestehenden Rheinhafen Andernach wurden an der Uferspundwand des Stromhafens Schäden festgestellt. Lokal weist die vorhandene Uferspundwand starke Kopfverformungen Richtung Rhein auf. Darüber hinaus ist die vorhandene Spundwand unverankert als auch für die örtlichen Verhältnisse mit einer geringen Einbindung ausgeführt. Aufgrund der aufgetretenen Schäden sowie der Bauteilabmessungen ist die vorhandene Uferspundwand und das unmittelbar angrenzende Hafengelände als nicht mehr standsicher eingestuft. Um die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Liege- und Umschlagstellen im Stromhafen auch in Zukunft gewährleisten zu können, ist eine Sanierung der Hafenspundwand erforderlich. Der Stromhafen Andernach befindet sich westlich des Hafens Andernach am Rhein zwischen Rhein-km 611,732 und Rhein-km 612,620. Im Bereich zwischen Rhein-km 611,732 und 612,255 befindet sich der zu sanierende Abschnitt. Rheinabwärts bis Rhein-km 612,620 liegt der „0. BA“, welcher bereits mit einer neuen Uferspundwand saniert wurde. Der verbleibende Abschnitt von Rhein-km 611,732 bis Rhein-km 612,255 unterteilt sich in die Bauabschnitte (BA) eins bis drei. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der 1. BA von Rhein-km 612,090 bis Rhein-km 612,255 mit einer Länge von ca. 163 m.
Das vorhandene Ufer hinter der Spundwand ist teilgeböscht ausgeführt. Am Kopf der Spundwand befindet sich eine Stahlbetonberme, welche in eine durch vergossene Wasserbausteine gesicherte Böschung übergeht. Am Kopf der Böschung befinden sich das Fundament einer ehemaligen Kranbahn sowie ein, elektrotechnisch zurückgebauter, Stromkanal. Erkundungen und Schürfe haben lokal weitere Fundament-Reste unterhalb der Hafenflächen ergeben, welche im Zuge der Maßnahme abzubrechen und zu entsorgen sind. Die befestigten Hafenflächen beginnen ab Hinterkante Kranbahnbalken und grenzen im Süden an die Straße „Uferstraße“. Die Hafenflächen sind mit einer Asphaltdecke und entsprechendem Unterbau befestigt. Die Entwässerung der Hafenflächen erfolgt im Bestand über die Uferböschung/Uferspundwand in den Rhein.
Am Rhein-km 612,255 schließt an die vorhandene Uferspundwand eine Schwergewichtswand an. Die vorhandene Uferböschung läuft hier im Bestand mit einer steilen Böschungsneigung zur Schwergewichtswand aus. Bei der vorhandenen Uferspundwand der Liegestelle handelt es sich um Doppelbohlen Larssen III aus Stahl mit einer Länge von ca. 7 - 9 m und einer Oberkante bei ca. +54,10 m NN. Die Uferspundwand ist unverankert. Die Geländeoberkante oberhalb der Uferböschung liegt bei ca. +58,40 m und steigt zur „Uferstraße“ mit einer Querneigung von ca. 3% bis 6% an. Entlang der Uferspundwand sind im 1. BA fünf Böschungstreppen in einem Abstand von ca. 35 m aus Stahlbeton vorhanden. Zudem sind an der Böschungsoberkante sieben Poller mit Stahlbeton-Fundament integriert. Steigeleitern als auch Nischenpoller sind im Bestand nicht vorhanden. Eine umfassende Beschreibung der ausgeschriebenen Leistung sind in der Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis enthalten, das sich in den Vergabeunterlagen befindet. Die vollständige Erfüllung des Leistungsverzeichnisses und der Baubeschreibung nebst allen Anlagen ist Mindestvoraussetzung und wird als solche Vertragsbestandteil. Ausführungsbeginn: Nach Zuschlagserteilung
Fertigstellung bis: Ca. Februar 2025
Los 1 und Los 2. Bieter, die für mehrere Lose ein Angebot abgeben, haben die Möglichkeit einen prozentualen Preisnachnachlass auf den in den jeweiligen Losen angebotenen Preis für den Fall einzuräumen, dass die Beauftragung in beiden Losen erfolgt („Kopplungsnachlass“). Der gewährte Nachlass ist im Angebotsvordruck einzutragen. Im Rahmen der Einzelwertung der beiden Lose wird ein etwaiger angebotener prozentuale Kopplungsnachlass berücksichtigt, sofern der Bieter auf beide Lose angeboten hat, einen solchen Nachlass gewährt und unter Berücksichtigung des Kopplungsnachlasses in beiden Losen das günstigste Angebot abgegeben hat.
