Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Westmecklenburg II
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Westmecklenburg II
Eisenbahnstrecken Rehna – Parchim, Hagenow – Parchim, Waren (Müritz) - Inselstadt Malchow, Neustrelitz - Mirow sowie in Südmecklenburg zur Anbindung von Plau am See, ggf. weitere Eisenbahnstrecken.
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf den Eisenbahninfrastrukturen der DB Netz AG, der TME-Torsten Meincke Eisenbahn GmbH, der Regio Infra Nord-Ost GmbH & Co. KG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Leistungen im Teilnetz Westmecklenburg II nach gewärtigem Planungsstand 2022 auf den Linien RB13 Rehna – Parchim, RB14 Hagenow – Parchim, RB15 Waren(Müritz) - Inselstadt Malchow, RB16 Neustrelitz - Mirow, weiterhin zumindest saisonale Bedienung von Plau am See gegenwärtig mit den Linien RB15 in Verlängerung auf den Abschnitt Inselstadt Malchow - Plau am See und RB19 Parchim - Plau am See; die vergabegegenständlichen Leistungen stehen zur Betriebsaufnahme ab dem 13.12.2025 (Jahresfahrplan 2026), Leistungsumfang ca. 1,6 Mio. bis 2,0 Mio. Zugkm p.a., Betriebskonzepte/Linienführungen unter folgenden Prämissen in Prüfung: Erbringung der Verkehrsangebote entsprechend den Zielsetzungen des Landes zur Dekarbonisierung der SPNV-Verkehre schrittweise in batterieelektrischer Traktion in Abhängigkeit der Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen (maßgebend u.a. Streckenklasse/Radsatzlasten, Ladepunkte), der Fahrzeugbedarf wird insgesamt auf ca. 13 bis 15 Fahrzeuge geschätzt, übergangsweise wird bis 12/2027 die (anteilige) Erbringung in Dieseltraktion akzeptiert. Soweit sich schnelle Verfügbarkeiten batterieelektrischer Fahrzeuge abzeichnen, bleibt auch das Aufgreifen einzelner Linien/Strecken für Einzellösungen vorbehalten. Als Vertagslaufzeit wird in Verbindung mit notwendigen Fahrzeugbeschaffungen ein Zeitraum von maximal 15 Jahren (Fahrplanwechsel 12/2040) in Aussicht gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorinformation im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der VO 1370/2007 in der Fassung VO 2016/2338.
1) Es ist beabsichtigt, die im Zuge der angekündigten Vergabe zu erbringenden Verkehrsleistungen im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens zu beauftragen. Die Prüfung weiterer Verfahrensarten gemäß Ziffer IV.1.1) Verfahrensart des Vorinformationsformulars bleibt vorbehalten.
2) Das in dieser Vorinformation genannte Volumen an Verkehrsleistungen kann auch die Leistungsanteile in der Zuständigkeit des benachbarten Bundeslandes Brandenburg enthalten (heutige Linie RB74 von und nach Meyenburg). Die Berücksichtigung entsprechender Prüfungen der beteiligten Aufgabenträger bleibt vorbehalten.