Förderwettbewerb Wasserstoff (KIPKI) Referenznummer der Bekanntmachung: 045-0005#2023/0004-0801 8106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwvlw.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Förderwettbewerb Wasserstoff (KIPKI)
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Konzeptionierung eines Förderprogramms, Konzeptionierung und Umsetzung eines Wettbewerbsverfahrens sowie verwaltungstechnische Umsetzung des Förderprogramms zum technologischen, ökonomischen und anwendungsorientierten Kompetenzaufbau im Hinblick auf Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Anwendung von Wasserstoff im Mittelstand in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI).
Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz
Mit einem Fördervolumen von 25 Millionen Euro (innerhalb des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) der Landesregierung Rheinland-Pfalz) plant das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) verschiedene Projekte zum Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur im Rahmen eines Förderwettbewerbs zu unterstützen. Der Zeitraum für die Fördermittelauszahlung der geförderten Projekte ist auf den 31.12.2026 befristet.
Für die Auswahl der Förderprojekte ist ein 2-stufig angelegtes, wettbewerblich strukturiertes Antragsverfahren geplant. Im Rahmen der ersten Stufe sollen private Unternehmen, Public Private Partnerships (PPP), Joint Venture mit kommunaler Beteiligung, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung oder in öffentlicher Trägerschaft, Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften aufgefordert werden, aussagekräftige Projektskizzen für die geplanten Vorhaben unter der Zielsetzung des wettbewerblichen Verfahrens einzureichen, die dann von einer noch einzurichtenden Jury bewertet werden.
Nach Bewertung der Projektskizzen sollen die aussichtsreichsten Projektskizzen zur Einreichung eines Förderantrages aufgefordert werden. Nach Prüfung der eingereichten Förderanträge, insbesondere unter haushalts-, zuwendungs- und beihilferechtlichen Gesichtspunkten, sollen diese eine abschließende Bewilligungsentscheidung erhalten. Nach Sicherstellung der Gesamtfinanzierung soll eine zeitnahe Umsetzung der geförderten Projekte erfolgen. Ziel des wettbewerblichen Verfahrens ist es, an mehreren Stellen des Landes einen technologischen, ökonomischen sowie anwendungstechnischen Kompetenzaufbau im Hinblick auf die Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Anwendung von Wasserstoff im Mittelstand anzustoßen. Es sollen unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfe der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) regionale Wertschöpfungsprozesse z.B. in Gewerbe und Logistik, Forschung und Entwicklung, aber auch Energieversorgung entstehen.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Konzeption eines Förderprogramms für im genannten Zeitraum realistisch umsetzbare Projekte (wie z.B. Elektrolyseure, Wasserstofftankstellen (stationär und mobil) für schwere LKW, Förderung der Umrüstung von LKW auf Brennstoffzellentechnik), die Konzeptionierung und Durchführung des Wettbewerbs sowie als vom Fördermittelgeber (MWVLW) beauftragter Projektträger die vollumfängliche administrative Umsetzung des Förderprogramms einschließlich Monitoring.
Aus derzeitiger Sicht sind zur Auftragserfüllung folgende Leistungsbausteine erforderlich:
1. Konzeption des Förderprogramms
2. Konzeptionierung des Wettbewerbs und dessen Durchführung
3. Verantwortliche verwaltungstechnische Umsetzung
4. Monitoring über das komplette Förderprogramm
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Die vorgesehene Laufzeit des Vertrages mit dem Auftragnehmer endet am 31.12.2028, verbunden mit einer möglichen einmaligen Verlängerungsoption um ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Diese Erklärung ist von jedem Bewerber oder Bieter / jeder Bewerberin oder Bieterin und von sämtlichen Mitgliedern einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch die "Erklärung Bieter-/Bewerbergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet vorzulegen.
Die Formulare sind auf der Vergabeplattform hinterlegt.
Zur Beurteilung der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind von der Bieterin bzw. dem Bieter folgende Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen:
Die Konzeptionierung eines Fördermodells und vollständige eigenverantwortliche Abwicklung setzt einschlägige Erfahrungen und Kompetenzen des Auftragnehmers als verantwortlicher Projektträger bei der Gestaltung und Abwicklung öffentlicher Förderprogramme voraus. Die gewünschte enge Ergänzung an die aktuellen Förderprogramme des Bundes und der EU zum Hochlauf und Ausbau der Wasserstofftechnologie bzw. -infrastruktur erfordern sehr gute Kenntnis der entsprechenden bereits bestehenden Förderlandschaft im Bund und in den Ländern. Die Durchführung des Auftrags erfordert ein reflexives Arbeiten, das eine enge und vorausschauende Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erforderlich macht. Intensive Erfahrung in der Umsetzung von einschlägigen Förderprogrammen wird erwartet. Neben dieser grundlegenden Voraussetzung muss der Auftragnehmer über spezifische Kompetenzen verfügen und diese nachweisen, die für die Umsetzung der vorgesehenen Förderung von wasserstoffbasierten Anlagen in Rheinland-Pfalz unverzichtbar sind.
Dies sind mindestens:
- Fundierte konzeptionelle und inhaltliche Kompetenzen und Erfahrung in Fragen des Beihilfe- und Förderrechts.
- Umfangreiche praktische Erfahrung in der Funktion als sog. Projektträger bei der Konzeptionierung und verantwortlichen, vollumfänglichen verwaltungstechnischen Durchführung von Förderprogrammen des Bundes und der Länder. Eine hohe Erfahrungskompetenz insbesondere mit KMU als Förderempfänger ist erforderlich.
- Umfassende Kenntnisse der förderrechtlichen und fördertechnischen (administrativen) Themenstellungen sowie der technologischen Themenstellungen in Bezug auf die Förderung von Projekten im Bereich von Wasserstoff (Erzeugung, Lagerung, Transport, Verwendung, Anwendung etc.).
Der Nachweis der Eignung ist anhand geeigneter Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen zu erbringen.
Die für den Auftrag Hauptverantwortlichen und die mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
(Siehe Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung", das auf der Vergabeplattform hinterlegt ist.)
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Die Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot die "Scientology-Schutzerklärung" vorzulegen.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYC64
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de