2. Schleuse Lehmen, Restarbeiten Vorhafen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-808E-21B004
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 102-319723)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-mosel-saar-lahn.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
2. Schleuse Lehmen, Restarbeiten Vorhafen
Aufgrund einer Insolvenz einer Baufirma konnten die Arbeiten zum Bau des Oberen und Unteren Vorhafens Lehmen nicht abgeschlossen werden. Überwiegend sind im Unteren Vorhafen Leistungen ausstehend, die mit diesem Auftrag herzustellen sind.
Im Wesentlichen umfasst die Maßnahme Leistungen zum Massivbau, zum Tiefbau einschl. Erd- und Nassbaggerarbeiten, sowie Leistungen zur Technischen Bearbeitung einschl. Bestandsunterlagen.
Ebenso umfasst die Maßnahme Leistungen zur Koordination im Rahmen des Bauablaufs.
Folgende Hauptleistungen sind zu erbringen:
- Technische Bearbeitung
- 250 m Stahllbeton Vorsatzschale herstellen an vorhandene Bohrpfahlwand
- Ausrüstungsarbeiten für Uferwand
- Einbringen von Spundwänden
- Ziehen von Spundwänden
- Ziehen und Einbringen von vorhandenen Dalben
- Stahlbauarbeiten für Steifen und Gurten der Baugrube
- Wasserhaltung
- Erdarbeiten
- Nassbaggerarbeiten
- Deckwerksarbeiten
- Wegebau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Aufgrund einer Insolvenz einer Baufirma konnten die Arbeiten zum Bau des Oberen und Unteren Vorhafens Lehmen nicht abgeschlossen werden. Überwiegend sind im Unteren Vorhafen Leistungen ausstehend, die mit diesem Auftrag herzustellen sind.
Im Wesentlichen umfasst die Maßnahme Leistungen zum Massivbau, zum Tiefbau einschl. Erd- und Nassbaggerarbeiten, sowie Leistungen zur Technischen Bearbeitung einschl. Bestandsunterlagen.
Ebenso umfasst die Maßnahme Leistungen zur Koordination im Rahmen des Bauablaufs.
Folgende Hauptleistungen sind zu erbringen:
- Technische Bearbeitung
- 250 m Stahllbeton Vorsatzschale herstellen an vorhandene Bohrpfahlwand
- Ausrüstungsarbeiten für Uferwand
- Einbringen von Spundwänden
- Ziehen von Spundwänden
- Ziehen und Einbringen von vorhandenen Dalben
- Stahlbauarbeiten für Steifen und Gurten der Baugrube
- Wasserhaltung
- Erdarbeiten
- Nassbaggerarbeiten
- Deckwerksarbeiten
- Wegebau
Aufgrund einer Insolvenz einer Baufirma konnten die Arbeiten zum Bau des Oberen und Unteren Vorhafens Lehmen nicht abgeschlossen werden. Überwiegend sind im Unteren Vorhafen Leistungen ausstehend, die mit diesem Auftrag herzustellen sind.
Im Wesentlichen umfasst die Maßnahme Leistungen zum Massivbau, zum Tiefbau einschl. Erd- und Nassbaggerarbeiten, sowie Leistungen zur Technischen Bearbeitung einschl. Bestandsunterlagen.
Ebenso umfasst die Maßnahme Leistungen zur Koordination im Rahmen des Bauablaufs.