Uferbefestigung
Uferstraße (gegenüber Uferstraße 17)
56626 Andernach
Deutschland
Los 1 (Uferbefestigung):
• Herstellen von ca. 2.100 m² Uferspundwand mit fünf integrierten Anlegedalben
• Herstellen einer Verankerungslage (ca. 68 Rundstahlanker), einschließlich Ankerwand auf einer Länge von ca. 163 m
• Herstellen von ca. 330 m Gurtung
• Ausrüstung der Spundwand mit 20 Nischenpollern sowie 5 Steigeleitern
• Ausrüstung der Dalben mit fünf Kopfpollern und 20 Seitenpollern
• Herstellen des Wulstholmes auf einer Länge von ca. 170 m
• Herstellen der Berme in Beton mit ca. 60 m2 Pflaster
• Herstellen der befestigten Uferböschung auf ca. 750 m2
• Herstellen des Lastverteilungsbalkens in Stahlbetonbauweise mit ca. 310 m3
• Herstellen von zwei Lichtmasten inkl. Fundamenten
Eine umfassende Beschreibung der Leistung findet sich in der Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 1, sowie den übrigen Vergabeunterlagen.
Platzbefestigung
Uferstraße (gegenüber Uferstraße 17)
56626 Andernach
Deutschland
Los 2 (Platzbefestigung):
• Herstellen von ca. 160 m Rohrleitungen
• Herstellen von ca. 5.600 m² Asphaltbefestigung
• Herstellen von ca. 350 m² Pflasterflächen
Eine umfassende Beschreibung der Leistung findet sich in der Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für Los 2, sowie den übrigen Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht
älter als drei Monate) mit dem Angebot (siehe Angebotsvordruck nachweisen. Sofern der Bieter nach den
Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in den genannten Registern
verpflichtet ist, hat er dies im Angebotsvordruck anzukreuzen.
Der Bieter muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag (d.h. das jeweilige Los) zu erfüllen. Hierfür sind folgende Nachweise zu erbringen:***Der Bieter muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss und die folgende Anforderungen erfüllt: Die Deckungssumme dieser Versicherung beträgt je Schadensfall mindestens 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme. Die Versicherung weist eine unbegrenzte Nachhaftungspflicht auf. ***Angabe des Umsatzes des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sowohl Gesamtumsatz als auch Umsatz aus mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Aufträgen. ***Erklärung, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um unsere laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Die entsprechenden Nachweise sind durch Ausfüllen des Angebotsvordrucks zu erbringen.
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen im jeweiligen Los in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind je Los mindestens zwei geeignete Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 6 Jahren erbracht wurden. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Angebotsvordruck einzureichen.
Los 1: Es müssen mindestens zwei Referenzen eingereicht werden, die Leistungen in Bezug auf Spundwand- und Verankerungsarbeiten zum Gegenstand haben.
Los 2: Es müssen mindestens zwei Referenzen eingereicht werden, die Leistungen in Bezug mit Bezug zum Straßenbau zum Gegenstand haben.
Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass der Bieter über ausreichendes Personal verfügt, um den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Hierfür ist die jahresdurchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe
nach den folgenden Vorschriften nicht vorliegen: §§ 123, 24 GWB; §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG; § 21 Abs.
1 AentG; § 21 SchwarzArbG; § 98c AufenthG. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft
oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das
zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des
Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Die erforderliche Verpflichtungserklärung gemäß LTTG Rheinland-Pfalz ist abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Bestandteile der Vergabeunterlagen werden in der letzten Fassung zum Zeitpunkt des Zuschlags Vertragsbestandteil. Eigene Vertragsbedingungen (insbesondere AGB) des Bieters werden von der Auftraggeberin nicht anerkannt und im Zuschlagsfall nicht Bestandteil des Vertrags.
***Stoffpreisänderungen, die zu Mehr- oder Minderaufwendungen des Auftragnehmers führen, werden durch
die Stoffpreisgleitklausel gemäß Formblatt 225a (Dokumente „Los 1 - 38550-01-702_FB225a-Andernach-BA1-Los1_2023-05-30“ bzw. „Los 2 - 38550-01-702_FB225a-Andernach-BA1-Los2_2023-05-30“) berücksichtigt. Der Bieter hat jeweils zwingend im Formblatt VHB 225a den Stoffpreis für alle gelisteten Baustoffe anzugeben. Fehlt diese Angabe bei einem oder mehreren Stoffen, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung dieser Angaben erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.