23D0169 - Amtsgericht Germersheim, Brandschutz und barrierefreier Zugang, Fachplanung Technische Ausrüstung (Versorgungstechnik KG 410, 420, und 430) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 23D0169
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untertorplatz 1
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LBB NL Koblenz, Zentrale Vergabestelle FbT
E-Mail:
Telefon: +49 2619701-0
Fax: +49 2619701-444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
23D0169 - Amtsgericht Germersheim, Brandschutz und barrierefreier Zugang, Fachplanung Technische Ausrüstung (Versorgungstechnik KG 410, 420, und 430) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021
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Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfasst die Fachplanung / Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschn. 2 HOAI. Es sind die LPH 2-9 zu erbringen (aufgrund von Eigenleistungen in Teilbereichen auch Wegfall von Grund-/ bzw. Teilleistungen von Grundleistungen). Neben Grundleistungen sind besondere Leistungen zu erbringen:
_Bearbeiten BNB-Anforderungen: Zielvereinbarung Silberstandard (ohne Zertifizierung) gem. Leitfaden Nachhaltiges Bauen
_Übertragen Planungs- u. Kostendaten (PLAKODA) in digitale Erhebungsformulare
_Überwachen Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
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Zunächst werden nur Leistungen zur Erstellung der HU-Bau (LPH 2-4) beauftragt. Es ist beabsichtigt die weiteren Leistungen nach Genehmigung der Unterlage stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht.
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Germersheim
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Das Amtsgericht Germersheim liegt in der Innenstadt von Germersheim. Die Gerichtsräume befinden sich aktuell in zwei mittlerweile miteinander verbundenen historischen Gebäudeteilen, welche in den Jahren 1853-1865 entstanden. Um den Dienstbetrieb auch in Zukunft gewährleisten zu können, sind umfängliche Maßnahmen notwendig, wie z.B. die durchgängige barrierefreie Erschließung durch Schaffung eines neuen Eingangs incl. Pforte, der Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug, allgemeine Ertüchtigung des Brandschutzes und die Verbesserung der Statik der Holzbalkendecken.
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Die Energetische Optimierung und die Anforderungen des Nachhaltigen Bauens unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sind umzusetzen.
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Gleichzeitig müssen auch die haustechnischen Einrichtungen ertüchtigt bzw. ersetzt werden wie z.B. Wärmeerzeugungsanlagen, Elektro- und IT-Verkabelung sowie Sanitäranlagen.
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Der Bau einer Photovoltaikanlage auf bestehender Dachfläche sowie die Anforderungen zur Elektromobilität bei öffentlichen/sonstigen Gebäuden sind umzusetzen.
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Da die Grundstücksgröße nur sehr geringe Ausweichmöglichkeiten auf eigenem Gelände zulässt, ist eine Interimslösung notwendig. Diese ist im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu ermitteln. Nach Entscheidung zur geeignetsten Variante ist weiterhin beabsichtigt, die Planungsleistungen der Interimslösung zu beauftragen. In diesem Zuge werden ebenso die Entwicklung der Ablaufplanung sowie die Mitwirkung der kompletten Umsetzung beauftragt.
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BGF (Bestandsgebäude + Anbau Treppenhaus): ca. 2.160 m² Prüfung folgt
Geschätzte Baukosten (brutto): 2.600.000 EUR (KG 300), 1.200.000 EUR (KG 400)
Termine: Start 09/2023, HU-Bau 05/2024, Bauausführ. 09/"25-03/"28, Übergabe 04/2028
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Sparte V: Die Trinkwasserinstallation, die gesamte Heizungsanlage und die Abwasserinstallation ist zu erneuern. Die Heizungsanlage soll ebenso wie eine potentielle Lüftung in Anlehnung an den angestrebten BNB-Silberstandard für die Maßnahme und der Richtlinie "Klimaneutrale Landesgebäude" und im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele für das Kriterium "Innenraumluftqualität" (BNB_BK 3.1.3) geplant werden.
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Leistungsbeschreibung
Mitwirken bei der Erstellung eines projektspezifischen energetischen Pflichtenhefts auf Grundlage des Musters gemäß Anlage B4 des Leitfadens Nachhaltiges Bauen sowie der Richtlinie "Klimaneutrale Landesgebäude" unter Berücksichtigung aller dort aufgeführten Aspekte
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a) Erstellen eines Energiekonzepts in der Leistungsphase 2. Das Konzept beinhaltet insbesondere die ausführliche Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme sowie den Einsatz regenerativer Energien bei gleichzeitiger Prüfung der Wirtschaftlichkeit unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
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b) Fortschreiben des Energiekonzeptes in den Leistungsphasen 2 bis 5
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c) Fortschreiben des vorgenannten Konzepts an den tatsächlich realisierten Zustand des Gebäudes in der Leistungsphase 8
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a) Erstellen eines Lüftungskonzepts in der Leistungsphase 2/3. Das Konzept enthält den Nachweis der erforderlichen oder angestrebten Luftwechsel bezogen auf die Abmessung und Belegrate der Aufenthaltsräume sowie der entsprechenden Nutzungszeiten - unabhängig von der gewählten Lüftungsart (freie und/oder mechanische Belüftung) unter Berücksichtigung der Aspekte der thermischen Behaglichkeit.
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b) Fortschreiben des vorgenannten Konzepts an den tatsächlich realisierten Zustand des Gebäudes in der Leistungsphase 8
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a) Erstellen eines Mess- und Monitoringkonzepts in der Leistungsstufe 1
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b) Fortschreiben des vorgenannten Konzepts an den tatsächlich realisierten Zustand des Gebäudes in der Leistungsphase 8
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Mitwirken bei der Erstellung eines Nutzerhandbuchs mit allgemeinverständlich aufbereiteten Informationen für die gebäudenutzenden Personen in der Leistungsphase 8.
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Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen ("Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb") aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz, Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Beschäftigtenzahl, Zahl der Fachkräfte der Fachrichtung Versorgungstechnik, Anzahl und Qualität der Referenzen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
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Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
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Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) nach § 34 HOAI gliedern sich wie folgt:
Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).
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Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphase 2. Es ist beabsichtigt die weiteren o.g. Leistungen stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
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Zu Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 13 Abs. 4 VOB/B
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Angaben zur Verhandlung
Der AG behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag auf Grundlage der mit dem Honorarangebot eingereichten Präsentationen zu vergeben, ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung) oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
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Erklärung, ob die in den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes).
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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Versicherungspolice einer Berufshaftpflichtversicherung oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 3 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
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Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
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Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
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Als Mindeststandards werden gefordert:
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von mind. 1.500.000,- EUR für Personenschäden und von mind. 250.000,- EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
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Der allgemeine Mindestjahresumsatz (brutto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 90.000,- EUR pro Jahr betragen und der spezifische Mindestumsatz brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung Versorgungstechnik) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 60.000,- EUR pro Jahr betragen.
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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV, wie nachfolgend näher beschrieben, einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fachkräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
- der Projektleiter (PL),
- der Bauleiter (BL),
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Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
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Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die in den letzten 10 Jahren ( Beginn ab 01.01.2013) erbracht wurden und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
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Zu den Referenzprojekten sind folgende Mindestangaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
- Kurzbezeichnung der Baumaßnahme
- Auftraggeber mit Name und Anschrift
- Bruttogeschossfläche (BGF nach DIN 277)
- Schwierigkeitsgrad (Honorarzone)
- erbrachte Leistungsphasen
- Leistungszeitraum (von/bis)
- Rechnungswert (Honorar, netto)
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Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren sowie die Zahl seiner Fachkräfte in der Fachrichtung Versorgungstechnik ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
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Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welches Gerät und welche technische Ausstattung er für die Dienstleistung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
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Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
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Als Mindeststandards werden gefordert:
Der PL muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master bzw. Bachelor) der Fachrichtung Versorgungstechnik und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in dieser Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen.
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Der BL muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) der Fachrichtung Versorgungstechnik und eine Baustellenpraxis von mind. 5 Jahren in der Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen.
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Für die Referenzobjekte gelten folgende Mindestanforderungen:
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Bewerber/ das Unternehmen
Wertungskriterium 1:
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 2,3 und 5-8 gem. § 55 HOAI) für die Ausführung der Versorgungstechnik für eine Umbau- / Sanierungsmaßnahme eines öffentlichen Gebäudes mit mind. 1.000 qm BGF. Schwierigkeitsgrad: der AnlGr. 1, 2 und 3: mind. Honorarzone II.
Aktueller Leistungsstand der Referenz: LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.
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Wertungskriterium 2:
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 2, 3 und 5-8 gem. § 55 HOAI) für die Ausführung der Versorgungstechnik (AnlGr. 1, 2 und 3) für den Neubau eines Bürogebäudes mit mind. 750 qm BGF. Schwierigkeitsgrad der AnlGr. 1, 2 und 3: mind. Honorarzone II.
Aktueller Leistungsstand der Referenz: LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.
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Projektleiter (PL)
Wertungskriterium:
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 2,3 und 5-8 gem. § 55 HOAI) für die Ausführung der Versorgungstechnik (AnlGr. 1, 2 und 3) für den Neubau eines Bürogebäudes mit mind. 750 qm BGF. Schwierigkeitsgrad der AnlGr. 1, 2 und 3: mind. Honorarzone II.
Aktueller Leistungsstand der Referenz: LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.
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Bauleiter (BL)
Wertungskriterium:
Mind. 1 Referenz über die Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 6-8 gem. § 55 HOAI) für die Ausführung der Versorgungstechnik (AnlGr. 1, 2 und 3) für den Neubau eines Bürogebäudes mit mind. 750 qm BGF. Schwierigkeitsgrad der AnlGr. 1, 2 und 3: mind. Honorarzone II.
Aktueller Leistungsstand der Referenz: LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.
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Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren muss mind. 3 Beschäftigte betragen.
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Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Fachkräfte der Fachrichtung Versorgungstechnik in den letzten drei Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.
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Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
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Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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1).Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BGen sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) www.vergabe.rlp.de einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP www.vergabe.rlp.de zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
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6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP www.vergabe.rlp.de.
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY9T0
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162-234
Fax: +49 6131162-113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
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Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
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1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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