IT-Personaldienstleistungen - Rahmenvereinbarung 2022 - Neuausschreibung Lose 8 und 12 Referenznummer der Bekanntmachung: 420-023710
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Personaldienstleistungen - Rahmenvereinbarung 2022 - Neuausschreibung Lose 8 und 12
Die Landesverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz (bezugsberechtigte Stellen des Landes Rheinland-Pfalz) greift bei personellen Engpässen und größeren Projekten auf externe Unterstützung zurück. Die externe Unterstützung ist auch im Hinblick auf die vom LDI durchzuführenden Kundenprojekte im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu erbringen.
Microservice Architekturen
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz Die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen verfügen zum Teil über mehrere Standorte im Landesgebiet. Eine aktuelle Übersicht ist zu finden unter:
https://bus.rlp.de/behoerdenverzeichnis?nodeId=200723601#sta
Beratung/ Projektunterstützung für Microservice Architekturen/ DevOps/ Migrationsprojekte/ agiles Projektmanagement/ Continuous Delivery.
In diesem Los werden Dienstleistungen zur bereichsübergreifenden Beratung und technischen Unterstützung von containerbasierten Technologien bei der Entwicklung von Anwendungen oder Einführung bestehender Anwendungen ausgeschrieben.
Der Vertrag kann vom Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit zugegangen sein muss, optional einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Der Vertrag kann vom Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit zugegangen sein muss, optional einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Der vorstehend geschätzte Wert von 360.000,00 EUR resultiert aus der im Los 8 während der Laufzeit des Vertrages (inklusive der einmaligen Verlängerungsoption von einem Jahr) maximal möglichen Abnahmemenge (Höchstabnahmemenge) von 360 PT und einem angenommenen - gemittelt über alle im Los 8 abgefragten Skill-Level - Tagessatz von 1.000,00 EUR.
Strategische IT-Vorhaben u. strategische E-Government-Themen
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz Die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen verfügen zum Teil über mehrere Standorte im Landesgebiet. Eine aktuelle Übersicht ist zu finden unter:
https://bus.rlp.de/behoerdenverzeichnis?nodeId=200723601#sta
Strategische IT-Vorhaben u. strategische E-Government-Themen.
Gegenstand dieses Loses sind IT-Dienstleistungen im Hinblick auf strategische Analysen, Konzepte und Projekte sowie betreffend die Steuerung von Vorhaben mit starkem IT-Bezug.
Der Vertrag kann vom Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit zugegangen sein muss, optional einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Der Vertrag kann vom Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit zugegangen sein muss, optional einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Der vorstehend geschätzte Wert von 54.487.000,00 EUR resultiert aus der im Los 12 während der Laufzeit des Vertrages (inklusive der einmaligen Verlängerungsoption von einem Jahr) maximal möglichen Abnahmemenge (Höchstabnahmemenge) von 54.487 PT und einem angenommenen - gemittelt über alle im Los 12 abgefragten Skill-Level - Tagessatz von 1.000,00 EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(1) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(2) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(3) Nachweis einer aktuell bestehenden Haftpflichtversicherung mit mindestens jeweils 500.000 EUR Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall. Der Versicherungsnachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens zum Abschluss einer solchen Versicherung, welche im Zuschlagsfall vorzulegen ist.
(1) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter:innen in den Jahren 2019, 2020, 2021 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(2) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter:innen in den Jahren 2019, 2020, 2021 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(3) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers.
(1) Tariftreue und Mindestlohn: Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben abzugeben, (vgl. Teil A_Anlage_05_Tariftreueerklärung).
(2) Der Bieter wird nur solche Mitarbeiter:innen und/oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen, die sich notwendigerweise mit einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung einverstanden erklären, bei denen die Sicherheitsüberprüfung keine sicherheitsrelevanten Ergebnisse erbracht hat und bei denen notwendigerweise eine Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz vorgenommen worden ist. Anstelle der Überprüfung nach dem LSÜG kann der Bieter auch eine Sicherheitsbescheinigung seines Sicherheitsbevollmächtigten übermitteln.
(3) Weitere Ausführungsbedingungen:
Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes zu erklären,
a) dass das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden.
b) seine Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG) erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter:innen des Unternehmens zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO, insbesondere zur Integrität und Vertraulichkeit, verpflichtet sind und dass er dies auf Anfrage der Vergabestelle nachweist.
c) er ausschließlich Mitarbeiter:innen einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben.
d) die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die darin enthaltenen Vertragsbedingungen, verwiesen (§ 128 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Rechtgleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
(2) Weitere Angebotsbestandteile
Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.) wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere "Teil A Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen" verwiesen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen zur fachlichen Prüfung mit seinem Angebot vorzulegen:
- Ausführliche Darstellung der angebotenen Leistung unter Berücksichtigung von Teil B_Leistungsbeschreibung
- Mitarbeiterprofile entsprechend den Ausführungen in der jeweiligen losspezifischen Anlage Bewertungsmatrix ggfs. Qualifikationsnachweise/Zertifikate/mitarbeiterbezogene Referenzen, ausgestellt von einem Dritten (also weder der Bieter, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder der zur Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer als Referenzgeber)
- Skillmatrix gem. Ziffer 2.22.8
- Teil B_Anlage 02_Ausschlusskriterien
- für Los 1:
Teil B_Anlage 04_Preisblatt_Los 1
für Los 2:
Teil B_Anlage 06_Preisblatt_Los 2
für Los 3:
Teil B_Anlage 08_Preisblatt_Los 3
für Los 4:
Teil B_Anlage 10_Preisblatt_Los 4
für Los 5:
Teil B_Anlage 12_Preisblatt_Los 5
für Los 6:
Teil B_Anlage 14_Preisblatt_Los 6
für Los 7:
Teil B_Anlage 16_Preisblatt_Los 7
für Los 8:
Teil B_Anlage 18_Preisblatt_Los 8
für Los 9:
Teil B_Anlage 20_Preisblatt_Los 9
für Los 10:
Teil B_Anlage 22_Preisblatt_Los 10
für Los 11:
Teil B_Anlage 24_Preisblatt_Los 11
für Los 12:
Teil B_Anlage 26_Preisblatt_Los 12
für Los 13:
Teil B_Anlage 28_Preisblatt_Los 13
für Los 14:
Teil B_Anlage 30_Preisblatt_Los 14
für Los 15:
Teil B_Anlage 32_Preisblatt_Los 15
Der unter Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung genannte Gesamtwert von 209.818.600,00 EUR/netto resultiert aus der während der Laufzeit des Vertrages (inklusive der einmaligen Verlängerungsoption von einem Jahr) bezogen auf alle 15 Lose maximal möglichen Abnahmemenge (Höchstabnahmemenge) von 215.153 PT und einem angenommenen - gemittelt über alle abgefragten Skill-Level - Tagessatz von 1.000,00 EUR bzw. einem im Los 14 angenommenen, gemittelten Tagessatz von 600,00 EUR. Die Höchstabnahmemengen im einzelnen sind in den jeweiligen losbezogenen Angaben in dieser Bekanntmachung und in den jeweiligen Preisblättern dargelegt. Der tatsächliche Gesamtwert der vergebenen Leistungen kann abschließend naturgemäß erst dann ermittelt werden, wenn die jeweiligen Tagessätze für die jeweiligen Skill-Level in den jeweiligen Losen feststehen.
Die in diesem Vergabeverfahren genannten Mindestabnahmemengen, geschätzten Abnahmemengen und maximalen Abnahmemengen resultieren aus einer detaillierten Bedarfsabfrage bei den bezugsberechtigten Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und ergeben sich im Einzelnen aus Teil B_Leistungsbeschreibung (siehe dort: Ziffer 1.9 in Verbindung mit der Teil B_Anlage 01_Abnahmemengen).
Das in Aussicht gestellte Auftragsvolumen wurde so genau wie möglich - gegliedert nach Mindestabnahmemengen, geschätzten Abnahmemengen und maximalen (Höchstabnahme-) Mengen - ermittelt.
Der Bedarf - mit Ausnahme der garantierten Mindestabnahmemengen - ist jedoch nicht verbindlich und im Einzelnen nicht abschließend festlegbar. Über die jeweils zugesicherten Mindestabnahmemengen hinaus geht der Auftraggeber keine Verpflichtung zur Abnahme ein.
Die Auswertung der tatsächlichen, aus der Ausschreibung "IT-Personaldienstleistungen -Rahmenvereinbarung 2018" ("Vorgänger"-Ausschreibung zu diesem Vergabeverfahren) resultierenden, Abrufe während der Vertragslaufzeit ergab, dass diese deutlich über den seinerzeit angegebenen Mindestabnahmemengen lagen. Es besteht daher die begründete Vermutung, dass auch im Rahmen der Bewirtschaftung der als Ergebnis dieses Vergabeverfahrens zustande kommenden Rahmenvereinbarungen mindestens die in den jeweiligen Preisblättern angegebenen geschätzten Abnahmemengen tatsächlich abgerufen werden.
Es wird keine Mindestabnahmemenge je Einzelabruf vereinbart.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYCBV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/