Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Business Process Management Software
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cochem
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Postleitzahl: 56812
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cochem-zell.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Business Process Management Software
Die unter II.2.3) aufgeführten Kreisverwaltungen beschaffen im Rahmen eines gemeinsamen Vergabeverfahrens eine Business Process Management Software. Hierzu soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden, aus der sich die zuvor genannten sowie weitere der insgesamt 24 rheinland-pfälzischen Kreisverwaltungen bedienen können.
Ziele der einzelnen sowie gemeinschaftlichen Umsetzung sind:
• Unterstützung der Digitalisierung sowie der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) in den Verwaltungen,
• Optimierung der Geschäftsprozesse in den Verwaltungen,
• Standardisierung der Vorgehensweise und Darstellung sowie Austausch der Prozesse,
• Umsetzung der Ein-Produkt-Strategie des Digitalisierungskonzeptes des Landkreistages Rheinland-Pfalz
Der Auftrag wird über einen Zeitraum von 48 Monaten erteilt, zusätzlich erhalten die Kommunen eine Option zur einseitigen Verlängerung des Vertrages um weitere 24 Monate.
Die Softwarelösung soll in den einzelnen Verwaltungen die Erfassung und Optimierung von Prozessen, ggf. die Vergabe von Kennzahlen sowie die webbasierte Freigabe und Publikation aller Prozesse, auch als Prozesslandkarte, ermöglichen. Ebenso soll das System eine Austauschplattform oder Austauschmöglichkeiten vorsehen. Basis der Darstellung ist der Industriestandard, derzeit BPMN 2.0.
Die Lizenzierung soll das Mitwirken vieler Beteiligten in verschiedenen Rollen in wirtschaftlicher Form ermöglichen.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Kreisverwaltung Birkenfeld
Kreisverwaltung Cochem-Zell
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Kreisverwaltung Kusel
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Es soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden, zur Beschaffung einer Business Process Management Software für die vorgenannten Kreisverwaltungen.
Für die vorgenannten Kreisverwaltungen ist eine Mindestabnahme von 38 Lizenzen und eine Höchstabnahme von 94 Lizenzen vorgesehen.
Sollten weitere der insgesamt 24 rheinland-pfälzischen Kreisverwaltungen während des Vertragszeitraums ebenfalls auf den Rahmenvertrag zugreifen wollen, soll dies zu den gleichen Konditionen möglich sein.
Der Auftrag wird über einen Zeitraum von 48 Monaten erteilt, zusätzlich erhalten die Kommunen eine Option zur einseitigen Verlängerung des Vertrages um weitere 24 Monate.
Um die Qualitätskriterien des Leistungsverzeichnisses zu beurteilen, ist eine 4-wöchige Teststellung in 4 der 9 beteiligten Kreisverwaltungen einzurichten. Die 4 Verwaltungen werden nach der formellen Prüfung der Angebote bekanntgegeben.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor seinem jeweiligen Ablauf gekündigt wird, maximal jedoch bis zu zwei Jahre.
NextGenerationEU
Es besteht die Möglichkeit, dass sich im Anschluss an die Ausschreibung noch weitere Landkreise an dem Rahmenvertrag beteiligen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister (Formblatt 124_LD)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers (Formblatt 124_LD)
Referenzliste gemäß den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung
Eigenerklärung über die Angabe von mindestens fünf aktuellen Referenzen in einer Kommunalbehörde
LTTG RLP
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Rheinland-Pfalz.htm
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.