Einrichtung und Betrieb eines Fahrradverleihsystems im Landkreis Ahrweiler
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-ahrweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb eines Fahrradverleihsystems im Landkreis Ahrweiler
Lieferung von Pedelecs und Betrieb eines Fahrradverleihsystems im Kreis Ahrweiler für einen mehrjährigen Zeitraum.
Landkreis Ahrweiler
Lieferung von Pedelecs und Betrieb eines Fahrradverleihsystems im Kreis Ahrweiler.
Die wesentlichen Merkmale sind:
- Vorgesehen sind 20 Verleihstationen mit insgesamt 80 Pedelecs.
- Das Fahrradverleihsystem orientiert sich an den üblichen Marktstandards vergleichbarer Systeme.
- Es soll eng mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verknüpft werden (insbesondere mit Lage der Stationen an ÖPNV-Haltepunkten).
- Das Angebot ist rund um die Uhr nutzbar (Ausleihe 24/7), Kurzzeitausleihen sind möglich.
- Das Angebot soll mindestens mit einer Smartphone-App (iOS und Android) nutzbar sein. Weitere Buchungsformen sind optional (z.B. Telefon), eine Buchung an ortsfesten Stationsstelen ist nicht vorgesehen.
- Der Auftragnehmer unterstützt die Evaluierung des Systems. Über die laufende Beobachtung hinaus werden Evaluationsergebnisse für Ende Q3 2025 angestrebt.
- Das Fahrradverleihsystem wird als Kooperation zwischen der kommunalen Seite und einem Dienstleister ausgestaltet. Der Landkreis Ahrweiler wird bei der Organisation und Koordination durch den Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) unterstützt. Der VRM ist in allen Belangen zunächst erster Ansprechpartner.
- Der Auftragnehmer muss als Full-Service-Dienstleister sowohl die einmalige Einrichtung des Systems zu Beginn als auch den anschließenden Betrieb übernehmen.
Einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um 2 x 1 Jahr bis zum 28.02.2030 bzw. 28.02.2031, jeweils auszuüben bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.eingehend beim Auftragnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen. Die Nichtvorlage von einzelnen, im Folgenden aufgeführten, Nachweisen bzw. Erklärungen kann zum Angebotsausschluss führen:
Vorlage einer Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich „Fahrradvermietsystem“ in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Nachzuweisen ist ein jährlicher Umsatz mindestens in Höhe von 50 TEUR p.a.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen. Die Nichtvorlage von einzelnen, im Folgenden aufgeführten, Nachweisen bzw. Erklärungen kann zum Angebotsausschluss führen:
Angabe von vergleichbaren erbrachten Leistungen im Bereich eines Fahrradvermietsystems in den letzten drei vollen Kalenderjahren vor dem in Ziffer IV.2.2) genannten Termin zur Angebotsabgabe. Die benannte Anzahl muss mindestens eine vergleichbare Leistung umfassen und braucht diese Anzahl nicht zu überschreiten. Vorzulegen ist eine Eigenerklärung. Die Vergleichbarkeit muss sich beziehen auf die Anzahl der Räder (mindestens 50 Pedelecs), den Betrieb eines Fahrradverleihsystems samt Relokation der Räder zu festgelegten Stationen (möglichst in einem kleinstädtisch bis ländlich geprägten Bedienungsgebiet) sowie den Betrieb einer Software für die Kunden per Handy (iOS und Android) zum Mieten der Fahrräder.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Hinweis zu Ziffern III.1.1)-1.3): Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 1 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe" genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen, vgl. Vergabeunterlagen.
- Der Bieter hat bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Konzept vorzulegen, vgl. Ziffer 17. Das Konzept muss in Textform (ohne weiteres Formerfordernis) erstellt werden und soll mindestens zu den Themen Ausführungen enthalten (Anforderungen an das Konzept), die in der Anlage zum Dienstleistungsvertrag „Konzeptionelle Grundlagen und Leistungsbeschreibung“, Ziffer 5, gefordert werden. Bei der Erstellung des Konzeptes sind die in den übrigen Bestandteilen der vorgenannten Anlage aufgestellten Anforderungen an das Konzept zu berücksichtigen, bspw. die Anforderung der Darstellung des Einsatzes von stationsbasiertem Laden oder Wechselakkus. Das Konzept wird als Anlage zum Dienstleistungsvertrag aufgenommen und somit Vertragsbestandteil. Es handelt sich um ein Zuschlagskriterium, nicht um einen Eignungsnachweis.
Zusätzlich vorzulegen sind:
- Mustererklärung 3 zum LTTG
- falls zutreffend: Eigenerklärung Bietergemeinschaft
- falls zutreffend: Erklärung Eignungsleihe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de