EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Bioabfällen für den Landkreis Ahrweiler
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.meinawb.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Bioabfällen für den Landkreis Ahrweiler
Die zu vergebende Leistung wird in drei gleichen Mengenlosen vergeben:
– Los 1: Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 1);
– Los 2: Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 2);
– Los 3: Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 3).
Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 1)
– Übernahme von jeweils 5.000 – 6.000 Mg/a Bioabfällen an der Umschlagstelle des AWB. Soweit im letzten Vertragsjahr die Maximalmenge nicht bis zum 31.12. übernommen wird, sind bis zu 1.000 Mg auch im Folgejahr zu übernehmen.
– Die Übernahme des Bioabfalls kann mittels Schubbodenfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen.
– Transport des Bioabfalls zu einer Verwertungsanlage.
– Verwertung des übernommenen Bioabfalls (inkl. Entsorgung der Störstoffe). Für die Verwertung des Bioabfalls ist nur die Nutzung von Vergärungsanlagen (Trocken- oder Nassvergärungsverfahren) zugelassen.
– Die erzeugten Kompostprodukte und die Flüssiggärreste sind stofflich und unter Berücksichtigung der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung zu verwerten. Aussortierte Störstoffe sind (soweit keine stoffliche Verwertung möglich ist) einer energetischen Verwertung zuzuführen.
Vg. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich zunächst einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2026, wenn er nicht spätestens bis zum 31.03.2025 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption I). Nachfolgend verlängert sich der Vertrag um jeweils sechs Monate (bis zum 30.06.2027 bzw. bis zum 31.12.2027), wenn er nicht spätestens bis zum 31.10.2026 bzw. zum 31.03.2027 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoptionen II und III).
Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 2)
– Übernahme von jeweils 5.000 – 6.000 Mg/a Bioabfällen an der Umschlagstelle des AWB. Soweit im letzten Vertragsjahr die Maximalmenge nicht bis zum 31.12. übernommen wird, sind bis zu 1.000 Mg auch im Folgejahr zu übernehmen.
– Die Übernahme des Bioabfalls kann mittels Schubbodenfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen.
– Transport des Bioabfalls zu einer Verwertungsanlage.
– Verwertung des übernommenen Bioabfalls (inkl. Entsorgung der Störstoffe). Für die Verwertung des Bioabfalls ist nur die Nutzung von Vergärungsanlagen (Trocken- oder Nassvergärungsverfahren) zugelassen.
– Die erzeugten Kompostprodukte und die Flüssiggärreste sind stofflich und unter Berücksichtigung der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung zu verwerten. Aussortierte Störstoffe sind (soweit keine stoffliche Verwertung möglich ist) einer energetischen Verwertung zuzuführen.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich zunächst einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2026, wenn er nicht spätestens bis zum 31.03.2025 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption I). Nachfolgend verlängert sich der Vertrag um jeweils sechs Monate (bis zum 30.06.2027 bzw. bis zum 31.12.2027), wenn er nicht spätestens bis zum 31.10.2026 bzw. zum 31.03.2027 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoptionen II und III).
Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 3)
– Übernahme von jeweils 5.000 – 6.000 Mg/a Bioabfällen an der Umschlagstelle des AWB. Soweit im letzten Vertragsjahr die Maximalmenge nicht bis zum 31.12. übernommen wird, sind bis zu 1.000 Mg auch im Folgejahr zu übernehmen.
– Die Übernahme des Bioabfalls kann mittels Schubbodenfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen.
– Transport des Bioabfalls zu einer Verwertungsanlage.
– Verwertung des übernommenen Bioabfalls (inkl. Entsorgung der Störstoffe). Für die Verwertung des Bioabfalls ist nur die Nutzung von Vergärungsanlagen (Trocken- oder Nassvergärungsverfahren) zugelassen.
– Die erzeugten Kompostprodukte und die Flüssiggärreste sind stofflich und unter Berücksichtigung der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung zu verwerten. Aussortierte Störstoffe sind (soweit keine stoffliche Verwertung möglich ist) einer energetischen Verwertung zuzuführen.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich zunächst einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2026, wenn er nicht spätestens bis zum 31.03.2025 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption I). Nachfolgend verlängert sich der Vertrag um jeweils sechs Monate (bis zum 30.06.2027 bzw. bis zum 31.12.2027), wenn er nicht spätestens bis zum 31.10.2026 bzw. zum 31.03.2027 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoptionen II und III).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 – 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 – 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von getrennt gesammeltem Bioabfall aus der kommunalen Sammlung in einer Vergärungsanlage.
– Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Verwertungsanlage/-n.
– Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von jährlich mind. 5.000 Mg getrennt gesammeltem Bioabfall aus der kommunalen Sammlung in einer Vergärungsanlage. Die Referenzen sind für jedes der Kalenderjahre 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Verwertungsmengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einer Abgabe eines Angebots zu mehreren Losen ist die Referenzanforderung nur einmal zu erfüllen.
– Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Verwertungsanlage/-n. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten.
– Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
– Inklusive Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG);
– Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Möglichkeit zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins/Probennahme
Die Bieter haben während der Angebotsphase die Möglichkeit, einen Termin zur Besichtigung der Abfälle zu vereinbaren. Zur terminlichen Abstimmung können sich die Bieter an Herrn Stephan Müllers unter der folgenden E-Mail-Adresse wenden:
[gelöscht]
Weitere Auskünfte zur ausgeschriebenen Leistung werden während des Termins nicht erteilt.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.