Systembetreuung an staatlichen Mainzer Schulen - Unterstützungsleistung im Bereich der Informationstechnologie
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Systembetreuung an staatlichen Mainzer Schulen - Unterstützungsleistung im Bereich der Informationstechnologie
Systembetreuung an staatlichen Mainzer Schulen - Unterstützungsleistung im Bereich der Informationstechnologie
Mainz
Systembetreuung staatlicher Mainzer Schulen bestehend aus unterrichtsbezogener Anwendungsbetreuung (40 Schulen - aktuell ca. 15.100 Clients), MNS+-Betreuung (30 Schulen - aktuell ca. 3.100 Clients) sowie Betreuung der IT-Verwaltungssysteme (15 Schulen - aktuell ca. 250 Clients) in der Zeit vom 01. September 2023 bis 31. Juli 2026.
---
Es besteht die Möglichkeit zur zweimaligen einjährigen Verlängerung zu gleichen Bedingungen und Preisen. Die Ausübung der optionalen Auftragserweiterung ist einseitig nur durch den AG möglich. Sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des AN.
Ausgehend von einer Regellaufzeit von etwa drei Jahren (35 Monate) gibt es die Option zur zweimaligen einjährigen Verlängerung zu gleichen Bedingungen und Preisen. Die Ausübung der optionalen Auftragserweiterung ist einseitig nur durch den AG möglich. Sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des AN.
01. August 2026 – 31. Juli 2027 (erste optionale Auftragserweiterung)
01. August 2027 – 31. Juli 2028 (zweite optionale Auftragserweiterung)
Betreuung WLAN-Infrastruktur:
Im Zuge der Digitalisierung war der flächendeckende WLAN-Ausbau an den staatlichen Schulen in Mainz ein wichtiger Baustein. Alle staatlichen Schulen in Mainz verfügen über flächendeckendes (alle pädagogische genutzten Räume inkl. Turnhallen) WLAN. Die WLAN-Infrastruktur umfasst über 2.000 Zugangspunkte (Access Points) sowie 150 Switche, Tendenz steigend. Die Aufgaben des 2nd Level Support der WLAN-Infrastruktur werden aktuell durch die KDZ Mainz übernommen. Die in den Vergabeunterlagen beschriebene Dienstleistung ist als optionale Position(en) zu betrachten.
Zuschlagskriterium ist neben dem Preis auch die in den Vergabeunterlagen erklärte Bietergespräch erreichte Gesamtpunktzahl. Die Ermittlung des Zuschlages erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode nach UfAB-1. Die höchste Kennzahl erhält den Zuschlag.
---
L = Gesamtsumme Präsentation
P = Bruttobetrag
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis (Bieterrangfolge)
Z= L/P
---
Bemerkung: Die optionale Position E) fließt der Zuschlagsentscheidung bei.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot folgende Nachweise und/oder Bescheinigungen und Erklärungen vorzulegen:
- Der Bieter muss die Beschäftigung von mindestens sieben vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern im Außendienst nachweisen und bei der Erbringung der Dienstleistung einplanen (eigene Anlage);
- Mustererklärung zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Vordruck beigefügt);
- Bescheinigung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes;
- Erklärung über Arbeitskräften (gemäß "Eigenerklärung zur Eignung", die den Verdingungsunterlagen beigefügt ist);
- Erklärung zu "Ausschlussgründe gemäß § 123 oder 124 GWB" (nach "Eigenerklärung zur Eignung", die den Verdingungsunterlagen beigefügt ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
- Eigenerklärung zur EU-RUS-Sanktionen (Vordruck beigefügt);
Zum Nachweis der Eignung sind die folgenden Erklärungen mit dem Angebot abzugeben:
- Angaben zu Unternehmensumsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
Bitte tragen Sie diese Erklärungen und/oder Angaben in die "Eigenerklärung zur Eignung" ein, die den Verdingungsunterlagen beigefügt ist.
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe folgende gültige Zertifizierungen und / oder Nachweise bzw. Erklärungen nachweisen und mit seinem Angebot einreichen:
- ISO 27001 oder gleichwertig, bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder das Zertifikat vorlegen;
- Zertifizierung für den Support von MNS+ für mindestens fünf Techniker;
- Kooperationsvertrag mit dem pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz (MNS+);
- Microsoft Silver Partnerschaft (Windows und Devices);
- Microsoft Certified Solutions Expert (MCSE): a) Server Infrastructure und b) Core Infrastructure;
und
zu optionaler Leistung (siehe "E" in den Vergabeunterlagen):
- HPE Aruba Platinum Partner
- Zertifizierung für HPE Aruba für mindestens drei Techniker;
und
- Referenzen große Schulträger:
Der Bieter muss ein Vertragsverhältnis mit mindestens zwei Schulträgern (> 20 Schulen) und die damit verbundenen Erfahrungswerte in vergleichbarer Dimension und Tätigkeit (entsprechend B, C und D) nachweisen (dies ersetzt Punkt 4 in der Eigenklärung zur Eignung bei der Vergabe von Dienst-/Lieferleistung);
Abschnitt IV: Verfahren
---
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch.
Eine anderweitige Abgabe von Angeboten (auch per E-Mail, Fax oder Papier) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
§ 160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]