Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Westmecklenburg II (WM II).
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Westmecklenburg II (WM II).
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf den Eisenbahninfrastrukturen der DB Netz AG, der TME-Torsten Meincke Eisenbahn GmbH, der Regio Infra Nord-Ost GmbH & Co. KG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Verkehrsangebote auf dem „Teilnetz Westmecklenurg II (WM II)“ mit ca. 2,1 bis 2,3 Mio. Zugkm p.a. ab dem Fahrplanwechsel 12/2025 (Jahresfahrplan 2026) über eine Laufzeit von voraussichtlich 15 Fahrplanjahren.
Eisenbahnstrecken Rehna – Parchim, Zarrentin – Hagenow – Parchim, Waren (Müritz) – Inselstadt Malchow, ggf. weitere Eisenbahnstrecken in Südmecklenburg.
Zur Vergabe sind folgende Linien- bzw. Linienabschnitte vorgesehen:
(1.) ab dem Fahrplanwechsel 12/2025 (Jahresfahrplan 2026) Verkehrsangebote im Ein- bzw. Zweistundentakt nach Festlegung der Vergabeunterlagen wahlweise in Diesel- oder Hybridtraktion (Einsatz von Diesel- und/oder batterieelektrischen Fahrzeugen): Erbringung auf den Linien RB13 Rehna – Parchim, RB14a Parchim – Hagenow, RB14b Hagenow – Zarrentin und RB15 Waren (Müritz) – Malchow.
(2.) ab dem Fahrplanwechsel 12/2027 (Jahresfahrplan 2028) Verkehrsangebote ausschließlich mit batterieelektrischen Fahrzeugen: Erbringung auf den Linien RB13, RB14a/b und RB15 analog 1.
(3.) Die Optionen nach Ziffer II.2.11) sind Verhandlungsgegenstand bzw. unterliegen einer Nachbestellmöglichkeit in der Vertragsdurchführung, sofern sich der Aufgabenträger für eine Bestellung in diesem Verkehrsvertrag entscheidet.
Die Leistungserbringung endet zum europäischen Fahrplanwechsel im Dezember 2040.
Wesentliches Ziel der Vergabe ist die Dekarbonisierung der gesamten im Teilnetz zu erbringenden Verkehrsleistungen bis 12/2027. Die reguläre Fortführung des Dieselbetriebs aus dem Status quo heraus mit vom Betreiber bereitzustellenden Gebrauchtfahrzeugen ist nur in den ersten beiden Betriebsjahren vorgesehen. Die Planung der künftigen Fahrzeuganforderungen stellt auf einen Neufahrzeugpark mit voraussichtlich 14 zweiteiligen batterieelektrischen Fahrzeugen mit einer Kapazität von mehr als 55 Sitzplätzen je Fahrzeug (bisherige Grundkapazität im Dieselbetrieb) ab, die für die Infrastruktur des Teilnetzes (Radsatzlasten, Lademöglichkeiten, Bahnsteighöhen überweigend 55 cm) tauglich sind. Verhandlungsgegenständlich wird zugunsten des Verzichts auf Doppeltraktionen auf eine Zielkapazität von ca. 110 Sitzplätzen je Fahrzeug orientiert. Der Aufgabenträger bietet an, das Risiko der Finanzierung und die Verwendung von Neufahrzeugen im zu vergebenden Verkehrsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen abzusichern und eine Einsatzgarantie auszusprechen. Die Bereitstellung von Werkstatt- und Wartungseinrichtungen für die traktionsgerechte Bedienung des Teilnetzes wird vom Betreiber erwartet. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Option 1:
Linie RB15 (Saison) Waren (Müritz) – Malchow – Plau am See
Linie RB19 (Saison) Parchim – Plau am See
Option 2:
Linie RB 16 Neustrelitz – Mirow
Weiterhin definiert der Verkehrsvertrag Bedingungen zur Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen. Einzelheiten enthalten jeweils die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legt der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes vor, in dem er ansässig ist. Darüber hinaus ist es erwünscht, aber nicht erforderlich, dass der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung über die Beteiligungsver-hältnisse an seinem Unternehmen vorlegt. Zudem hat der Bewerber zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der Berechtigung zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung mit seinem Teilnahmeantrag eine Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder einen Beleg einzureichen, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG. Die Genehmigungen müssen der Art der angebotenen Leistungen (Personenverkehr) entsprechen. Darüber hinaus hat er eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG oder eine zusätzliche nationale Bescheinigung nach § 7a Abs. 4 AEG einzureichen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bewerber hat zur Annahme seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) einen Mindestjahresumsatz im Bereich SPNV-Leistungen i. H. v. jeweils 15 Mio. EUR in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 und
b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 2,5 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2022 des Bewerbers.
Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Bewerber haben zum Beleg, dass sie die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Geschäftsjahr 2020, 2021 und 2022;
2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2022 des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2022 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht;
4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im Geschäftsjahr 2022 des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative 1:
Soweit für das Geschäftsjahr 2022 des Bewerbers kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bewerber neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2022 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
• sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
• Eigenkapital zu Buchwerten;
• Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2: Fortsetzung siehe Ziffer VI.3) des Bekanntmachungsformulars (Das Bekanntmachungsformular lässt an dieser Stelle aufgrund der Zeichenbegrenzung keine vollständige Eingabe zu.).
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der zu vergebenden Leistungen im SPNV erforderlich sind. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bewerber über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,4 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren 2020, 2021 oder 2022 verfügt. Von ausreichender Qualifikation wird bei solchen Personen ausgegangen, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit Bezügen zum Verkehrswesen und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter und/oder über eine Qualifikation verfügen, deren Inhalte vergleichbar sind mit denen des zuvor genannten Hochschulabschlusses mit Bezügen zum Verkehrswesen oder einer Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter. Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots in verantwortlicher Position muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nicht erforderlich. Der Bewerber hat weiterhin ab Betriebsaufnahme am 14.12.2025 über einen Zugang zu Werkstattkapazitäten, die sowohl für den Diesel- als auch für den batterieelektrischen Betrieb geeignet sind, für 14 Fahrzeuge zu verfügen.
Der Bewerber legt als Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vor:
• Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die o.g. erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots aus den Jahren 2020, 2021 oder 2022 mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,4 Mio. Zugkm pro Jahr verfügen. Aus dieser Angabe muss die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung der jeweiligen individuellen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den o.g. Tätigkeitsbereichen hervorgehen;
• Angabe von Referenzen über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,4 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren 2020, 2021 oder 2022, in denen die vorstehend genannten Fachkräfte in verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss das jeweilige SPNV-Angebot, dessen Umfang in Zugkm pro Jahr und der Tätigkeitsbereich hervorgehen, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position mitgewirkt hat,
• Eigenerklärung zur Verfügbarkeit entsprechender Werkstattkapazitäten.
Im Falle eines Betreiberwechsels hat der Auftragnehmer gemäß § 131 Abs. 3 GWB und nach Maßgabe der Regelungen in den Vergabeunterlagen das Betriebspersonal des bisherigen Betreibers zu übernehmen und ihm die Rechte zu gewähren, auf die es Anspruch hätte, wenn ein Betriebsübergang nach § 613a BGB erfolgt wäre. Nähere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen bzw. werden in den Verhandlungen geklärt.
Die Bieter haben sich mit der Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots nach Maßgabe des Landes-Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern zur Einhaltung und Kontrolle bestimmter Mindestarbeitsbedingungen/Sozialstandards zu verpflichten. Für diese Erklärung ist ein Formblatt zu verwenden, das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind mit dem Angebot entsprechende Eigenerklärungen des Bieters vorzulegen, für die jeweils Formblätter zu verwenden sind, die im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
2.. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV).
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, Leistungen in den Kernbereichen Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen), Einsatz von Servicepersonal und Fahrausweisprüfungen auf bestimmte Unterauftragnehmer zu übertragen, so hat er den/die Unterauftragnehmer in seinem Angebot zu benennen. In diesem Fall sind Art und Umfang der für den/die Unterauftragnehmer vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für den/die Unterauftragnehmer die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Unterauftragnehmer beschränken.
4. Per Formblatt haben die Bieter eine Eigenerklärung zu Bezügen zu Russland nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 abzugeben.
Eignungsleihe:
Bewerber können unter den Voraussetzungen des § 47 VgV und nach näherer Maßgabe der Festlegungen des Anschreibens von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen.
Fortsetzung zu Ziffer III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das Geschäftsjahr 2022 zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht erstellt und festgestellt (Grundfall), oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – je-weils soweit nach den obigen Ausführungen zur Alternative 1 vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. Sodann hat der Bewerber neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
• den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obi-gen Ausführungen vorzulegen – für das Geschäftsjahr 2021;
• eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2022 (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie
• eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2022 unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2022 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle (Grundfall, Alternative 1 und Alternative 2):
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
"(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abst-mv.de