Auswahl einer Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Master-KVG) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-036-EU-ABFNZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vbg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahl einer Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Master-KVG)
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und schreibt federführend für sich (Los 1) das Mandat einer Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Master-KVG) zur Administration der Sondervermögen der Auftraggeberin in Form von alternativen Investmentfonds entsprechend den Vorschriften des Sozialgesetzbuches IV aus.
In einem separaten Los 2 wird zusätzlich eine Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Master KVG) zur Administration der Sondervermögen der eigenständigen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ausgeschrieben.
Nachfolgend wird der Begriff „Auftraggeberin“ abhängig vom jeweiligen Los sowohl für die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) als auch für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) benutzt.
Auswahl einer Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Master-KVG) für die BGHM
Mainz
Die BGHM als Auftraggeberin des Loses 1 unterhält für die Vermögensmassen Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen (Altersrückstellungen) vier Sondervermögen in Form von alternativen Investmentfonds nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Bei der Verwaltung des Vermögens wird eine strikte Aufgabentrennung zwischen Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Master-KVG), Verwahrstelle und Portfoliomanagement vorgenommen.
Auftraggeberin Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
Federführend in der Gesamt-Ausschreibung
Volumen an Sondervermögen in Höhe von ca. 1,6 Mrd. Euro
Übernahme der Dienstleistung als Master-KVG zum 01.10.2023
Laufzeit des Rahmenfondsvertrages von 6 Jahren ab Leistungsbeginn
Zuschlagsentscheid geplant in Juni 2023
Auftragswert geschätzt 2,5 Mio. Euro
Auswahl einer Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Master-KVG) für die VBG
Hamburg
Die VBG als Auftraggeberin des Loses 2 unterhält für die Vermögensmasse Verwaltungsvermögen (Altersrückstellungen) 1 Sondervermögen in Form von alternativen Investmentfonds nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die Sondervermögen der Auftraggeberin sind in einer Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft-Konstruktion zusammengefasst und werden nach den Vorschriften der §§ 80 ff. SGB IV in Verbindung mit § 172c SGB VII angelegt. Die Master-Fonds-Konstruktion besteht aus einem Masterfonds (1. Ebene) und drei Segmenten (2. Ebene)
Auftraggeberin Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Volumen an Sondervermögen in Höhe von ca. 171,5 Mio. Euro
Übernahme der Dienstleistung als Master-KVG zum 01.10.2023
Laufzeit des Rahmenfondsvertrages von 6 Jahren ab Leistungsbeginn
Zuschlagsentscheid geplant in Juni 2023
Auftragswert geschätzt 420,0 Tsd. Euro
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auswahl einer Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Master-KVG) für die BGHM
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auswahl einer Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Master-KVG) für die VBG
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
2.) Angaben zu den Fristen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 17, Abs.2 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) beträgt mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
§ 17, Abs.6 VgV
(6) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
(9) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 5 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern