Erneuerung Datenerfassungssystem Aschau Referenznummer der Bekanntmachung: 6002389125-BAAINBw S2.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Datenerfassungssystem Aschau
Es ist ein neues Steuerinterface zur Bedienung und Steuerung aller Funktionen der in Aschau verwendeten Signalverteilungsmatrix zu entwickeln und zu fertigen, um das vorhandene, veraltete System zu ersetzen und es in eine zeitgemäßere Messtechnik zu überführen, und sich im Zuge des technisch/digitalen Wandels den veränderten messtechnischen Bedingugen funktional anzupassen.
Eckernförde
1 Erneuerung Datenerfassungssystem Aschau
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die verlangte vollumpfängliche Kompatibilität und Funktionssicherheit in Bezug zur Interaktion mit anderen Messkomponenten ist eine fundamentale Forderung, ohne die eine schiffsbezogene, hydroakustische Vermessung nicht durchführbar ist.
Dies bedeutet, dass die neuen zu fertigen und zu liefernden Komponenten funktionell in das Aschauer Messsystem integrierbar sind, und auch von der komplexen Messsoftware gesteuert werden müssen.
Aus technischer Sicht sind daher zwingend das vorhandene Harwarekonzept mit seiner signaltechnischen Realisierung, und damit auch das Bus-Konzept und das Timingverfahren zur digitalen Anbindung, zu verwenden, ansonsten sind die Anforderungen an die neuen Komponenten nicht umsetzbar.
Andere Komponenten des Aschauer Messsystems wurde bereits erfolgreich über Projekte des genannten AN modernisiert und umgesetzt. Die dabei gefundenen Lösungen und Erfahrungen in Bezug zu existierenden Komponenten des Aschauer Messsystems können nicht durch Verfahren anderer Anbieter abgebiltet werden, sind aber zwingend zur funktionalen Integration in das Aschauer Gesamtsystem.
Die so entstandenen Lösungen erweisen sich robust und ausfallsicher gerade unter den besonders schwierigen Bedingungen von Unterwasserinstallationen und dem damit begrenzten und erschwerten Zugriff auf die Komponenten im Falle eines Systemausfalls.
Da vorhandenes Wissen und Entwicklungsarbeit von anderen Anbietern zeit- und kostenintensiv neu erarbeitet und auch vom AG erneut abzunehmen ist, kann die angeforderte Leistung nur vom genannten Liefernten im benötigten Zeit- und Kostenrahmen erbracht werden.;
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung Datenerfassungssystem Aschau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 41065
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.