Objektplanung Gebäude Energetische Sanierung und Optimierung des Hallenbades Hermeskeil Referenznummer der Bekanntmachung: H-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hermeskeil
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54411
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hermeskeil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude Energetische Sanierung und Optimierung des Hallenbades Hermeskeil
Der Auftrag umfasst Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume entsprechend Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die Energetische Sanierung und Optimierung des Hallenbades Hermeskeil.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume entsprechend Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die Energetische Sanierung und Optimierung des Hallenbades Hermeskeil.
Aus klimaschutzrelevanten und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten soll das Hallenbad der Verbandsgemeinde Hermeskeil energetisch saniert und dadurch die Verbrauchssituation mit Blick auf die Energiewende optimiert werden.
Das Hallenbad wurde im Zusammenhang mit dem benachbarten Schulzentrum am westlichen Stadtrand von Hermeskeil errichtet und 1973 eröffnet.
Auf Grundlage einer Vorstudie sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Sanierung Gebäude u.a.:
- Erneuerung Nord-Fassade (ca. 260 qm Pfosten-Riegel-Fassade und 100 qm Erkerverkleidung)
- Erneuerung Beckenumgang/Abdichtung (ca. 300 qm)
- Erneuerung Beckenfliesen und Überlaufrinne (ca. 390 qm Boden- und 290 qm Wandfläche)
- Sanierung Hubboden
- Erneuerung Hallendecke (ca. 640 qm neue Akustikdecke)
- Erneuerung Akustikwand (ca. 100 qm)
- Erneuerung Türen Sanitärbereich
- Erneuerung 40 m - Großrutsche
- Sanierung Eingangsbereich/Foyer, Bodenbelag (ca. 220 qm Boden- u. 72 qm Treppenfliesen, Tür- und Fensteranlage
- Erneuerung Dachfläche Nasscafe und Foyer (ca. 150 qm Flachdachfläche)
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Sanierung Technische Anlagen u.a.:
- RLT-Anlage Schwimmhalle mit WRG und Bypass
- RLT-Anlage Rutschenauslauf mit WRG ohne Bypass
- RLT-Anlage Duschen und Umkleiden mit WRG ohne Bypass
- Trennung Badewasserkreise, separater Wärmetauscher MZ-Becken
- Schwallwasserbehälter für Rutschenauslaufbecken, Anpassung Beckenwasserverrohrung
- Spülwasserrückgewinnungsanlage mit Mikrofiltration
- Sanierung der Badeplatte zur Abdichtung der Rinne
- Umverlegung des Luftkanalsystems im Rahmen der Deckensanierung
- Erneuerung Beleuchtung in der Hallendecke
- Anpassung Beleuchtung und Elektroinstallation im Rahmen der Fassadensanierung Nordseite
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- optional können bei Bedarf weitere Maßnahmen hinzukommen
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Für den Förderantrag wurde folgender Kostenrahmen ermittelt (Stand 9/2022):
Baukosten
KG 300 ca. 2.616.000 EUR (netto)
KG 400 ca. 440.000 EUR (netto)
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Rahmentermine:
Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen.
Abschluss Vorentwurf: 1. Quartal 2024;
Abgabe LP 3: 1. Quartal 2024;
Abgabe Bauantrag: 2. Quartal 2024;
Vorgesehene Bauphasen: erste Maßnahmen (Technische Anlagen) ab Mai 2024;
Erneuerung der Lüftung während der Sommerpause 2025;
Sanierung von Fassade und Beckenumrandung während der Schließung des Hallenbads 2026/2027
Fertigstellung: Ende 2027.
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Weitere Angaben s. VI.3
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien.
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1. Personalstruktur:
Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.,
≥ 3 Personen = 3 Punkte;
2 Personen = 1 Punkt.
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2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
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2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
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Wertungskriterium Büro/Unternehmen 10 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung 10 v.H.
Wertungskriterium Bauleitung 10 v.H.
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Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen von Büro/Unternehmen, Projektleitung und Bauleitung, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte
= 2 Referenzen je WK = 2 P.
= 1 Referenz je WK = 1 P.
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2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
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Wertungskriterium 1-2 Büro/Unternehmen 20 v.H.
WK Projektleitung 20 v.H.
WK Bauleitung 20 v.H.
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Für das Büro/Unternehmen, die Projektleitung und die Bauleitung jeweils:
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Wertungskriterium:
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Erfahrungen in Planung und Realisierung (Neubau oder Sanierung, Objektplanung Gebäude und Innenräume) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen, mindestens 500.000 EUR Baukosten KG 300/400 (brutto) gesamt.
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A)
- Gebäude mit Schwimmbadtechnik, Publikumsverkehr, Neubau oder Sanierung Fassade = 3 Punkte
- Gebäude mit Schwimmbadtechnik, Publikumsverkehr = 2 P.
- Gebäude mit Schwimmbadtechnik = 1 P.
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B)
≥ 2.500.000 EUR Baukosten brutto = 3 Punkte
≥ 1.500.000 EUR und < 2.500.000 EUR Baukosten brutto = 2 P.
≥ 500.000 EUR und < 1.500.000 EUR Baukosten brutto = 1 P.
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Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt.
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Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
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Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte.
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Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
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Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 2 Mio. € bei sonstigen Schäden abschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung (PL) und die Bauleitung (BL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
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Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1
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Die Projektleitung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleitung muß eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in der Leistungsphase 8 nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für das Büro die Leistungsphasen 2-8, für die PL die Leistungsphasen 2-6 und für die BL die Leistungsphase 8 umfassen.
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Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
- Die Referenzen von Büro/Unternehmen dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2018 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2023 begonnen haben.
- Die Referenzen der Projektleitung dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2018 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 6 muss spätestens 2023 begonnen haben.
- Die Referenzen der Bauleitung dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 8 nicht vor 2018 begonnen haben.
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Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
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Für das Büro/Unternehmen, die Projektleitung und für die Bauleitung ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie unter II.2.9 beschrieben – vorzulegen.
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Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Berufsbezeichnung Architekt”, „Ingenieur” und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Sc.” oder vergleichbar (dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL)) und/oder Bachelor (dies gilt für den/die Bauleiter(in) BL). Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierten Projektleiter*in und für die Leistungsphase 8 eine/n Bauleiter*in zu benennen, welche gegenüber Auftraggeber und sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
- Projekt- und Planbesprechungen finden in Hermeskeil statt.
- Die Präsenz in Hermeskeil ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen.
- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
- Eine Erklärung zur Verpflichtung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.9:
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, während eines Verhandlungsgesprächs ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
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Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
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IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.