Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil BUGA 2029 Oberes Mittelrheintal Standort Stadt Lahnstein
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberwesel
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 55430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://buga2029.blog
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil BUGA 2029 Oberes Mittelrheintal Standort Stadt Lahnstein
Im Jahr 2029 wird im UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal die Bundesgartenschau stattfinden.
Sie wird an mehreren Orten, entlang einer Strecke von 67 Kilometern an beiden Uferseiten des Rheins zwischen Rüdesheim und Koblenz und somit dezentral durchgeführt.
Neben einer Vielzahl von Flächen, auf denen die Bundesgartenschau Oberes Mittelrheintal 2029 gGmbH (Buga GmbH) als Entwickler und Treiber aktiv ist, werden an drei ausgewählten Standorten die Hauptak-tivitäten an den eintrittspflichtigen Bereichen stattfinden:
Lahnstein - Uferpark und Lahnmündung
Bacharach - Rheininsel und Naherholung am Wasser
Rüdesheim - Sport- und Freizeitpark am Rhein
Dafür sind jeweils getrennte Gestaltungswettbewerbe vorgesehen. Eine Besonderheit bietet der Rahmen des UNESCO Welterbes, in dem sich die Maßnahmen der Bundesgartenschau bewegen, somit müssen diese immer welterbekonform sein.
Umfängliche Informationen über den derzeitigen Stand der Vorbereitungen zur Bundesgartenschau Oberes Mittelrheintal 2029 können der Homepage www.buga2029.blog entnommen werden. Dort findet sich auch die Machbarkeitsstudie, die zur Bewerbung bei der Deutschen Bun-desgartenschau GmbH diente und auf deren Basis die Vergabe der Buga 2029 an den Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal erfolgt ist.
Gegenstand des Wettbewerbes in Lahnstein ist die Ausarbeitung eines freiraumplanerischen Entwurfs für die Gestaltung des Uferbereiches am Rhein und der Lahnmündung sowie die städtebauliche Entwicklung im Bereich des derzeitigen Hafenbeckens.
Neben der Neugestaltung des Uferparks entlang der Stadtmauer ist eine zentrale Aufgabe die Entwicklung der Lahnmündung mit der Verbindung zur Halbinsel welche das Hafenbecken begrenzt. Hier liegt bereits die Planung einer Fuß- und Radwegbrücke vor, die entsprechend einzubinden ist.
Der Übergang zur Stadtmitte mit dem Hafenbecken und dem (in Privatbesitz befindlichen) Schloss Martinsburg sind weitere Kernthemen des Wettbewerbs.
Der Ideenteil umfasst die Entwicklung im südlichen Bereich des Hafenbeckens. Dabei ist der Nachbarschaft mit Gewerbe- und Erschließungszonen besonders zu berücksichtigen. Grundlage für diese Transformation ist eine in Planung befindliche neue Erschließungsachse auf den stillgelegten Bahngleisen.
Der Realisierungsteil der Freianlagen umfasst ca. 14 ha; der Ideenteil ca. 1,5 ha.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Zahl der Teilnehmenden des Wettbewerbs ist auf 25 begrenzt.
Die Ausloberin hat vorab sechs Teilnehmende direkt benannt und eingeladen. Die Eignungskriterien der gesetzten Büros wurden geprüft. Weitere Teilnehmende werden durch einen offenen Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt.
Erfüllen mehrere Bewerbende die Anforderungen und ist die Bewerbendenzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los. Darüber hinaus werden Nachrückende entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen sowie Architekt:innen und Stadtplaner:innen unter der Federführung der Landschaftsar-chitekten. Zugelassen sind Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften. Die Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertretenden zu benennen.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis 10.07.2023 bis 24:00 eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform. Für die Bewerbung ist zwingend der auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsbogen zu verwenden und auszufüllen.
Referenzen:
Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz müssen jeweils zwei Referenzprojekte eingereicht werden.
Anforderungen sind:
• Zwei realisierte Projekte mit einer Park- oder Freianlage , davon mindestens ein Projekt mit einer Fläche von mindestens 1 ha oder Nettobaukosten von mindestens 1.000.000,-
• Fertigstellung im Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2022
• min. Honorarzone III gemäß Anlage 11.2 HOAI 2021
• min. Lph 2-5 vom Bewerber erbracht
Diese sind auf je einer Seite (Layout max. DIN A3 Format) darzustellen. Erwartet werden aussagekräftige (foto-)grafische und ggf. kurze stich-wortartige Erläuterungen zu den Projekten.
Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
• nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen,
• nicht unterschriebener Bewerbungsbogen,
• Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft (Ausscheiden aller Mitglieder) oder
• fehlende oder unvollständige Referenzblätter.
Landschaftsarchitekt:innen sowie Architekt:innen und Stadtplaner:innen unter der Federführung der Landschaftsarchitekten.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die
• termingemäß eingegangen sind,
• den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
• keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen,
• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende Vorgaben des Verfahrens:
Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.
Beurteilungskriterien:
Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbsprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):
• Einfügung in den landschaftlich-städtebaulichen Kontext
• Freiraumqualität und Atmosphäre
• Ökologie, Nachhaltigkeit und Klimaanpassung
• Art des Umgangs und Nutzung des vorhandenen Bestandes
• Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit auch hinsichtlich Herstellung und Unterhaltung
• Bezüge der Gestaltung und Materialität zum lokalen Gestaltungscharakter im Welterbe Oberes Mittelrheintal (Lokalkolorit)
• Umsetzung der BUGA Themensetzung i. d. Gestaltung
Die Reihenfolge ist nicht abschließend.
Es wird eine Wettbewerbssumme von 280.000,00 € netto bereitgestellt. Die Wettbewerbssumme wird mit 140.000,00 € auf die Preisträger sowie mit 140.000,00 € als Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistung ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nur bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen.
Der Anteil der Wettbewerbssumme von 140.000,00 EUR wird folgendermaßen auf die Preisträger verteilt:
1. Preis: 56.000,00 € (netto)
2. Preis: 35.000,00 € (netto)
3. Preis: 21.000,00 € (netto)
Anerkennungen: 28.000,00 € (netto)
Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Der Anteil der Aufwandsentschädigung von 140.000 € beträgt bei 25 Teilnehmenden jeweils 5.600,00 € netto. Bei geringerer Teilnehmeranzahl wird die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung anteilig entsprechend neu aufgeteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des RealisierungsWBW wird ein Verhandlungsverf. ohne TeilnahmeWBW nach §14Abs4Nr8 VgV durchgeführt. Ausloberin wird, unter Würdigung Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger mit ausgelobten Planungsleistungen beauftragen. Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit ersten Preistragenden im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Teilnehmende sind dann alle Preisträger, wie in Verfassererklärung. Ausloberin wird, vorbehaltlich der haushalterischen Finanzierung und Beschlussfassung städt. Gremien, unter Würdigung der Empfehlungen Preisgerichts den erfolgreich aus dem Verf. hervorgehenden Bietenden mit Realisierung des WBWergebnisses mit erforderl. Planungsleistungen beauftragen.
Eine Beauftragung Lph1-4 und -vorbehaltlich der haushaltsrechtl. Voraussetzungen- 5 nach HOAI2013§39ff Freianlagen ist vorgesehen. Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit ggf zusammenhängenden zusätzlichen Zeit/Koordinierungs/Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmende keine Erhöhung seines Honorars verlangen/Nebenkosten/ sonstige Ansprüche geltend machen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Bearbeitungsstufen besteht nicht. Wird die folgende Bearbeitungsstufe nicht übertragen, gilt der Vertrag mit Abschluss der letzten Bearbeitungsstufe als erfüllt. Vertragspartner ab Lph1 ist die BUGA Oberes Mittelrheintal 2029 gGmbH. WBWteilnehmende verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI. Für die Auftragsvergabe hat die HOAI lediglich orientierenden Charakter. Der Preis steht im WBW. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den WBW bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der WBWentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Ausloberin wird zu den Verhandlungen die Vorlage der zum Nachweis der Eignung (§80VgV) zur Teilnahme an dem Verhandlungsverf. und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen wie folgt verlangen:
•Nachweis Berufshaftpflichtvers: Bietende muss zum Zeitpunkt eine Berufshaftpflichtvers.bei einem in der EU zugelassenen Vers. nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mind. 3Mio€, für sonstige und Sachschäden mind. 2Mio€ beträgt.
•mind. zwei Schadensfälle je Jahr abzudecken (2fache Maximierung im Versicherungsjahr). Es gilt auch die einseitige unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens im Original für den Auftragsfall eine Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor genannten Deckungssummen abzuschließen. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines laufenden Jahres min. das 2fache der zuvor genannten Deckungssummen betragen. Es ist ein entsprechender Nachweis oder eine Versicherungserklärung (jeweils nicht älter als 12 Mon.) abzugeben.
•Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Eine Verpflichtungserklärung, sofern sich der Bietende der Eignungsleihe bedient)
•Angabe der Anzahl und der beruflichen Qualifikation der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bietenden angehören oder nicht.
•Erklärung, aus der die durchschnittl. jährliche Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2018-2021 ersichtl. ist. Neben den genannten Eignungskriterien, sind folgende Zuschlagskriterien für die Auftragserteilung maßgeblich:
50%:Platzierung im PlanungsWBW davon 1.Preis 100%; 2.Preis 2/3; 3.Preis 1/3
20%:Bereitschaft zur Weiterentwicklung Ergebnisse unter Berücksichtigung Hinweise Preisgerichtsprotokoll
5%:Zusammenarbeit und Qualifikation Projektteams
10%:Herangehensweise Aufgabe hinsichtl. Qualitäts/Zeit/Kostenmanagement des Unternehmens; Darstellung Umsetzungskonzept
15%:Honorarangebot
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Ab-schluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.