Folgende Hauptleistungen sind zu erbringen:
- Technische Bearbeitung
- 250 m Stahllbeton Vorsatzschale herstellen an vorhandener Bohrpfahlwand
- Ausrüstungsarbeiten für Uferwand
- Einbringen von Spundwänden
- Ziehen von Spundwänden
- Ziehen und Einbringen von vorhandenen Dalben
- Stahlbauarbeiten für Steifen und Gurten der Baugrube
- Wasserhaltung
- Erdarbeiten
- Nassbaggerarbeiten
- Deckwerksarbeiten
- Wegebau
- Technische Bearbeitung einschließlich Erstellung sämtlicher, für die Ausführung und
Dokumentation erforderlicher Unterlagen
- Abstimmung und Koordination der Schnittstellen zwischen den einzelnen Gewerken
- Erstellen der Bestandsunterlagen
- ca. 930 m³ Stahlbetonarbeiten (Planie und Vorsatzschale)
- ca. 2.600 m² Spundwand ziehen
- ca. 65 m² Spundwand einbringen
- ca. 700 m Gurtung (HEB Träger) ein- und ausbauen
- ca. 114 Stück Baugrubensteifen ein- und ausbauen
- ca. 2.900 m³ Baggergut, teilweise Abtransport mit Schiffen auf Flächen des AG u. teilweise Wiedereinbau vor Ort
- ca. 22.000 m³ Nassbaggerarbeiten, Abtransport mit Schiffen auf Flächen des AG
- ca. 1.300 m² Böschungssicherung
- ca. 2.175 m² Verkehrsflächen (Asphalt 1.000 m² und Pflaster 1.175 m²)
- 10 Stück Dalben ziehen
- 3 Stück Dalben rammen
- Leitungsverlegung, Entwässerungsleitungen
- Ausrüstung der Uferwand mit 35 Stück Nischenpoller, 7 Stück Plattformpoller, 325 m Kantenschutz, 7 Stück Steigeleitern, 4 Stück Haltestangen, 8 Stück Auslegermast Beleuchtung, 220 m Geländer
- Abbrucharbeiten
- Technische Bearbeitung einschließlich Erstellung sämtlicher, für die Ausführung und Dokumentation erforderlicher Unterlagen
- Abstimmung und Koordination der Schnittstellen zwischen den einzelnen Gewerken
- Erstellen der Bestandsunterlagen
- ca. 930 m³ Stahlbetonarbeiten (Planie und Vorsatzschale)
- ca. 2.600 m² Spundwand ziehen
- ca. 65 m² Spundwand einbringen
- ca. 700 m Gurtung (HEB Träger) ein- und ausbauen
- ca. 114 Stück Baugrubensteifen ein- und ausbauen
- ca. 2.900 m³ Baggergut, teilweise Abtransport mit Schiffen auf Flächen des AG u. teilweise Wiedereinbau vor Ort
- ca. 22.000 m³ Nassbaggerarbeiten, Abtransport mit Schiffen auf Flächen des AG
- ca. 1.300 m² Böschungssicherung
- ca. 2.175 m² Verkehrsflächen (Asphalt 1.000 m² und Pflaster 1.175 m²)
- 10 Stück Dalben ziehen
- 3 Stück Dalben rammen
- Leitungsverlegung, Entwässerungsleitungen
- Ausrüstung der Uferwand mit 35 Stück Nischenpoller, 7 Stück Plattformpoller, 325 m Kantenschutz, 7 Stück Steigeleitern, 4 Stück Haltestangen, 8 Stück Auslegermast Beleuchtung, 220 m Geländer
- Abbrucharbeiten
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des
zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmenssitzes: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen. Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung zur Eignung EU“ erbracht werden. In den Vergabeunterlagen befindet sich das Formular "Eigenerklärung zur Eignung EU", Datei "A03_Formblatt_333b_B_Eigenerklärung_Eignung.pdf", welches zu verwenden ist.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des
zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmenssitzes: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.
Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung zur Eignung EU“ erbracht werden.
In den Vergabeunterlagen befindet sich das Formular "Eigenerklärung zur Eignung EU", Datei "A03_Formblatt_333b_B_Eigenerklärung_Eignung.pdf", welches zu verwenden ist.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen. Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung zur Eignung EU“ erbracht werden. In den Vergabeunterlagen befindet sich das Formular "Eigenerklärung zur Eignung EU", Datei "A03_Formblatt_333b_B_Eigenerklärung_Eignung.pdf", welches zu verwenden ist.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen. Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung zur Eignung EU“ erbracht werden.
In den Vergabeunterlagen befindet sich das Formular "Eigenerklärung zur Eignung EU", Datei "A03_Formblatt_333b_B_Eigenerklärung_Eignung.pdf", welches zu verwenden ist.
1. Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens 3 Referenzen nachzuweisen. Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt. Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weiteren Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung zur Eignung EU“ erbracht werden. In den Vergabeunterlagen befindet sich das Formular "Eigenerklärung zur Eignung EU", Datei "A03_Formblatt_333b_B_Eigenerklärung_Eignung.pdf", welches zu verwenden ist.
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Erläuterungen zur Punktebewertung zum Unterkriterium Bauablauf zum Kriterium Technischer Wert (1.2)
Die Beschreibung zum Bauablauf hat in zusammenhängender Form (z. B. Text, zeichnerische Darstellung, Diagramm, Balkenplan etc.) darzustellen, welche vom Bieter im Auftragsfall vorgesehenen Maßnahmen über das Maß der Grundanforderungen hinaus getroffen werden, um die Einhaltung der Termine gemäß BVB sicherzustellen. Diese Darstellung des Bauablaufes des Bieters hat bezogen auf die ausgeschriebenen Bauleistungen auf folgende Aspekte einzugehen, da diese auf den Bauablauf wesentlichen Einfluss haben:
Bauablauf einschl. der technischen Bearbeitungsabläufe
- Bauablauf
- Geräteeinsatz
- Organisation
Hinweis:
Die Punktezahl für die Bewertung des Bauablaufs wird durch den Aspekt bestimmt, dessen Wertung die niedrigste Punktezahl erreicht, so dass zum Beispiel zum Erreichen von 10 Punkten für jeden Aspekt die vollständige Anforderungserfüllung erforderlich ist.
10 Punkte für Bauablauf: Nachvollziehbare, detaillierte Beschreibung und Darstellung des gesamten Bauablaufs einschl. der technischen Bearbeitungsabläufe mit allen Gewerken und Bauphasen einschließlich beeinflussender Abhängigkeiten und Verknüpfungen untereinander.
10 Punkte für Bauablauf Bereitstellung und detaillierte Darstellung eines Geräteparks zur vertragskonformen Abarbeitung der geforderten Leistung mit möglichen Reserven für alle Gewerke.
10 Punkte für Organisation: Die vorgesehene Abwicklung der Baumaßnahme wird mit einer umfangreichen Strukturierung und Koordination von Personen und Geräten so dargestellt, dass sie innerhalb der vorgesehenen Bauzeit sicher durchgeführt werden kann. Und es wird dargestellt, wie auf unvorhergesehene Ereignisse mit Einhaltung der Bauzeit reagiert werden soll.
7,5 Punkte für Bauablauf: Bauablauf Nachvollziehbare Beschreibung und Darstellung des gesamten Bauablaufs einschließlich der technischen Bearbeitungsabläufe mit allen Gewerken und Bauphasen einschließlich beeinflussender Abhängigkeiten und Verknüpfungen untereinander.
7,5 Punkte für Geräte: Bereitstellung und Darstellung eines Geräteparks zur vertragskonformen Abarbeitung der geforderten Leistung mit möglichen Reserven für alle Gewerke.
7,5 Punkte für Organisation: Die vorgesehene Abwicklung der Baumaßnahme wird mit einer Strukturierung und Koordination von Personen und Geräten so dargestellt, dass sie innerhalb der vorgesehenen Bauzeit sicher durchgeführt werden kann und es wird dargestellt, wie auf unvorhergesehene Ereignisse mit Einhaltung der Bauzeit reagiert werden soll.
5 Punkte für Bauablauf: Nachvollziehbare Beschreibung und Darstellung des Bauablaufs einschließlich der technischen Bearbeitungsabläufe mit den wesentlichen Gewerken und Bauphasen einschließlich einzelner Abhängigkeiten und Verknüpfungen untereinander.
5 Punkte für Geräte: Bereitstellung und Darstellung eines Geräteparks zur vertragskonformen Abarbeitung der geforderten Leistung mit möglichen Reserven für die wesentlichen Gewerke.
5 Punte für Organisation: Die vorgesehene Abwicklung der Baumaßnahme wird mit einer Strukturierung und Koordination von Personen und Geräten so dargestellt, dass sie innerhalb der vorgesehenen Bauzeit sicher durchgeführt werden kann. Und es wird dargestellt, wie auf unvorhergesehene Ereignisse reagiert werden soll.
2,5 Punkte für Bauablauf: Nachvollziehbare Beschreibung und Darstellung des Bauablaufs einschließlich der technischen Bearbeitungsabläufe mit den wesentlichen Gewerken und Bauphasen.
2,5 Punkte für Geräte: Bereitstellung und Darstellung eines Geräteparks zur vertragskonformen Abarbeitung der geforderten Leistung für die wesentlichen Gewerke.
2,5 Punte für Organisation: Die vorgesehene Abwicklung der Baumaßnahme wird mit einer Strukturierung und Koordination von Personen und Geräten so dargestellt, dass sie innerhalb der vorgesehenen Bauzeit sicher durchgeführt werden kann.
0 Punkte für Bauablauf, Geräte, Organsisation: Mit der Leistungsbeschreibung wird ein mögliches umsetzbares Terminkonzept zugrunde gelegt. Das Terminkonzept muss daher grob unter Berücksichtigung aller Aspekte (Bauablauf einschließlich der technischen Bearbeitungsabläufe, Personal, Geräte, Organisation) die wesentlichen Gewerke nachvollziehbar darstellen.
1. Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens 3 Referenzen nachzuweisen. Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt. Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weiteren Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung zur Eignung EU“ erbracht werden. In den Vergabeunterlagen befindet sich das Formular "Eigenerklärung zur Eignung EU", Datei "A03_Formblatt_333b_B_Eigenerklärung_Eignung.pdf", welches zu verwenden ist.
