Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m dem 4. Teil des GWB für das Linienbündel Pfälzer Bergland/Kaiserslautern West

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kusel
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66869
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB3K Südwestpfalz
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheimbolanden
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67292
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: ÖPNV

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m dem 4. Teil des GWB für das Linienbündel Pfälzer Bergland/Kaiserslautern West

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Kaiserslautern, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis Kusel, der Kreis Südwestpfalz, der Donnersbergkreis, der Saarpfalz-Kreis, der Kreis St. Wendel, der Kreis Birkenfeld, Bad Kreuznach sowie der ZÖPNV und Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung

1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 15.06.2025 für das VRN-Linienbündel Pfälzer Bergland/Kaiserslautern West einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 - Kaiserslautern Nord-West

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Hauptort der Ausführung:

Stadt Kaiserslautern

Landkreis Kaiserslautern

Landkreis Kusel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 1 Kaiserslautern Nord-West besteht aus den unten genannten VRN-Buslinien deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann.

Linie 138: Weilerbach-Schwedelbach-Reichenbach

Linie 139: Kaiserslautern-Weilerbach-Ramstein-Landstuhl

Linie 140: Kaiserslautern-Otterbach-Weilerbach-Reichenbach

Linie 141: Kaiserslautern-Vogelweh-Weilerbach-Ramstein

Linie 142: Ramstein-Hütschenhausen-Bruchmühlbach-Miesau-Schönenberg

Linie 143: Landstuhl-Kindsbach

Linie 144: Landstuhl-Ramstein-Niedermohr

Linie 147: Ramstein Air Base Shuttle/US Kühlhaus

Linie 148: Landstuhl-Ramstein-Miesau Schönenberg

Linie 149: Landstuhl-Ramstein-Miesenbach-Reichenbach-Steegen

Linie 153: Ramstein-Miesenbach-Reichenbach-Steegen-Lauterecken

Linie 156: Eßweiler-Rothselberg-Jettenbach-Kollweiler

Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden.

Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen.

Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:

Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorder- und Südpfalz wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend

der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://lsjv.rlp.de/de/ unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des

neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft.

Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen.

Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 - Kaiserslautern Süd-West

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
NUTS-Code: DEB3G Kusel
NUTS-Code: DEB3K Südwestpfalz
Hauptort der Ausführung:

Stadt Kaiserslautern

Landkreis Kaiserslautern

Landkreis Kusel

Landkreis Südwestpfalz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 2 Kaiserslautern Süd-West besteht aus den unten genannten VRN-Buslinien deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann.

Linie 160: Kaiserslautern-Krickenbach-Linden-Queidersbach-Bann-Landstuhl-Ramstein

Linie 161: Kaiserslautern-Linden-Bann-Weselberg-Saalstadt

Linie 170: Kaiserslautern-Universtät-Trippstadt-Waldfischbach

Linie 171: Landstuhl-Obernheim-Kirchenarnbach-Wallhalben

Linie 172: Landstuhl-Mittelbrunn-Gerhardsbrunn-Martinshöhe-Bruchmühlbach

Linie 173: Landstuhl-Ramstein-Miesau-Schönenberg

Linie 174: Landstuhl SZ-Stadthalle/Bf-Krankenhaus-Atzel-Melkerei

Linie 175: Sickingenbus Landstuhl: Stadthalle-Bahnhof-Atzel/Melkerei

Linie 178: Trippstadt - Stelzenberg - Schopp - Horbach - Linden - Queidersbach - Bann - Landstuhl

Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden.

Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen.

Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:

Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorder- und Südpfalz wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend

der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://lsjv.rlp.de/de/ unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des

neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft.

Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen.

Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 3 - Pfälzer Bergland Nord

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Bad Kreuznach

Landkreis Birkenfeld

Landkreis Donnersbergkreis

Landkreis Kaiserslautern

Landkreis Kusel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 3 Pfälzer Bergland Nord besteht aus den unten genannten VRN-Buslinien deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann.

Linie 265: Odenbach – Adenbach – Ginsweiler – Reipoltskirchen – Nußbach - Niederkirchen

Linie 266: Deimberg - Kirrweiler - St. Julian

Linie 267: Lauterecken - Hoppstädten - Herrensulzbach

Linie 268: Lauterecken - Ginsweiler - Nußbach - Rockenhausen

Linie 269: Lauterecken - Lohnweiler - Hohenöllen - Cronenberg

Linie 270: Kusel - Altenglan - St. Julian – Lauterecken

Linie 271: Lauterecken - St. Julian/Niederalben - Rathsweiler - Ulmet - Patersbach - Altenglan – Kusel

Linie 272: Lauterecken - Hinzweiler - Eßweiler

Linie 273: Wolfstein - Hefersweiler - Seelen – Nußbach

Linie 274: Wolfstein - Tiefenbach - Reckweilershof Bf - Hinzweiler - Horschbach - Welchweiler - Altenglan – Kusel

Linie 275: Kusel - Altenglan - Bosenbach - Jettenbach - Kreimbach - Rutsweiler – Wolfstein

Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden.

Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen.

Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:

Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorder- und Südpfalz wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend

der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://lsjv.rlp.de/de/ unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des

neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft.

Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen.

Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 4 - Pfälzer Bergland Süd

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
NUTS-Code: DEB3G Kusel
NUTS-Code: DEC0 Saarland
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Birkenfeld

Landkreis Kaiserslautern

Landkreis Kusel

Landkreis St. Wendel

Saarpfalz-Kreis

Zweckverband Personennahverkehr Saarland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 4 Pfälzer Bergland Süd besteht aus den unten genannten VRN-Buslinien deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann.

Linie 276:Altenglan-Mühlbach-Theisbergstegen

Linie 277:Kusel-Theisbergstegen-Föckelberg-Neunkirchen-Rutsweiler-Niederstaufenbach

Linie 280:Kusel-Konken-Herschweiler-Pettersheim-Brücken-Schönenberg-Kübelberg-Waldmohr–Homburg

Linie 281:Kusel-Wahnwegen-Quirnbach–Brücken

Linie 282:Glan-Münchweiler-Langenbach-Herschweiler-P. -Quirnbach-Wahnwegen

Linie 283:Glan-Münchweiler-Steinbach-Brücken-Schönenberg-K. (- Homburg)

Linie 285:Glan-Münchweiler-Nanzdietschweiler-Börsborn-Schönenberg (-Homburg)

Linie 286:Homburg-Schönenberg–Bruchmühlbach

Linie 287:Breitenbach-Dunzweiler-Schönenberg-Homburg

Linie 288:Kusel-Konken-Herschweiler-Pettersheim-Brücken-Breitenbach/Schönenberg-Kübelberg - Waldmohr–Homburg

Linie 289:Waldmohr-Waldziegelhütte-Dunzweiler–Schmittweiler-Schönenberg-Kübelberg-Dittweiler-Altenkirchen-Frohnhofen–Breitenbach–Bambergerhof–Waldziegelhütte -

Waldmohr

Linie 292:Kusel-Thallichtenberg-Reichweiler-Oberkirchen-Freisen–Baumholder

Linie 293:Kusel-Bledesbach-Konken-Albessen-Herchweiler–Selchenbach

Linie 294:Kusel-Bledesbach-Konken-Albessen-Selchenbach-Herchweiler–Hoof

Linie 295:Stadtverkehr Kusel: Bahnhof-Rathaus-Weiherplatz-AOK-Altenheim-Friedhof-Ziegelhütte-Bahnhof-VDK-Heim-Berliner Str.-Friedhof -Ziegelhütte -

Industriestr.–Bahnhof

Linie 296:Kusel-Blaubach-Oberalben-Diedelkopf-Kusel

Linie 297:Kusel–Haschbach (ohne Remigiusberg)–Etschberg–Schellweiler–Hüfler–Wahnwegen–Konken–Bledesbach–Kusel–Bledesbach–Wahnwegen –

Schellweiler–Etschberg–Haschbach–Kusel

Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden.

Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen.

Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:

Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorder- und Südpfalz wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://lsjv.rlp.de/de/ unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft.

Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert.

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
07/06/2024

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:

Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Auftragsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie

die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.

Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Pfälzer Bergland/Kaiserslautern West sind hier eingestellt:

Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar

https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf mit dem Ergänzungsband 2009

https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf dem Ergänzungsband 2011

https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf und dem Ergänzungsband 2013

Nahverkehrsplan Landkreis Kaiserslautern (in Überarbeitung):

https://www.vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nahverkehrsplan_landkreis_kaiserslautern.pdf

Nahverkehrsplan Stadt Kaiserslautern (in Überarbeitung):

https://imperia-10.vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nahverkehrsplan_stadt_kaiserslautern_gesamt.pdf

Nahverkehrsplan Landkreis Kusel (in Überarbeitung):

https://www.vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nahverkehrsplan_landkreis_kusel_gesamt.pdf

Nahverkehrsplan Donnersbergkreis:

https://www.vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nvp_donnersbergkreis_enderversion_251018.pdf

Nahverkehrsplan Südwestpfalz:

https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_suedwestpfalz_2018_web.pdf

Nahverkehrsplan Saarpfalz-Kreis:

https://www.vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nahverkehrsplan_saarpfalz-kreis.pdf

Nahverkehrsplan Landkreis Birkenfeld:

https://www.rnn.info/fileadmin/downloads/Fahrplaene_2018_1/NVP_LK_Birkenfeld_Beschluss_090209_01.pdf

Nahverkehrsplan Landkreis St. Wendel:

https://www.landkreis-st-wendel.de/wirtschaft-verkehr-umwelt/oeffentlicher-personennahverkehr/4-nahverkehrsplan-aktuell

Nahverkehrsplan Landkreis ZPS:

https://zps-online.de/aufgaben/nahverkehrsplanung/

Nahverkehrsplan Landkreis Bad Kreuznach:

https://www.rnn.info/fileadmin/downloads/Fahrplaene_2018_1/C_ZRNN_NVP2014_LK_Bad_Kreuznach_Beschlussversion.pdf

Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/

satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2021_mit_verwaltungsratsbeschluss_24.3.21.pdf

Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/06/2023

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