Erfassung und Validierung von gewerblichen Altstandorten in der kreisfreien Stadt Trier (LUZI + Trier) Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_12/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 13
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung und Validierung von gewerblichen Altstandorten in der kreisfreien Stadt Trier (LUZI + Trier)
Vertragsgegenstand ist die Fortschreibung und Validierung der erhobenen Betriebsflächendaten sowie die Recherche von PFAS-relevanten Flächen in der kreisfreien Stadt Trier im Rahmen der systematischen Altstandorterfassung in Rheinland-Pfalz einschließlich der Eingabe der Daten in das Bodenschutzkataster BIS-Bokat und der Überprüfung der Erfassungssystematik.
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Auskunftsstellen
- Untersuchungsgebiet
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus den nachfolgenden Projektphasen mit den jeweils aufgeführten Aufgaben:
Fortschreibung (Phase 0):
Fortschreibung des Datenbestandes durch Auswertung des kommunalen Gewerberegisters, Erfassung der PFAS-relevanten Flächen durch Löschschaumeinsätze, Zwischenbericht an Auftraggeber.
Vorprüfung (Phase 1):
Vorprüfung der (Betriebs-)Flächen durch Abgleich mit verschiedenen Kriterien, ggf. Lokalisierung bzw. Lageprüfung, Zwischenbericht an Auftraggeber.
Datennacherhebung (Phase 2):
Auswertung von (Bau-)Akten und Karten (MTKA) etc., Zwischenbericht an Auftraggeber.
Standortprüfung (Phase 3)
Validierung der vorgeprüften Betriebsflächen durch Ortsbesichtigungen/-Begehungen inkl. Fotodokumentation, Zwischenbericht an Auftraggeber,
Dateneingabe in BIS-BoKat, ggf. Durchführung einer Ortsbegehung bei erhöhtem Aufwand durch komplexere örtliche Gegebenheiten oder Nutzungsverhältnisse.
Vertiefte Erhebung (Phase 4)
ggf. weitere Recherche in Detailunterlagen im Rahmen der vertieften Erhebung, Dateneingabe in BIS-BoKat, Zwischenbericht an Auftraggeber.
Abstimmung mit der für die Erfassungsbewertung zuständigen Behörde (Phase 5)
Dateneingabe in BIS-BoKat, Besprechung à 2 Stunden mit dem Auftraggeber mittels Videokonferenzsoftware, Besprechung à 2 Stunden mit dem Auftraggeber und den Projektbeteiligten vor Ort im Projektgebiet, Erstellung eines kurzen Abschlussberichtes als PDF-Dokument, optional: Aufbereitung von Kartenmaterial für die systematische Auswertung, die im Rahmen der Recherche identifiziert und als relevant bewertet wurden.
Eine detaillierte Beschreibung der Leistung kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Rahmenvereinbarung umfasst voraussichtlich folgende Anzahl an Flächen:
- Kapitel 3.1 (Phase 0): 2.000 Flächen
- Kapitel 3.2 (Phase 1): 5.300 Flächen
- Kapitel 3.3 (Phase 2): 4.000 Flächen
- Kapitel 3.4 (Phase 3): 1.200 Flächen
- Kapitel 3.4 (Phase 3 Zuschlag): 100 Flächen
- Kapitel 3.5 (Phase 4): 500 Flächen
- Kapitel 3.6 (Phase 5): 550 Flächen
- Kapitel 4.1.1: 1 Stück
- Kapitel 4.1.2: 2 Stück
- Kapitel 4.1.3: 9 Stück
- Kapitel 4.5: 1 Stück
- Kapitel 4.6 (optional): 200 Stunden
Hierbei handelt es sich nur um eine sorgfältige Schätzung des Auftraggebers auf Grundlage der Zahlen aus bereits durchgeführten Projekten im Rahmen der systematischen Altstandorterfassung. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Zahlen auf Basis der Preisangaben im Preisblatt (s. Formular 302 der Vergabe-unterlagen). Da nur begrenzte Haushaltsmittel je Kalenderjahr 2023, 2024 und 2025 zur Verfügung stehen (siehe hierzu Vergütungsobergrenzen in § 3 Abs. 1 des Vertrages (Formular 414 der Vergabeunterlagen)), wird die Rahmenvereinbarung mit einer Vergütungshöchstgrenze abgeschlossen.
Sollte während der Leistungserbringung erkannt werden, dass die Fallzahlen (Flächen/Stück/Stunden) gegenüber der vor-stehenden sorgfältigen Schätzung in dem Umfang steigen, dass die Ver-gütungshöchstgrenze überschritten werden würde, bedarf es einer vorherigen schriftlichen, ein-vernehmlichen Änderung / Verschiebung. Eine Verpflichtung zur Aufstockung / Verschiebung der Vergütungsobergrenzen seitens des Auftraggebers besteht nicht.
Sofern Aufstockungen der jeweiligen Vergütungsobergrenze je Jahr zu einer Überschreitung der Gesamtvergütungsobergrenze führen, ist diese nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien bis maximal 30 Prozent, bezogen auf die Gesamtvergütungsobergrenze, ohne neues Vergabeverfahren möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wert 0,01 EUR dient als Platzhalter
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYCBR
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.