Grundlegende Modernisierung der Weißen Hochstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 127
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundlegende Modernisierung der Weißen Hochstraße
Die Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG) plant als kommunale Gesellschaft der Stadt Ludwigshafen am Rhein die Modernisierung und Instandsetzung einschließlich der Wiederherstellung der uneingeschränkten Tragfähigkeit der bestehenden ,,Weißen Hochstraße'', welche Teil der innerstädtischen Hochstraße Süd B37 und Bestandteil des innerstädtischen Hochstraßensystems von Ludwigshafen ist
Ludwigshafen am Rhein
Im Rahmen dieser Baumaßnahme sind die Fahrbahnbeläge auf den vorhandenen Überbauten komplett zurück zu bauen und zu erneuern. Weiterhin sind die Rampenanschlüsse von den Bauwerken bis an das bestehende Straßennetz grundhaft auszubauen. Die Entwässerungsanlagen in den Fahrbahnen einschließlich der Kanalanlagen unterhalb der Brückenbauwerke sind anzupassen bzw. zu erneuern. Pflasterarbeiten im Bereich der Bauwerke sind auszuführen. Bei den Flächen unterhalb der Bauwerke ist nach Abschluss der Bauarbeiten der Ursprungszustand wiederherzustellen. Querende Straßen gehören nicht zu den Flächen unterhalb des Bauwerkes. Sollten an den querenden Straßen infolge der Bauarbeiten Schäden entstanden sein, so sind diese entsprechend zu beseitigen. Sämtliche im Baufeld liegenden Oberflächenbefestigungen unterhalb der Weißen Hochstraße (WHS), bis an die bestehenden Verkehrswege, sind soweit wie möglich zu erhalten. Beschädigte Bereiche sind zurück zu bauen und entsprechend des Ursprungszustandes wiederherzustellen. Im Bereich befindlichen Einbauten der vormaligen Parkplatznutzung sind zu beseitigen. Die Rückbauflächen sind im Vorfeld mit Vertretern des AG’s im Detail abzustimmen. Die vorhandene Entwässerung ist teilweise zurückzubauen und in an das neue Entwässerungssystem angepasster Lage wieder neu herzustellen. Die Überbauten erhalten einen Fahrbahnaufbau mit 4 cm Gussasphalt-Deckschicht und darunterliegender Gussasphalt-Schutzschicht. Infolge der vorhandenen Unebenheiten der Fahrbahntafel und bereichsweise erforderlicher Ausgleichschichten ist von einem zweilagigen Einbau der Schutzschicht auszugehen.
Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der Fertigstellung (Vollendung) der vertraglichen Leistungen.
a: Für die Baumaßnahme sind Fördermittel beantragt und notwendig. Fördermittelgeber sind Bund und Land. Bei der baulichen Umsetzung sind die Vorgaben und Auflagen aus den Fördermittelbescheiden zu beachten und zwingend einzuhalten.
b: Vor Angebotsabgabe hat der Bieter einen Ortstermin mit dem Auftraggeber durchzuführen. Der Ortstermin dient allein der Besichtigung. Für den Besichtigungstermin ist eine Dauer von 0,75 Stunde angesetzt. Der genaue Termin ist vom Bieter mit dem Auftraggeber über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I. 3. dieser Auftragsbekanntmachung abzustimmen. Sollten sich aus der Besichtigung für den Bieter Fragen ergeben, sind diese im Nachgang zur Ortsbesichtigung über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I. 3. dieser Auftragsbekanntmachung einzureichen. Im Zuge des Ortstermins werden vom Auftraggeber keine Fragen beantwortet.
Information zur Angebotsabgabe:
Pläne, die beim Bieter verbleiben.
Die Pläne, ca. 194 MB Gesamtgröße, stehen den Bewerbern / Bietern zum Download zur Verfügung:
Link: https://luncloud.ludwigshafen.de/s/jozer3qEXMXAT5C
Passwort: 2023127BPGmbH
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 Eigenerklärung Eignung (Teil I. 2.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
2. Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 Eigenerklärung Eignung (Teil I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A bis D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Falle von Bietergemeinschaften sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärungen gemäß Ziffer 1 bis 2 mit dem Angebot einzureichen.
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblatts 107 Eigenerklärung Eignung (Teil I.3) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV B 2a) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice (Versicherungsschein). Hat der Bieter eine Kopie der Versicherungspolice im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Versicherung auch bei Betätigung des Bieters als Mitglied einer Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft eintritt.
zu 1.: Der Netto-Jahresumsatz (Gesamtumsatz) des Bieters muss im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens netto EUR 15 Mio. pro Geschäftsjahr und der Netto-Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens netto EUR 7 Mio. pro Geschäftsjahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze aller Bietergemeinschaftsmitglieder addiert.
zu 2.: Die Haftpflichtversicherung muss Mindest-Deckungssummen je Schadensfall wie folgt aufweisen:
- für Personenschäden: 5.000.000,00 EUR
- für Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,00 EUR
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das zweifache der vorstehend je Versicherungsfall genannten Mindestversicherungssummen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 2 von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zu Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Eigenerklärungen des Bieters zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Fomblatts 107 Eigenerklärung Eignung (Teil I.4) ggf. nebst Anlage(n) oder durch eine vom Bieter selbsterstellten Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Formblatt 107 Teil I.4 erbracht werden. Hat der Bieter passende Referenzbescheinigungen im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichten Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
2. Eigenerklärung zur Qualifikation, zur Berufserfahrung sowie zu persönlichen Referenzen im Bereich Instandsetzung und Verstärkung einer Großbrücke in Spannbetonbauweise (wie Anforderungen an Referenzen Firma) zu dem vom Bieter im Auftragsfall eingesetzten Projektleiters (Bauleiter). Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblatts 107 Eigenerklärung Eignung (Teil II.1) ggf. nebst Anlage(n) oder durch eine vom Bieter selbst erstellten Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Formblatt 107 Teil II.1 erbracht werden.
3. Eigenerklärung zur Qualifikation, zur Berufserfahrung sowie zu persönlichen Referenzen im Bereich Instandsetzung und Verstärkung Brücke in Spannbetonbauweise zu dem vom Bieter im Auftragsfall eingesetzten stellvertretenden Projektleiters (Bauleiter). Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblatts 107 Eigenerklärung Eignung (Teil II.1) ggf. nebst Anlage(n) oder durch eine vom Bieter selbst erstellten Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Formblatt 107 Teil II.1 erbracht werden.
4. Eigenerklärung zur Qualifikation, zur Berufserfahrung sowie zu persönlichen Referenzen im Bereich Instandsetzung und Verstärkung Brücke in Spannbetonbauweise zu dem vom Bieter im Auftragsfall eingesetzten 1. Poliers. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblatts 107 Eigenerklärung Eignung (Teil II.1) ggf. nebst Anlage(n) oder durch eine vom Bieter selbst erstellten Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Formblatt 107 Teil II.1 erbracht werden.
5. Eigenerklärung zur Qualifikation sowie zu persönlichen Referenzen im Bereich Brückenbaumaßnahmen mit Austausch vorhandener Brückenlager zu der vom Bieter im Auftragsfall eingesetzten Fachkraft für Lagereinbau im Bauwesen nach EN 1337. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblatts 107 Eigenerklärung Eignung (Teil II.1) ggf. nebst Anlage(n) oder durch eine vom Bieter selbst erstellten Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Formblatt 107 Teil II.1 erbracht werden.
zu 1.): Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a: Die Referenzleistungen müssen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die Referenzleistungen mindestens nachfolgende Kriterien betrafen: zwei vergleichbare Referenzen über die Instandsetzung und Verstärkung einer Großbrücke in Spannbetonbauweise, Länge > 100m, Bausumme > 5 Mio. EUR (bei mindestens einer Referenz) - Eigenanteil > 50% sowie mindestens eine Referenz für den Austausch von Übergangskonstruktionen und Lagern bei Großbrücken > 100 m Länge
b: Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 31.12.2012 abgeschlossen worden sein. Als Abschluss gilt der Zeitpunkt der rechtsgeschäftlichen Abnahme gemäß § 12 VOB/B. Ist die Referenzleistung noch nicht abgeschlossen, müssen mindestens 50 Prozent der beauftragten Leistung ausgeführt sein.
zu 2.):
a: Der Projektleiter (Bauleiter) muss mindestens über die berufliche Qualifikation Dipl.-Ing. (M. sc. oder gleichwertig) sowie über eine mindestens zehnjährige Berufserfahrung verfügen.
