Löschgruppenfahrzeug LF 10 - Löschzug Mehren
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug LF 10 - Löschzug Mehren
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5 für die Verbandsgemeinde Feuerwehr Altenkirchen-Flammersfeld, Löschzug Mehren. Los 1 Fahrgestell; Los 2 Fahrzeugaufbau; Los 3 Beladung. Die Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz sind zu beachten.
Fahrgestell
57635 Mehren
Löschgruppenfahrzeug
LF 10
Los 1 - Fahrgestell
Fahrzeugaufbau
Löschgruppenfahrzeug
LF 10
Los 2 - Fahrzeugaufbau
Beladung
Löschgruppenfahrzeug
LF 10
Los 3 - Beladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Referenzliste mit drei bauähnlichen Fahrzeugen (gleichwertige Auftragssummen), die in den letzten drei
Jahren gebaut wurden, ist beizulegen. Angaben: Auftraggeber, Auftragssumme, Auftragszeitraum
Nachweis Zertifikat DIN EN ISO 9001
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer/ansprechpartner
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens unzulässig,
soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.