Abschleppdienstleistungen für die Stadt Ludwigshafen am Rhein; Dienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 128
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschleppdienstleistungen für die Stadt Ludwigshafen am Rhein; Dienstleistung
Die Leistung umfasst das Abschleppen von zugelassenen und nicht zugelassenen Fahrzeugen (inklusive Mofa, Moped, Leichtkraftrad, Kraftrad u.ä.) sowie Anhängern und Wohnwagen und Lastkraftwagen in jeglichem Zustand für die Stadt Ludwigshafen am Rhein;
zugelassene Fahrzeuge bis 3,5 t zGG
zugelassene Fahrzeuge bis 3,5 t zGG
Der Vertrag beginnt am 01.09.2023. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, verlängert sich jedoch automatisch um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Für den Auftragnehmer besteht während den ersten 36 Monate kein Kündigungsrecht. Davon ausgenommen ist die außerordentliche Kündigung.
Die Ordentliche Kündigungsfrist beträgt 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
zugelassene Fahrzeuge von mehr als 3,5 t bis 7,5 t zGG
zugelassene Fahrzeuge von mehr als 3,5 t bis 7,5 t zGG
Der Vertrag beginnt am 01.09.2023. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, verlängert sich jedoch automatisch um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Für den Auftragnehmer besteht während den ersten 36 Monate kein Kündigungsrecht. Davon ausgenommen ist die außerordentliche Kündigung.
Die Ordentliche Kündigungsfrist beträgt 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
zugelassene Fahrzeuge von mehr als 7,5 t zGG
zugelassene Fahrzeuge von mehr als 7,5 t zGG
Der Vertrag beginnt am 01.09.2023. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, verlängert sich jedoch automatisch um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Für den Auftragnehmer besteht während den ersten 36 Monate kein Kündigungsrecht. Davon ausgenommen ist die außerordentliche Kündigung.
Die Ordentliche Kündigungsfrist beträgt 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
nicht zugelassene Fahrzeuge bis 3,5 t zGG
nicht zugelassene Fahrzeuge bis 3,5 t zGG
Der Vertrag beginnt am 01.09.2023. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, verlängert sich jedoch automatisch um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Für den Auftragnehmer besteht während den ersten 36 Monate kein Kündigungsrecht. Davon ausgenommen ist die außerordentliche Kündigung.
Die Ordentliche Kündigungsfrist beträgt 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
nicht zugelassene Fahrzeuge von mehr als 3,5 t bis 7,5 t z GG
nicht zugelassene Fahrzeuge von mehr als 3,5 t bis 7,5 t z GG
Der Vertrag beginnt am 01.09.2023. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, verlängert sich jedoch automatisch um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Für den Auftragnehmer besteht während den ersten 36 Monate kein Kündigungsrecht. Davon ausgenommen ist die außerordentliche Kündigung.
Die Ordentliche Kündigungsfrist beträgt 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
nicht zugelassene Fahrzeuge von mehr als 7,5 t zGG
nicht zugelassene Fahrzeuge von mehr als 7,5 t zGG
Der Vertrag beginnt am 01.09.2023. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, verlängert sich jedoch automatisch um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Für den Auftragnehmer besteht während den ersten 36 Monate kein Kündigungsrecht. Davon ausgenommen ist die außerordentliche Kündigung.
Die Ordentliche Kündigungsfrist beträgt 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Preise für Sonderleistungen
Preise für Sonderleistungen
Der Vertrag beginnt am 01.09.2023. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, verlängert sich jedoch automatisch um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Für den Auftragnehmer besteht während den ersten 36 Monate kein Kündigungsrecht. Davon ausgenommen ist die außerordentliche Kündigung.
Die Ordentliche Kündigungsfrist beträgt 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• 2. Vorlage eines Auszugs aus dem Bundeszentralregister (Füh-rungszeugnis Beleg Art "O") für den Auftragnehmer (mittels Dritterklärung vorzulegen)
• 4. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für den Hauptsitz zuständigen Stadt- bzw. Gemeindekasse ("Nachweis über die steuerliche Zuverlässigkeit") und des Finanzamtes ("Auskünfte in Steuersachen"), (mittels Dritterklärung vorzulegen): dass gegenüber des öffentlichen Sektors keine Verbindlichkeiten (Steuerrückstände o.ä.) bestehen.
• 1. Vorlage der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (mittels Dritterklärung vorzulegen)
• 3. Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a der Gewerbeordnung (mittels Dritterklärung vorzulegen)
• 7. Vorlage eines Nachweises über die Erlaubnis zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs gemäß § 3 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) oder eine Gemeinschaftslizenz nach der einschlägigen EU-Verordnung (1072/2009). (mittels Dritterklärung vorzulegen): Zuständige Behörde für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist in Rheinland-Pfalz der Landesbetrieb Mobilität (LBM) gemäß der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Güterkraftverkehrsrecht (GVBl. 1998, 169)
• 8. Vorlage einer Kopie der Versicherungspolicen bzw. Bestätigung der Versicherung über die unter 3.8.9 genannten Absicherungen. Alternativ sind diese einen Monat nach Zuschlagsmitteilung vorzulegen. (mittels Dritterklärung vorzulegen)
• 9. Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; eine solche Erklärung kann höchstens für die letzten drei Geschäftsjahre. (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
• 10. Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes (mittels Eigenerklärung vorzulegen): sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
• 11. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
• 12. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (insbesondere Darstellung des Fuhrparks (mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Benennung der Fahrzeugart (bspw. Bergungsfahrzeug, Plateauwagen, Abschleppwagen), Nutzlast, ggfs. Hakenlast, Ausstattung).
• 13. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
• 5. Vorlage der Fachlichen Qualifikation (Nachweis einer Fach-kundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Institution). (mittels Dritterklärung vorzulegen)
• 6. Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder Mechanikerhandwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe. (mittels Dritterklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]