Stahlbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: ZDF-170-OV-23-024
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stahlbauarbeiten
Neubau einer Multifunktionshalle und Bürotrakt.
1. Neubau einer Multifunktionshalle
Gebäudekubatur als rechteckiges Volumen (mit zwei Brandabschnitte).
Kantenlänge: ca. 12 m x 42 m
Bruttorauminhalt: ca. 52.600 m3
Bruttogeschossfläche: ca. 5.210 m2
Gebäudehöhe OK Attika: ca. 11.00 m I 12,40 m
2. Neubau von einem Bürotrakt.
Gebäudekubatur als rechteckiges Volumen.
Kantenlänge: ca. 21 m x 32m.
Bruttorauminhalt: ca. 11.700 m3
Bruttogeschossfläche: ca. 2.685 m2.
Gebäudehöhe OK Attika: ca. 18,00 m I 20,00 m
Stahlbauarbeiten Multifunktionshalle
ca. 5.040 m2 Auffangnetze
ca. 330 m Seitenschutz
ca. 5040 m2 Stahltrapezblech als Tragschale für Flachdächer
ca. 3100 m2 Kassettenwand (Stahlblechkassettenprofile 120/600, Dämmschicht aus Mineralwolle 160 mm, Außenschale aus Trapezblech 50/250.
1 Stück Brandschutzschiebetor T90
1 Stück Schnelllauftor
6 Stück Sektionaltore 3,00m x 3,00m „außenliegend“
6 Stück Sektionaltore 4,00m x 4,50m „außenliegend“
4 Stück Verladeschleusen inkl. hydraulischer Ladebrücke
3 Stück Steigleitern inkl. UK zwischen STB-Fertigteilstützen
3 Stück NA-Treppen (8 Steigungen inkl. Austrittspodest)
2 Stück Unterkonstruktionen als Stahlbühne (Lüftungsgerät)
Start Stahlbauarbeiten Dach: Januar 2024
Start Stahlbauarbeiten Fassade: Februar 2024
Ende Stahlbauarbeiten Dach (Hauptleistung): Februar 2024
Ende Stahlbauarbeiten Fassade (Hauptleistungen): April 2024
Bauende geplant: Ende 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (gem. VHB Formblatt 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B.:
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung(§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
3. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht:
a) gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,§§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als90Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde oder
b) gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500EUR belegt wurde.
c) aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen odereiner Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
4. Erklärung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. §§123-125 GWB i. V. m. § 6e VOB/A EU.
(Formblätter s. Vergabeunterlagen).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (gem. VHB Formblatt 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wederbeantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Vorlegung auf Verlangen).
4. Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
6. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
Personenschäden pauschal 10 000 000 EUR (pro Schadensfall),
Sachschäden pauschal 10 000 000 EUR (pro Schadensfall),
Vermögensschaden 1 000 000 EUR
s. auch Formblatt Vergabeunterlagen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (gem. VHB Formblatt 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Angaben zu ausgeführten Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte und die technische Ausrüstung zur Verfügung stehen.
(Formblätter s. Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Vergabeplattform unter dem o. g. Link zur Verfügung gestellt. Nach dem Vergaberecht 2016 darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen sowie über Fragen und Antworten zum Verfahren informiert werden. Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die o. g. Internetseite von RIB regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen von Fristen, Vergabeunterlagen sowie Bieterfragen und Antworten kontrollieren.
2. Bieterfragen sind bis zum 18.07.2023, 11.00 Uhr, ausschließlich direkt über die Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de zu stellen. Für jede/s einzelne/s Thema/Ziffer/Position sind separate Bieterfragen auf der Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt je Bieterfrage ebenfalls über die Vergabeplattform.
3. Die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform RIB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]