Regionalmanagement für die LEADER-Region Rhein-Ahr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Linz am Rhein
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 53545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.linz.de
Adresse des Beschafferprofils: www.supreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalmanagement für die LEADER-Region Rhein-Ahr
Die Region Rhein-Ahr, bestehend aus den Städten Remagen und Sinzig und den Verbandsgemeinden Bad Breisig, Bad Hönningen, Linz und Unkel, hat sich als LEADER- Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz vom 8. November 2022 als rheinland-pfälzische LEADER-Förderregion anerkannt worden.
Die Kommunen der kommunalen Zweckvereinbarung in der Region Rhein-Ahr unter der Federführung der VG Linz (Sitz der Geschäftsstelle) vertreten künftig die Lokale Aktionsgruppe (LAG) und sind Auftraggeber des Regionalmanagements für die LEADER-Region Rhein- Ahr.
Zur Steuerung des Regionalen Entwicklungsprozesses ist die Einrichtung eines externen Regionalmanagements in einem Umfang von 1,0 AK erforderlich. Mit einem Stellenanteil von 0,5 AK übernehmen die LEADER- Geschäftsstelle in der VGV Linz sowie die VGV Bad Breisig je zur Hälfte Aufgaben des internen Regionalmanagements. Gemeinsam bilden das externe und interne Regionalmanagement und die Geschäftsstelle den operativen Teil der gesamten Organisationsstruktur.
Das Regionalmanagement führt die Geschäfte der LAG und ist umfassend für die Umsetzung der LILE zuständig. Es nimmt neben der Beratung von Projektträgern auch die Netzwerkarbeit, die Öffentlichkeitsarbeit, die Umsetzung von LAG-Vorhaben und Gremienarbeit wahr. Das Regionalmanagement muss eine kontinuierliche Präsenz in der Region Rhein- Ahr zeigen, Beratungsleistungen vor Ort erbringen und nach Absprache auch an Wochenenden und in den Abendstunden für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
Gebiet der LAG Region Rhein-Ahr, ansässig bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Linz am Rhein, Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am Rhein
Zur Steuerung des Regionalen Entwicklungsprozesses ist die Einrichtung eines externen Regionalmanagements in einem Umfang von 1,0 AK erforderlich. Mit einem Stellenanteil von 0,5 AK übernehmen die LEADER- Geschäftsstelle in der VGV Linz sowie die VGV Bad Breisig je zur Hälfte Aufgaben des internen Regionalmanagements. Gemeinsam bilden das externe und interne Regionalmanagement und die Geschäftsstelle den operativen Teil der gesamten Organisationsstruktur.
Das Regionalmanagement führt die Geschäfte der LAG und ist umfassend für die Umsetzung der LILE zuständig. Es nimmt neben der Beratung von Projektträgern auch die Netzwerkarbeit, die Öffentlichkeitsarbeit, die Umsetzung von LAG-Vorhaben und Gremienarbeit wahr. Das Regionalmanagement muss eine kontinuierliche Präsenz in der Region Rhein- Ahr zeigen, Beratungsleistungen vor Ort erbringen und nach Absprache auch an Wochenenden und in den Abendstunden für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
1. Organisation des LEADER-Regionalmanagementprozesses
Organisatorische und inhaltliche Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung der Sitzungen von Entscheidungsgremium und Vollversammlung
Regelmäßige Aufbereitung und Darstellung von Ergebnissen für LAG-Gremien
Organisatorische und inhaltliche Vorbereitung und Moderation von regelmäßigen Jour fix
Abwicklung von LAG-Vorhaben (inkl. Ehrenamtliche Bürgerprojekte und Regionalbudget)
Controlling des regionalen Mittelplafonds
2. Projektbezogene Beratungsleistungen
Management der Projektumsetzung
Vorbereitung und Begleitung von Projektideen bis zur Umsetzungsreife
Identifikation und Erschließung von Projektfinanzierungsquellen
Vorbereitung formeller Zuschussbeantragungen
Unterstützung der Projektumsetzung durch einen Projektträger
Unterstützung der Projektträger bei der Projektabwicklung und Nachweisführung gegenüber der Bewilligungsbehörde und der ELER-Verwaltungsbehörde
Fachliche Anreicherung und Unterstützung der Projekte
Unterstützung von Arbeitsgruppen bei fachlichen und formalen Fragestellungen
Identifizierung und Prüfung konkurrierender Förderprogramme
Inhaltliche Konzeption und Durchführung von LAG-Vorhaben
3. Regionalstrategischer Dialog, Monitoring und Evaluierung
Kontaktpflege mit politischen, verwaltungsseitigen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Entscheidungsträgern der Region, der Nachbarregionen, des Landes, des Bundes und der EU (inkl. Teilnahme an relevanten Ausschüssen)
Kontinuierliches Monitoring der LILE-Umsetzung
Jährliche Evaluierung des LILE-Umsetzungsprozesses und Nachweis über die Umsetzung der LILE anhand vorgegebener Abfragen
Überprüfung der strategischen Entwicklungsvorstellungen auf ihre weitere Gültigkeit und strategische Beratung zur Anpassung der LILE
Konzeption und Durchführung von projektbezogenen oder themenspezifischen Arbeitsgruppen zur Einbeziehung von Bürgern und Experten
4. Öffentlichkeitsarbeit
Aufstellung des Aktions- und Kommunikationsplans für die Region und dessen Umsetzung (inhaltlich und fördertechnisch)
Verfassen von Pressemitteilungen und weiterem Material (z.B. Facebook-Posts) zu aktuellen Anlässen und deren Versand
Regelmäßige Aktualisierung und Pflege der Webseite der LAG
5. Konzeptionelle Unterstützung und Beratung von Kooperationsprojekten
Durchführung des LEADER-Managements für die LEADER-Region Rhein-Ahr, Verordnung EU Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung
durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER/LEADER).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einreichung eines Dokuments, aus dem die vollständigen Informationen des Bieters hervorgehen. Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied die entsprechenden Informationen einzureichen. Zu den Informationen gehören vor allem: vollständiger Name, gesetzliche Vertreter, vollständige Adresse,
Internetadresse, Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und E-Mailadresse. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Einreichung eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Handelsregister einzureichen. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Abgabe einer Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Weitere Informationen zu den genannten Ausschlussgründen sind dem Formblatt als Anhang beigefügt.
Darstellung der Unternehmensorganisation: Insbesondere sollen die Standorte des Unternehmens und die Eigentümerstruktur beschrieben werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft bezieht sich diese Darstellung nicht auf jedes einzelne Unternehmen, sondern auf die Organisation innerhalb des entsprechenden Konsortiums.
Erklärung bzw. Auflistung, der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen, für die beabsichtigt wird,
Subunternehmer einzusetzen. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch im Fall der Auftragsvergabe wird nur der ursprünglich benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nur ausnahmsweise akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Einreichung einer Mitgliedsbescheinigung einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Vereinigung
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Bad Breisig
Nach § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Fristlegung des § 160 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.