Regionalmanagement für die LEADER-Region Westrich-Glantal in der Programmperiode 2023-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: LAG Westrich-Glantal 01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ramstein-Miesenbach
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 66877
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.westrich-glantal.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kusel
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66869
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-kusel.de/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalmanagement für die LEADER-Region Westrich-Glantal in der Programmperiode 2023-2027
Durchführung des Regionalmanagements der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal e.V. während der Leader-Programmperiode 2023-2027
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz.
In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt 22 LEADER-Regionen, die den gesamten ländlichen Raum abdecken. In jeder Region gibt es eine lokale Aktionsgruppe (LAG), in der Akteure aus Vereinen und Verbänden, Unternehmen und Landwirtschaft, Politik und Bürgerschaft gemeinsam über die Verwendung der Fördermittel entscheiden.
Die Vergabestelle der Kreisverwaltung Kusel übernimmt in einem ersten Vergabeverfahren im Auftrag der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal e.V die Durchführung der Vergabe der Regionalmanagements für diese ausgewählte LEADER-Region.
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal e.V. übernimmt die Rechtsgeschäfte der Region Westrich-Glantal und ist Auftraggeber des Regionalmanagements. Die LAG Westrich-Glantal e.V wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden Herrn Roland Palm.
Sie setzt sich aus den Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach aus dem Landkreis Kaiserslautern sowie aus der Verbandsgemeinden Oberes Glantal und Kusel-Altenglan aus dem Landkreis Kusel zusammen und erstreckt sich über eine Fläche von 364km². Insgesamt wohnen damit über 120.00. Bürgerinnen und Bürger in unserer Region.
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Leistung kann im Sinne der N+2 Regelung bis zu einer möglichen Gesamtvertragslaufzeit von insgesamt zwei Jahren (31.12.2029) verlängert werden und orientiert sich am tatsächlichen Ende der Förderperiode.
Diese einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers gilt vorbehaltlich der Genehmigung der entsprechenden Finanzmittel und wird jeweils bis spätestens 12 Wochen vor Vertragsende schriftlich dem Auftragnehmer mitgeteilt.
Die Leistung kann im Sinne der N+2 Regelung bis zu einer möglichen Gesamtvertragslaufzeit von insgesamt zwei Jahren (31.12.2029) verlängert werden und orientiert sich am tatsächlichen Ende der Förderperiode.
Diese einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers gilt vorbehaltlich der Genehmigung der entsprechenden Finanzmittel und wird jeweils bis spätestens 12 Wochen vor Vertragsende schriftlich dem Auftragnehmer mitgeteilt.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Landes RLP.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB begründet sind.
- Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist
- Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufsregister
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) ist das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ den Vergabeunterlagen beigefügt .
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung " Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister " durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" , alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Zertifikatsnummer, unter der diese in Präqualifizierungsdatenbank eingetragen sind.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle)
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen:
- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderen Unternehmen bedient
- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Der Bieter hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zur Verfügung steht, deren Deckungssumme für Personenschäden 2.500.000 Euro und für Sachschäden/ sonstige Schäden mindestens 1.000.000 Euro pro Schadensfall beträgt. Es ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt .
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung " Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit " durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" , alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Zertifikatsnummer, unter der diese in Präqualifizierungsdatenbank eingetragen sind.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen:
- Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderliche Arbeitskräfte
- Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderen Unternehmen bedient
- Um das Leistungsprofil erfüllen zu können, müssen Bieter über Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen in dem Bereich Regionalmanagement von Leader Projekten verfügen.
Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums ist durch den Bieter eine glaubhafte Darstellung von mindestens drei bereits erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen) innerhalb der letzten fünf Jahre, die im Zusammenhang mit nachfolgenden Themenbereichen standen, zu erbringen:
• Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds der Landwirtschaft (EAGFL) / Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
• Integrierte Ländliche Entwicklung, LEADER
• EU-Querschnittsziele (nachhaltiges, innovatives, integratives Wachstum; Umwelt, Klimawandel, Innovation)
• Moderationserfahrung mit Projektgruppen, Steuerungsgremien und Lokalen Aktionsgruppen
• Erfahrung in der Entwicklung oder Begleitung gebietsübergreifender und/oder
• transnationaler Projekte im ländlichen Raum
• Durchführung partizipativer Beteiligungsprozesse (Bottom-up-Ansatz)
• Es werden darüber hinaus gute Kenntnisse der Region Westrich-Glantal zur erfolgreichen Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE), Erfahrungen im Management einer Förderregion sowie Entwicklung und Umsetzung von Projekten erwartet. Der Bieter muss Kenntnisse über weitere Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz mit Bezug zur Regionalentwicklung aufzeigen.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt .
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" , alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Zertifikatsnummer, unter der diese in Präqualifizierungsdatenbank eingetragen sind.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. Eine entsprechende Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohnes ist unter den im LTTG genannten Bedingungen abzugeben und den Vergabeunterlagen beigefügt.
Aufgrund des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es gilt § 55 Absatz 2 VGV: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.