IRV Werk Gorch Fock
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
IRV Werk Gorch Fock
Instandsetzungsrahmenvertrag planmäßige und außerplanmäßige Instandhaltung mit anfallenden Produktänderungen Gorch Fock
Der Instandsetzungsrahmenvertrag soll planmäßige (alle 3 Jahre) und außerplanmäßige Instandhaltungsleistungen mit anfallenden Produktänderungen abdecken. Darüber hinaus ist auch die Integration der daraus resultierenden Änderungen in ein digitales Konstruktionsmodell sowie die fortlaufende Ergänzung der Fertigungs- und Konstruktionsunterlagen für den Schiffsrumpf und das Rigg inklusive der erforderlichen Festigkeitsberechnungen für das Segelschulschiff Gorch Fock Leistungsbestandteil.
Möglichkeit der Vertragsverlängerung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Leistung kann sowohl aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrags als auch aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden.
Vor dem Hintergrund der extrem hohen Kosten der letzten Instandsetzung möchte der Auftraggeber jegliches Kosten- und Zeitrisiko minimieren. Mit dem Instandsetzungsrahmenvertrag wird daher eine Komplettversorgung des Schiffes für alle am Werftstandort durchzuführenden Arbeiten angestrebt. Dabei verfolgt der öffentliche Auftraggeber das Ziel, das Schiff durch reibungslose, mangelfreie Instandhaltungen und die zügige Umsetzung von Produktänderungen maximal im Einsatz nutzen zu können, alle denkbaren technischen Mittel zu nutzen, dadurch den definierten Bauzustand fortlaufend aktualisiert verfügbar zu haben, und von vorhandenem Wissen zu profitieren.
Die insbesondere aus den Erfahrungen der Vergangenheit beschriebene Zielsetzung kann nur der benannte Auftragnehmer aufgrund der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten erreichen.
Die zur Leistungserbringung technisch relevanten Instrumentarien, stehen zudem keinem anderen Auftragnehmer in der bezeichneten Tiefe zur Verfügung. Das Eigentum hieran liegt bei dem benannten Auftragnehmer. Geistige Eigentumsrechte an Know-How und Berechnungen stellen generell eine wesentliche Basis für Innovation dar. Es ist weder möglich, noch geboten, einen Vertragspartner zu zwingen, geschützte Geschäftsgeheimnisse direkten Konkurrenten gegenüber offen zu legen, um diesen die Auftragsausführung zu ermöglichen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter dem Tag der Zuschlagsentscheidung wird das Datum für die grundsätzliche Entscheidung der Vergabe aufgrund eines Alleinstellungsmerkmals angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 135 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI.3.1 dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland