Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Business Process Management Software

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cochem
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Postleitzahl: 56812
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cochem-zell.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E56855599
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E56855599
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Business Process Management Software

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme - DA26
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die unter II.2.3) aufgeführten Kreisverwaltungen beschaffen im Rahmen eines gemeinsamen Vergabeverfahrens eine Business Process Management Software. Hierzu soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden, aus der sich die zuvor genannten sowie weitere der insgesamt 24 rheinland-pfälzischen Kreisverwaltungen bedienen können.

Ziele der einzelnen sowie gemeinschaftlichen Umsetzung sind:

• Unterstützung der Digitalisierung sowie der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) in den Verwaltungen,

• Optimierung der Geschäftsprozesse in den Verwaltungen,

• Standardisierung der Vorgehensweise und Darstellung sowie Austausch der Prozesse,

• Umsetzung der Ein-Produkt-Strategie des Digitalisierungskonzeptes des Landkreistages Rheinland-Pfalz

Der Auftrag wird über einen Zeitraum von 48 Monaten erteilt, zusätzlich erhalten die Kommunen eine Option zur einseitigen Verlängerung des Vertrages um weitere 24 Monate.

Die Softwarelösung soll in den einzelnen Verwaltungen die Erfassung und Optimierung von Prozessen, ggf. die Vergabe von Kennzahlen sowie die webbasierte Freigabe und Publikation aller Prozesse, auch als Prozesslandkarte, ermöglichen. Ebenso soll das System eine Austauschplattform oder Austauschmöglichkeiten vorsehen. Basis der Darstellung ist der Industriestandard, derzeit BPMN 2.0.

Die Lizenzierung soll das Mitwirken vieler Beteiligten in verschiedenen Rollen in wirtschaftlicher Form ermöglichen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Hauptort der Ausführung:

Kreisverwaltung Alzey-Worms

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Kreisverwaltung Birkenfeld

Kreisverwaltung Cochem-Zell

Kreisverwaltung Kaiserslautern

Kreisverwaltung Kusel

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Kreisverwaltung Südwestpfalz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden, zur Beschaffung einer Business Process Management Software für die vorgenannten Kreisverwaltungen.

Für die vorgenannten Kreisverwaltungen ist eine Mindestabnahme von 38 Lizenzen und eine Höchstabnahme von 94 Lizenzen vorgesehen.

Sollten weitere der insgesamt 24 rheinland-pfälzischen Kreisverwaltungen während des Vertragszeitraums ebenfalls auf den Rahmenvertrag zugreifen wollen, soll dies zu den gleichen Konditionen möglich sein.

Der Auftrag wird über einen Zeitraum von 48 Monaten erteilt, zusätzlich erhalten die Kommunen eine Option zur einseitigen Verlängerung des Vertrages um weitere 24 Monate.

Um die Qualitätskriterien des Leistungsverzeichnisses zu beurteilen, ist eine 4-wöchige Teststellung in 4 der 9 beteiligten Kreisverwaltungen einzurichten. Die 4 Verwaltungen werden nach der formellen Prüfung der Angebote bekanntgegeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor seinem jeweiligen Ablauf gekündigt wird, maximal jedoch bis zu zwei Jahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

NextGenerationEU

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es besteht die Möglichkeit, dass sich im Anschluss an die Ausschreibung noch weitere Landkreise an dem Rahmenvertrag beteiligen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister (Formblatt 124_LD)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers (Formblatt 124_LD)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzliste gemäß den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Eigenerklärung über die Angabe von mindestens fünf aktuellen Referenzen in einer Kommunalbehörde

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

LTTG RLP

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 24
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/07/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/07/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Rheinland-Pfalz.htm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.

Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/06/2023

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