Beschaffung Mehrzweckkampfboot Seebataillon
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 24340 Eckernförde
NUTS-Code DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 7Fähigkeitslücke Mehrzweckkampfboote beschafft werden. Diese Boote werden für amphibische, militärische Evakuierungs-, Eskort-, Patrouillen- sowie für Harbour- Protection-Operationen benötigt. Darüber hinaus werden Pallungen für Lagerung und Transport, Ersatzteile, Dokumentation und Ausbildungslehrgänge beschafft.
Aufgrund der Dringlichkeit der Beschaffung sollen die zu beschaffenden Boote "off-the-shelf" beschafft werden und schon in einer anderen Marine - im Idealfall in einer Marine eines Mitglieds- oder Partnerstaats der NATO - eingeführt sein.
34512000 Schiffe und ähnliche Wasserfahrzeuge für die Personen- oder Güterbeförderung, 34512000 Schiffe und ähnliche Wasserfahrzeuge für die Personen- oder Güterbeförderung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.Der Bewerber muss die Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift angeben sowie einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner mit E-Mail und Telefonnummer.Sofern der Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, ist die durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete/elektronisch signierte Erklärung zur Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, Formular BAAINBw-B-V 047 vorzulegen.2.Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug (nicht älter als 6 Monate bei Ablauf der Bewerbungsfrist) des Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern vorlegen.Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen. 3.Der Bewerber muss die unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB durch Formular BAAINBw B-V 034 vorlegen. 4. Der Bewerber muss die unterzeichnete Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen, Formular BAAINBw-B-V-031 vorlegen. 5.Der Bewerber muss die unterzeichnete Eigenerklärung betreffend die Geschäftsbeziehung des Bewerbers nach Russland6.Der Auftraggeber behält sich vor, einen Gewerbezentralregisterauszug oder soweit vorhanden eines vergleichbaren nationalen Registers über den Bewerber einzuholen, soweit er dies für erforderlich hält. Ergänzende Hinweise:Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen, dabei genügt eine einfache Übersetzung. Es werden Kopien akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln über die inhaltliche Richtigkeit von Unterlagen beglaubigte Übersetzungen und/oder Originale anzufordern.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Ausschluss von Unterauftragnehmern führt mindestens die Nichtvorlage folgender Dokumente: Bezeichnung Firma und Handelsregisterauszug.Vorlage der unterzeichneten/elektronisch signierten Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen, Formular BAAINBw-B-V-032,die unterzeichnete/elektronisch signierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB durch Formular BAAINBw B-V 034,die unterzeichnete/elektronisch signierte Eigenerklärung betreffend die Geschäftsbeziehung des Bewerbers nach Russland.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich "schnelle Boote 10 - 24 m" für die letzten drei Geschäftsjahre.
2.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn sein Jahres-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 10 Mio. EUR betragen hat.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die betrachteten Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kumuliert den geforderten Mindestumsatz ergeben.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III 2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn er für den Bereich seiner Fertigung einen Nachweis über die Zertifizierung gem. ISO 9001:2015 oder gleichwertig beibringt.
Im Falle des Nachweises mittels gleichwertiger Zertifizierung muss der Bewerber die Gleichwertigkeit darlegen.
Besteht eine entsprechende Zertifizierung nicht, muss der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag formlos die Bereitschaft zur Zertifizierung seiner Fertigung gem. ISO 9001:2015 oder gleichwertig erklären.
Der Bewerber muss die Bereitschaft zur Anwendung der NATO-Qualitätssicherungsanforderungen AQAP 2110, AQAP 2210 u. AQAP 2105 in den jeweils aktuellen Versionen für die Dauer der Vertragslaufzeit erklären.
Der Bewerber hat eine/n Qualitätsmanager/in über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einzusetzen. Der Austausch des QM-Managers kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Dies ist im Eintrittsfall unverzüglich umzusetzen, sodass der Posten des/der Qualitätsmanager/in ohne Unterbrechung besetzt ist (AQAP 2110 Pkt. 5.4.2 Kommunikation mit dem Kunden).
2.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn er für gemäß dieser Auftragsbekanntmachung zu beschaffenden Leistungen Referenzen nachweisen kann.
Dazu legt der Bewerber vor:
a.
Erklärung und Nachweis über ein in Stückzahl, Kosten und Einsatzzweck vergleichbares Bootsprojekt (schnelles Kampfboot in militärischer Nutzung) für NATO-Staaten oder NATO-Partnerstaaten aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit in den letzten fünf Jahren. Dabei müssen im Rahmen dieses Bootsprojektes mindestens zwei Boote dieses Typs gebaut worden sein. Die Vergleichbarkeit und der Bereich der Verteidigung und Sicherheit muss erkennbar dargestellt werden.
b.
Erklärung und Nachweis über die Erstellung einer Dokumentation nach ASD S1000D und ASD S2000M für ein vergleichbar komplexes Projekt für öffentliche Auftraggeber aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit in den Jahren seit 2020. Die vergleichbare Komplexität muss erkennbar dargestellt werden. Auf die oben genannte Möglichkeit, sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen zu bedienen, wird ausdrücklich hingewiesen.
c.
Pro Referenz sind außerdem anzugeben:
- Aufgabe des Bewerbers im Projekt,
- Leistungszeitraum,
- ungefährer Auftragswert,
- Nachweis, dass das Produkt nach lit a. Auftragsgemäß geliefert wurde.
d.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die kumulierten Nachweise der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für das Vorliegen der Eignung ausreichen.
3.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn er mit seinem Teilnahmeantrag zusichert, bis mindestens zum Zeitpunkt der Lieferung des ersten Bootes eine vollumfängliche Ersatzteilversorgung für die gemäß dieser Auftragsbekanntmachung zu beschaffenden Leistungen auf Anforderung durch den Auftraggeber bereitstellen zu können.
4.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn er nachweist, über mindestens eine Person zu verfügen, die eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Leitung der Fertigung von schnellen Booten in der Größe von 10 bis 24 Metern aufweisen kann. Der Nachweis kann dabei durch Darstellung der Qualifikation und der beruflichen Erfahrung der Person erfolgen.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber ist im Rahmen dieser Erklärung ausdrücklich nicht erwünscht.
5.
Sprachqualifikation
a.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn er mit seinem Teilnahmeantrag formlos erklärt, über Schlüsselpersonal zu verfügen, welches der deutschen Sprache in Wort und Schrift hinreichend mächtig ist, um im Vergabeverfahren sowie im Rahmen der Auftragsausführung mit dem Auftraggeber kommunizieren zu können.
b.
Schlüsselperson ist, wer als Bevollmächtigter im Vergabeverfahren Erklärungen für das Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber abgibt und von diesem entgegennimmt. Schlüsselpersonal ist auch, wer in leitender Funktion im Falle einer Auftragserteilung als Projekt- und/oder Fertigungsleiter die Auftragsdurchführung überwacht und koordiniert.
c.
Schlüsselpersonal ist dann der deutschen Sprache hinreichend mächtig, wenn es mindestens über eine Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzahmen (GER) oder gleichwertig verfügt.
d.
Die Sprachqualifikation wird voraussichtlich im Rahmen des Vergabeverfahrens nachzuweisen sein.
6.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn er mit seinem Teilnahmeantrag formlos erklärt, dass er für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers das Verschlüsselungsprogramm GnuPG VS-Desktop nutzen wird.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmen / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III 2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform unter http://www.evergabe-online.de/ einzureichen.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots- Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e- Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e- Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https:// www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit