Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg Gewerk: Natursteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05 BüHa Mainz-Lerchenberg: Natursteinarbeiten

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainzer-buergerhaeuser.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Errichtungs- und Betriebsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg Gewerk: Natursteinarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05 BüHa Mainz-Lerchenberg: Natursteinarbeiten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Natursteinarbeiten

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 122 902.13 EUR / höchstes Angebot: 151 676.00 EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg Hebbelstraße 2 55127 Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG beabsichtigt im Stadtteil Lerchenberg das Bürgerzentrum energetisch und brandschutztechnisch zu sanieren, umzubauen und durch zwei Anbauten (Kindertagesstätte und Tanzsportclub) zu erweitern.

Das Gelände des Bürgerhauses Lerchenberg liegt im Mainzer Stadtteil Lerchenberg in einem Wohngebiet. Das Grundstück ist weitläufig und wird im Süden von einem großen parkähnlichen Wald begrenzt. Im oberen nördlichen Teil befindet sich das Bürgerhaus mit angeschlossenem öffentlichem Parkplatz. Die Zugänge sind einerseits über die nördliche Hebbelstraße und andererseits über die westliche Büchner Allee zu erreichen.

Das Bestandgebäude wird erhalten, umgebaut und an die erforderlichen neuen Nutzungen durch entsprechende Umbaumaßnahmen angepasst. Das Gebäude wird kernsaniert und den aktuellen Nutzungsansprüchen angepasst.

Die geforderten Nutzungen im Bürgerhaus beinhalten die Ortsverwaltung, das Quartiersmanagement, das Jugendzentrum, das Seniorenzentrum und eine optionale Gastronomie.

Der Neubau der geplanten 4-zügige Kindertagesstätte wird im Südosten angebaut und ergänzt das bürgernahe Angebot des Ensembles. Die Kita ist eng mit dem Bürgerhaus verbunden- funktional aber autark. Der Kindergartenneubau wird eingeschossig, mit Flachdach und einer PV-Anlage ausgeführt. Dem Bestandsgebäude des Bürgerhauses ist quer zur Hauptausrichtung im Süden der Neubau der Halle des Tanzsportzentrums "Rot - Weiß" angeschlossen. Dieser Neubau wird ebenfalls mit einer PV-anlage ausgestattet.

Die hier ausgeschriebenen Ausführungsleistungen umfassen ca. 300 m² Naturwerkstein in den Verkehrsflächen des allgemeinen Bereiches und des Bürgerhauses.

Gebäudedaten:

Gebäudedaten Kindertagesstätte:

Summen Brutto Grundfläche BGF: ca. 1041,44m²

Summe Brutto Rauminhalt BRI: ca. 4056,13m³

BGF UG: 411,58m², Höhe:3,55m, BRI UG: 1461,109m³

BGF EG: 629,86m², Höhe: 4,12m, BRI EG: 2595,023m³

Anzahl der Geschosse: 2 Vollgeschosse

Höhen Kindertagesstätte:

UG: OKFF -3,13 = +227,21üNN

UG OKRD -3,29 = +227,05üNN

EG OKFF +0,04 = +230,38üNN

EG OKRD -0,12 = +230,22üNN

Gebäudedaten Bürgerhaus:

Summen Brutto Grundfläche BGF: ca. 3325,44m²

Summe Brutto Rauminhalt BRI: ca. 13240,138m³

BGF UG: 1416,38m², Höhe: 3,16m, BRI UG: 4475,7608m³

BGF EG: 969,80m², Höhe: 3,57m, BRI EG: 3462,186m³

BGF EG Großer Saal: 535,12m², Höhe: 7,25m, BRI EG Großer Saal: 3879,62m³

BGF OG: 404,14m², Höhe: 3,52m, BRI OG: 1422,5728m³

Anzahl der Geschosse: 3 Vollgeschosse

Höhen Bürgerhaus:

UG: OKFF -3,19 = +227,15üNN

UG OKRD -3,28 = +227,06üNN

EG OKFF +0,00 = +230,34üNN

EG OKRD -0,10 = +230,24üNN

OG OKFF +3,48 = +233,82üNN

OG OKRD +3,37 = +233,71üNN

Gebäudedaten Tanzclub "Rot-Weiß":

BGF: 640,67m², Höhe: 5,92m, BRI: 3792,7664m³

Anzahl der Geschosse: 1 Vollgeschoss

Höhen Tanzclub "Rot-Weiß":

EG OKFF +0,00 = +230,34üNN

EG OKRD -0,16 = +230,18üNN

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 050-146451
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2023-05 BüHa Mainz-Lerchenberg: Natursteinarbeiten
Los-Nr.: 5
Bezeichnung des Auftrags:

Natursteinarbeiten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97268
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.kern-natursteine.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 130 000.00 EUR
Niedrigstes Angebot: 122 902.13 EUR / höchstes Angebot: 151 676.00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot zusätzlich einzureichen:

Mit dem Angebot:

- die Aufgliederung der Angebotssumme mit den Vordrucken

- die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise

Auf Verlangen der Vergabestelle:

- Vorlage der Urkalkulation

Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.

Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y496UMD

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/06/2023

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