Elektrofachplanung - Brandschutztechnische Sanierung und Herstellung der Barrierefreiheit am Haus ROT der IGS „Johanna Loewenherz“ in Neuwied
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-neuwied.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrofachplanung - Brandschutztechnische Sanierung und Herstellung der Barrierefreiheit am Haus ROT der IGS „Johanna Loewenherz“ in Neuwied
Die IGS „Johanna Loewenherz“ in Neuwied besteht aus zwei separaten Gebäuden. Im Haus ROT der IGS soll gemäß genehmigtem Brandschutzkonzept eine Brandschutzsanierung erfolgen. Zusätzlich ist geplant, zur barrierefreien Erschließung einen Aufzug im Treppenhaus 1 zu erstellen. Im Zuge dieser Maßnahme sind Leistungen der Elektrofachplanung erforderlich.
- Es soll ein neues Fluchttreppenhaus über 4,5 Geschosse am SÜD-OST-Giebel errichtet werden. Diesbezüglich ergibt sich eine Änderung der Notausgangssituation und die beleuchteten Fluchtwegschilder sind neu anzuordnen. Der Fluchtweg ist bis auf den öffentlichen Bereich (Bürgersteig an der Straße bzw. Schulhof) mit Sicherheitsleuchten auszustatten. Die Notausgangstüren sollen in der Regel verschlossen sein. Um ein ungehindertes Verlassen oder einen unkontrollierten Eintritt in das Schulgebäude zu verhindern, sollten Fluchtwegwächter eingesetzt werden. Ob ein akustisches Signal ausreicht oder eine Meldung weitergeleitet werden soll, wird in der weiteren Planung festgelegt.
- Im Treppenhaus 1 wird ein neuer Aufzug errichtet. Dieser benötigt eine niederspannungsseitige Zuleitung mit noch festzulegendem Querschnitt und eine Anbindung an das öffentliche Telekommunikationsnetz.
Die Anschlüsse können aus dem gegenüberliegenden Technikraum genommen werden.
Bei Querung der notwendigen Flure bzw. des Treppenraumes sind die Zuleitungen brandschutztechnisch zu abzuschotten.
Des Weiteren wird eine Treppenliftanlage im 1. OG eingebaut (Zuleitung und Steuerung).
- Im gesamten Haus ROT werden verschiedene Brandschutztüren ausgetauscht bzw. neue eingebaut. Teilweise sind Offenhaltungssysteme (Feststell) geplant. Die Festlegung erfolgt noch. Es ist von ca. 25 neuen Brandschutztüren mit elektrischen Anschluss auszugehen.
- Zum Deckenanschluss der neuen BS-Türen sowie zur Prüfung und Minderung der Brandlast in den notwendigen Fluren werden vorhandene Abhangdecken geöffnet. Kabel und Leitungen sind nach MLAR zu befestigen und durch geeignete Maßnahmen die Brandlasten baulich zu schotten.
Nach Einbau neuer Abhangdecken sind diese unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen mit LED-Leuchten und weiteren technischen An-/Einbauten (z.B. Lautsprecher) auszustatten.
Es ist von ca. 5 Fluren auszugehen, in denen eine Brandlastertüchtigung notwendig wird.
- In verschiedenen Bereichen, im Besonderen im Altbaubereich Brandabschnitt 2, werden die Decken geöffnet, um die vorhandene Holzbalkenkonstruktion brandschutztechnisch zu ertüchtigen.
Nach Einbau neuer Abhangdecken sind diese unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen mit LED-Leuchten und weiteren technischen An-/Einbauten (z.B. Lautsprecher) auszustatten.
Es ist von ca. 6 Fluren, ca. 11 Klassenräumen und ca. 7 Nebenräumen auszugehen, in denen eine Holzbalkenertüchtigung notwendig wird.
- Im 2. Rettungsweg UG und EG im Brandabschnitt 1 sollen lt. Brandschutzkonzept vernetzte Rauchwarnmelder eingesetzt werden.
- Eine zentrale Sicherheitslichtanlage ist vorhanden. Gemäß aktuellem Brandschutzkonzept ist die Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung notwendig in den notwendigen Fluren, den Treppenräumen und dem Mehrzweckraum. Der Zustand der vorhandenen Anlage wird (u.a. vom TÜV) mit wesentlichen Mängeln beschrieben. Die Anlage ist -bedingt durch die defekten Leuchten/ Betriebsmittel- als nicht betriebsbereit zu betrachten.
Diese Sicherheitsanlage muss vollständig überholt werden. Es wird angenommen, dass eine Neuerrichtung der Anlage wirtschaftlicher als eine Anpassung und Reparatur ist.
- Prüfung der elektrischen Anlage.
- Prüfung der Rauch- und Wärmeabzüge.
- Prüfung der Alarmierungsanlage.
- Prüfung der Blizschutzanlage.
Für die v.g. Maßnahmen/Teilleistung Elektroinstallation wurden aktuelle Kosten i.H.v. brutto 295.715,00 € geschätzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Puderbach
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle schriftlich (per E-Mail oder Fax) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
Der Bewerber muss sich selbst durch regelmäßige Einsichtnahme in die unter I.3) "Kommunikation" verzeichnete Adresse (URL) über die etwaige Beantwortung von Bewerberfragen, Anpassungen des Verfahrens oder der Vergabeunterlagen sowie mögliche Terminänderungen informiert halten.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Fotokopie vorzulegen. Sofern Fotokopien vorgelegt werden, kann die Auswahl als Bieter von der Vorlage der Originaldokumente abhängig gemacht werden.
Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Alle Unterlagen sind - sofern nicht anders angegeben - zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung anzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt nur in elektronischer Form. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen.
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle der Kreisverwaltung Neuwied kann nicht erfolgen.
Grundsätzlich werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. § 56 Abs. 4 VgV nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.