Lieferung von drei Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Löschwasserbehälter (TSF-W) für die VG Ruwer (Standorte Farschweiler, Korlingen und Holzerath) mit der Option eines weiteren baugleichen Fahrzeuges in 2024 (Standort Lorscheid)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldrach
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/204
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruwer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von drei Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Löschwasserbehälter (TSF-W) für die VG Ruwer (Standorte Farschweiler, Korlingen und Holzerath) mit der Option eines weiteren baugleichen Fahrzeuges in 2024 (Standort Lorscheid)
Lieferung von drei Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Löschwasserbehälter (TSF-W) nach DIN 14530-17:2019-11, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau, für die VG Ruwer (Standorte Farschweiler, Korlingen und Holzerath) mit der Option eines weiteren baugleichen Fahrzeuges in 2024 (Standort Lorscheid)
Waldrach
Lieferung von drei Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Löschwasserbehälter (TSF-W) nach DIN 14530-17:2019-11, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau, für die VG Ruwer (Standorte Farschweiler, Korlingen und Holzerath) mit der Option eines weiteren baugleichen Fahrzeuges in 2024 (Standort Lorscheid)
Darüber hinaus wird ein weiteres Fahrzeug optional ausgeschrieben. Die Option beinhaltet folgende Regelung:
Der Auftraggeber erhält das Recht bis zur Genehmigung des Haushaltes 2024 und spätestens bis zum 30.06.2024, ein viertes baugleiches Fahrzeug TSF-W zum Angebotspreis zu beauftragen.
Der Auftragnehmer erhält dabei das Recht, für das vierte Fahrzeug einen Zuschlag von bis zu 5 % auf den Angebotspreis wegen Kostensteigerungen zu verlangen. Die Kostensteigerung ist nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (Formular 124 LD)"
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die ggf. benannter anderer Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der "EEE" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot ist folgende Erklärung/Nachweis abzugeben/vorzulegen:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Leistungen (Formular 124 LD oder Eigenerklärung)
- Eigenerklärung nach GWB etc. (Ausschlussgründe)
- Referenzen von ähnlichen Fahrzeugen der letzten 4 Jahre
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
- Mustererklärung 3 Mindestentgelt
- Erklärung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Fragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis 13.07.2023, 12:00 Uhr ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Nur die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden automatisch per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Sofern keine Registrierung erfolgt, müssen Bieter sich aktiv darüber informieren, ob neue Informationen vorliegen. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen bzw. Informationen abzugeben, liegt in diesem Fall ausschließlich beim Bieter. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die Angebote können abgegeben werden:
— elektronisch in Textform.
Schriftlich Angebote sind nicht zugelassen! Das Angebot ist zusammen mit den geforderten Anlagen (siehe hierzu Checkliste vorzulegende Unterlagen) bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die vorgenannte Vergabeplattform zu übermitteln.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.subreport-elvis.de/https:/login.html, Punkt „Zur Registrierung“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nach dem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.