Herstellung und Lieferung von 40.000 SE ABC-Schutzbekleidung, persönlich leicht
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DEB1C Cochem-Zell
Die Schutzbekleidung muss mit den beim Auftraggeber vorhandenen ABC-Schutzmasken zu einem leckagefreien, den Körper vollständig bedeckenden Schutzsystem verbunden werden.
Weitere wesentliche Merkmale der Schutzbekleidung und Besonderheiten in der Fertigung sind:
Die Verwendung einer Adsorbertechnik auf Aktivkohlebasis für das Filtermaterial zur Herstellung des ABC-Schutzes ist für den Anzug zwingend vorgeschrieben.
Das Außengewebe muss wasser- und ölabweisende Eigenschaften aufweisen und im 5-Farben-Tarndruck der Bundeswehr ausgeführt werden. Der Tarndruck darf nur von einem durch das WIWeB zugelassenen Drucker ausgeführt werden.
Alle Materialien und Zubehörteile für die Schutzbekleidung müssen so gewählt werden, dass das fertige Produkt dreimal mit dem Heißgas/Heißdampf-Verfahren (1:1 bei 170°C, 30 Minuten) dekontaminiert werden kann, ohne dass die für die verschiedenen Eigenschaften des Produktes vorgegebenen Grenzwerte über- bzw. unterschritten werden.
Die Schnitte für die verschiedenen Schutzanzuggrößen sind auf Basis einer Fertigmaßtabelle vom Auftragnehmer zu entwickeln.
35113410 Kleidung zum Schutz vor biologischen oder chemischen Mitteln
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer - Angaben zur Eigentümerstruktur - Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung). - Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034)Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Bezeichnung des/der Unterauftragnehmer(s) mit Firmennamen und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners des jeweiligen Unterauftragnehmers mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer - Angaben zur Eigentümerstruktur - Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung).- Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034)Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Eine aktuelle formlose Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäfts-verbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Aktuell sind Bankerklärungen aus den letzten sechs Monaten gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung) und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1.
Der Bewerber muss Erfahrung bezüglich der Herstellung und Lieferung von permeablen ABC-Schutzanzügen haben, die an beim Auftraggeber vorhandene ABC-Schutzmasken (z.B. M2000)zu einem leckagefreien, den Körper vollständig bedeckenden, Gesamtschutzsystem anzupassen waren.
Zum Nachweis muss der Bewerber ein Referenzprojekt über die Ausführung einer solchen Leistung benennen (Eigenerklärung), das nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Sofern der Bewerber nicht selbst der Hersteller des Referenzproduktes ist, hat er den Unterauftragnehmer zu benennen, in dessen Produktionsstätte das Referenzprodukt gefertigt wurde.
Folgende Angaben sind für die Referenz zu machen:
- Ausführungszeitraum der Leistung
- den Auftraggeber (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat)
- das gefertigte Produkt
- die kompatible ABC-Schutzmaske
- die zu fertigende Stückzahl (gesamt und jährlich falls es sich um einen mehrjährigen Auftrag handelt)
- Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Namen, Adresse und Telefonnummer (soweit das unter datenschutzrechtlichen Aspekten möglich ist)
2.
Der Bewerber muss Erfahrung in der Herstellung von mit Heißgas-/Heißdampf bei einer Temperatur von 170 °C dekontaminierbaren permeablen ABC-Schutzanzügen haben.
Zum Nachweis muss der Bewerber ein Referenzprojekt über die Ausführung einer solchen Leistung benennen (Eigenerklärung), das nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Sofern der Bewerber nicht selbst der Hersteller des Referenzproduktes ist hat er den Unterauftragnehmer zu benennen, in dessen Produktionsstätte das Referenzprodukt gefertigt wurde.
Folgende Angaben sind für die Referenz zu machen:
- Ausführungszeitraum der Leistung
- den Auftraggeber (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat)
- das gefertigte Produkt
- die zu fertigende Stückzahl (gesamt und jährlich falls es sich um einen mehrjährigen Auftrag handelt)
- Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Namen, Adresse und Telefonnummer (soweit das unter datenschutzrechtlichen Aspekten möglich ist)
Den Nachweis der Dekontaminierbarkeit der verwendeten Materialkombination und des kompletten Anzugs erfolgt durch Vorlage eines die Qualitätssicherung begleitenden Prüfberichts eines fachkundigen Prüfinstituts. Die Dekontaminierbarkeit muss mit einem Realkampfstoff nachgewiesen werden, dieser ist im Prüfbericht zu benennen.
Kann ein Prüfbericht nicht vorgelegt werden, legt der Bewerber eine Eigenerklärung vor, die darlegt, dass die Dekontaminierbarkeit gegeben ist und mit welchen Realkampfstoffen diese bei der Prüfung nachgewiesen wurde.
3.
Ist der Bewerber nicht selbst Hersteller der dekontaminierbaren Materialkombination aus Außengewebe und ABC-Schutzfilter für den Schutzanzug, hat er die Hersteller der Materiallagen verbindlich zu benennen und eine Erklärung vorzulegen, dass dieser dem Bewerber im Auftragsfall das entsprechende Material oder die entsprechende Materialkombination zur Verfügung stellt.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Ziffer III.2.3 dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin hochzuladen über die Deutsche e-Vergabe-Plattform über http://root.deutsche-evergabe.de/Portal im Dokumentenmanager. Eine Signierung der hochgeladenen Dokumente zum Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 03.07.2023 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. Auf die Checkliste wird ausdrücklich hingewiesen.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit