Lieferung von 4 Stromerzeugungsaggregaten nach Ludwigshafen am Rhein; Lieferleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 109
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 4 Stromerzeugungsaggregaten nach Ludwigshafen am Rhein; Lieferleistung
Lieferung von 4 Stromerzeugungsaggregaten nach Ludwigshafen am Rhein; hier: Lieferleistung
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen Unteres Rheinufer 47 67061 Ludwigshafen am Rhein
Der Bereich Stadtentwässerung und Straßenunterhalt als Teil des Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein, betreibt im Stadtgebiet zahlreiche Pumpwerke. Diese Anlagen sind Teil der kritischen Infrastruktur und müssen auch bei einem Stromausfall, sog. Schwarzfall schnellstmöglich wieder in Betrieb gehen können. Ein Teil der Anlagen wird bei einem Stromausfall bereits heute schon mit stationären Netzersatzanlagen versorgt. Um die Resilienz der kritischen Einrichtungen zu erhöhen, sollen insgesamt 4 mobilie Stromversorgungsaggregate (1 Aggregat mit 165 kW Wirkleistung und 3 Aggregate mit jeweils 31 kW Wirkleistung) angeschafft werden, die im Bedarfsfall nach einer festgelegten Priorisierung im Stadtgebiet eingesetzt werden. Gegenstand der Ausschreibung ist danach die Lieferung, Dokumentation, Einweisung, Inbetriebnahme und Wartung der 4 mobilen Stromversorgungsaggregate.
Die Vertragsleistungen umfassen auch die Wartung für die Dauer von 2 Jahren ab Übergabe und Inbetriebnahme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens
eingetragen ist, indem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise mittels Einreichung des Formblattes 124 LD Eigenerklärung zur Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung gemäß § 48 Abs. 8 VgV mittels Mitteilung
der Zertifizierungsnummer und des Zugangscodes unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (IHK Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist,
erbracht werden.
2. Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß mittels Einreichung des Formblattes 124 LD Eigenerklärung zur Eignung oder durch Vorlage derEinheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A bis D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung gemäß § 48 Abs. 8 VgV mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer und des Zugangscodes unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (IHK Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist,
erbracht werden.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärungen gemäß
Ziffer 1 bis 2 mit dem Angebot einzureichen
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsbestätigung. Hat der Bieter Kopie der Versicherungsbestätigung im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer nebst Zugangscode unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (IHK Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe
des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für dasAngebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem
Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt 1 .3) der
Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob
seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die 134, 135 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]