b: Er muss zudem zwei vergleichbare persönliche Referenzen über die Instandsetzung und Verstärkung einer Großbrücke in Spannbetonbauweise, Länge > 100m, Bausumme > 5 Mio. EUR (bei mindestens einer Referenz) - Eigenanteil > 50%, sowie mindestens eine Referenz für den Austausch von Übergangskonstruktionen und Lagern bei Großbrücken > 100 m Länge, benennen, die in den letzten zehn Jahren erbracht worden sind (gewertet werden auch laufende Referenzen mit einem Fertigstellungsanteil von mindestens 50 Prozent). Mindestens eine dieser Referenzen muss er als verantwortlicher Projektleiter (Bauleiter) betreut haben.
zu 3.):
a: Der stellvertretende Projektleiter (Bauleiter) muss mindestens über die berufliche Qualifikation Dipl.-Ing. (FH) (B. Eng.) sowie über eine mindestens siebenjährige Berufserfahrung verfügen.
b: Er muss zudem zwei vergleichbare persönliche Referenzen über die Instandsetzung und Verstärkung einer Brücke in Spannbetonbauweise, Länge > 50m, Bausumme > 2 Mio. EUR (bei mindestens einer Referenz) - Eigenanteil > 50%, benennen, die in den letzten zehn Jahren erbracht worden sind (gewertet werden auch laufende Referenzen mit einem Fertigstellungsanteil von mindestens 50 Prozent). Mindestens eine dieser Referenzen muss er als verantwortlicher Bauleiter (Projektleiter) betreut haben.
zu 4.):
a: Der 1. Polier muss mindestens über einen baufachlichen Beruf, SIVV-Schein sowie über eine mindestens siebenjährige Berufserfahrung verfügen.
b: Er muss zudem zwei vergleichbare persönliche Referenzen über die Instandsetzung und Verstärkung einer Brücke in Spannbetonbauweise, Länge > 50m, Bausumme > 2 Mio. EUR (bei mindestens einer Referenz) - Eigenanteil > 50%, benennen, die in den letzten zehn Jahren erbracht worden sind (gewertet werden auch laufende Referenzen mit einem Fertigstellungsanteil von mindestens 50 Prozent). Mindestens eine dieser Referenzen muss er als verantwortlicher Polier geleitet haben.
zu 5.):
a: Die Fachkraft für den Lagereinbau im Bauwesen nach EN 1337 muss seine Fähigkeit mittels gültigem Ausbildungszertifikat nachweisen.
b: Er muss zudem persönliche Referenzen über mindestens zwei Brückenbaumaßnahmen mit Austausch vorhandener Brückenlager, die in den letzten zehn Jahren erbracht worden sind, benennen (gewertet werden auch laufende Referenzen mit einem Fertigstellungsanteil von mindestens 50 Prozent).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind am Eröffnungsverfahren nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a: Damit sich Streitigkeiten während der Vertragsdurchführung nicht störend auf den Bauablauf auswirken, verpflichten sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer vertraglich zur Durchführung eines Adjudikationsverfahrens nach den Regeln der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Verfahrensordnung Adjudikation (VOA). Das Verfahren dient zur vorläufigen verbindlichen Klärung von Konflikten. Der Auftraggeber wird zur Begründung eines einheitlichen Dispute Adjudication Board (DAB) für das Bauvorhaben einen Vertrag mit Herrn Prof. Stefan Leupertz (Jurist) und Herrn Prof. Dr.-Ing. Dirk Reister (Ingenieur) abschließen (DAB Vertrag). Beide Adjudikatoren sind bundesweit hoch angesehene Vertreter ihrer Disziplin und verfügen über (auch gemeinsame) einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Adjudikation bei Großprojekten. Sie sind vertraglich zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Objektivität verpflichtet. Der Auftraggeber ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des DAB-Vertrags erstmals in Kontakt mit den benannten Adjudikatoren getreten. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seines Angebots ausdrücklich mit dem vorgesehenen Adjudikationsverfahren einverstanden.
b) Im Auftragsfall gilt: Rechnungen sind unter Angabe der BPG-Auftragsnummer ausschließlich als Scankopien an [gelöscht] zu stellen.
c) Im Auftragsfall gilt: Zur Vorlage von Plänen und Bauunterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch wird die CDE-Plattform Project Networld genutzt, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung. Bei Auftragserteilung wird eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zwischen der BPG und dem AN (Nutzer) geschlossen.
d) Bei der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland