Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende im Landkreis Alzey-Worms
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07331003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende im Landkreis Alzey-Worms
Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in Modul-/Container-Bauweise mit 100-120 Plätzen für Asylsuchende in neuwertigem Zustand. Gebrauchte Anlagen können uns als Nebenangebot eingereicht werden.
Geplant ist die Errichtung von mindestens zwei nebeneinanderliegenden Baukörpern in Modul-/Container-Bauweise mit jeweils maximal drei Geschossen für die vorübergehende Unterbringung von insgesamt 100-120 Personen.
Die Unterbringung der Personen soll in etwa zu 50% in Einzelzimmern und 50% der Personen in Doppelzimmern erfolgen.
Die Größe der Einzelzimmer sollte mindestens 8 m²,
die Größe der Doppelzimmer sollte mindestens 15 m² betragen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
55232 Alzey
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms beabsichtigt auf dem ehemaligen THW-Gelände in der Albiger Straße in Alzey eine vorübergehende Unterkunft für Geflüchtete zu errichten. Zu diesem Zweck ist die Anmietung einer Anlage in Modul-/Containerbauweise mit Einzel- und Doppelzimmern für die Unterbringung von 100 - 120 Personen, über einen Zeitraum von 3 Jahren mit anschließender Kauf-Option beabsichtigt.
Technische Ausstattung der Anlage:
° Die bauphysikalischen Anforderungen von Dämmung und sommerlichem Wärmeschutz sind nach dem aktuellen
Gebäudeenergiegesetz auszuführen.
° Schallschutznachweis für die Trennwände, Türen und Zwischendecken im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
° Die baulichen Anlagen müssen über zwei bauliche Rettungswege verfügen. Der Weg zum ersten Rettungsweg darf max. 35 m
betragen.
° Die Zwischendecken sind mit der Feuerwiderstandsklasse von mind. F30 auszuführen.
° Die gesamte Anlage ist mit funkvernetzten Rauchwarnmeldern zur Brandfrüherkennung auszustatten.
Das erforderliche Brandschutzkonzept wird bauseits erstellt.
Die geforderte technische Ausstattung der Zimmer entnehmen Sie bitte unserem Leistungsverzeichnis.
Die Sanitäranlagen, Kochgelegenheiten, Hauswirtschaftsräume und Gemeinschaftsräume werden zur gemeinsamen Nutzung in einem der Bestandsgebäude bauseits bereitgestellt und sind n i c h t Bestandteil dieser Ausschreibung.
Gebrauchte Anlagen können uns als Nebenangebot eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Auf Grund des zu erwartenden Zuwachses an Zuweisungen von Asylsuchenden und Flüchtlingen, bereits für das 1. Quartal 2023 ist die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens notwendig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wissen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.