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Erläuterungen zur Punktebewertung zum Unterkriterium Bauablauf zum Kriterium Technischer Wert (1.2)
Die Beschreibung zum Bauablauf hat in zusammenhängender Form (z. B. Text, zeichnerische Darstellung, Diagramm, Balkenplan etc.) darzustellen, welche vom Bieter im Auftragsfall vorgesehenen Maßnahmen über das Maß der Grundanforderungen hinaus getroffen werden, um die Einhaltung der Termine gemäß BVB sicherzustellen. Diese Darstellung des Bauablaufes des Bieters hat bezogen auf die ausgeschriebenen Bauleistungen auf folgende Aspekte einzugehen, da diese auf den Bauablauf wesentlichen Einfluss haben:
Bauablauf einschl. der technischen Bearbeitungsabläufe
- Bauablauf
- Geräteeinsatz
- Organisation
Hinweis:
Die Punktezahl für die Bewertung des Bauablaufs wird durch den Aspekt bestimmt, dessen Wertung die niedrigste Punktezahl erreicht, so dass zum Beispiel zum Erreichen von 10 Punkten für jeden Aspekt die vollständige Anforderungserfüllung erforderlich ist.
10 Punkte für Bauablauf: Nachvollziehbare, detaillierte Beschreibung und Darstellung des gesamten Bauablaufs einschl. der technischen Bearbeitungsabläufe mit allen Gewerken und Bauphasen einschließlich beeinflussender Abhängigkeiten und Verknüpfungen untereinander.
10 Punkte für Geräte Bereitstellung und detaillierte Darstellung eines Geräteparks zur vertragskonformen Abarbeitung der geforderten Leistung mit möglichen Reserven für alle Gewerke.
10 Punkte für Organisation: Die vorgesehene Abwicklung der Baumaßnahme wird mit einer umfangreichen Strukturierung und Koordination von Personen und Geräten so dargestellt, dass sie innerhalb der vorgesehenen Bauzeit sicher durchgeführt werden kann. Und es wird dargestellt, wie auf unvorhergesehene Ereignisse mit Einhaltung der Bauzeit reagiert werden soll.
7,5 Punkte für Bauablauf: Nachvollziehbare Beschreibung und Darstellung des gesamten Bauablaufs einschließlich der technischen Bearbeitungsabläufe mit allen Gewerken und Bauphasen einschließlich beeinflussender Abhängigkeiten und Verknüpfungen untereinander.
7,5 Punkte für Geräte: Bereitstellung und Darstellung eines Geräteparks zur vertragskonformen Abarbeitung der geforderten Leistung mit möglichen Reserven für alle Gewerke.
7,5 Punkte für Organisation: Die vorgesehene Abwicklung der Baumaßnahme wird mit einer Strukturierung und Koordination von Personen und Geräten so dargestellt, dass sie innerhalb der vorgesehenen Bauzeit sicher durchgeführt werden kann und es wird dargestellt, wie auf unvorhergesehene Ereignisse mit Einhaltung der Bauzeit reagiert werden soll.
5 Punkte für Bauablauf: Nachvollziehbare Beschreibung und Darstellung des Bauablaufs einschließlich der technischen Bearbeitungsabläufe mit den wesentlichen Gewerken und Bauphasen einschließlich einzelner Abhängigkeiten und Verknüpfungen untereinander.
5 Punkte für Geräte: Bereitstellung und Darstellung eines Geräteparks zur vertragskonformen Abarbeitung der geforderten Leistung mit möglichen Reserven für die wesentlichen Gewerke.
5 Punte für Organisation: Die vorgesehene Abwicklung der Baumaßnahme wird mit einer Strukturierung und Koordination von Personen und Geräten so dargestellt, dass sie innerhalb der vorgesehenen Bauzeit sicher durchgeführt werden kann. Und es wird dargestellt, wie auf unvorhergesehene Ereignisse reagiert werden soll.
2,5 Punkte für Bauablauf: Nachvollziehbare Beschreibung und Darstellung des Bauablaufs einschließlich der technischen Bearbeitungsabläufe mit den wesentlichen Gewerken und Bauphasen.
2,5 Punkte für Geräte: Bereitstellung und Darstellung eines Geräteparks zur vertragskonformen Abarbeitung der geforderten Leistung für die wesentlichen Gewerke.
2,5 Punte für Organisation: Die vorgesehene Abwicklung der Baumaßnahme wird mit einer Strukturierung und Koordination von Personen und Geräten so dargestellt, dass sie innerhalb der vorgesehenen Bauzeit sicher durchgeführt werden kann.
0 Punkte für Bauablauf, Geräte, Organsisation: Mit der Leistungsbeschreibung wird ein mögliches umsetzbares Terminkonzept zugrunde gelegt. Das Terminkonzept muss daher grob unter Berücksichtigung aller Aspekte (Bauablauf einschließlich der technischen Bearbeitungsabläufe, Personal, Geräte, Organisation) die wesentlichen Gewerke nachvollziehbar darstellen.
0. Registrierung, Anforderung Teilnahmeunterlagen, Vergabeunterlagen: Die interessierten Unternehmen haben sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu registrieren und über die dort bereit gestellte Web-Anwendung „ANA-Web“ ihre Teilnahme für das Vergabeverfahren zu aktivieren, sofern dies (z.B. in einem nicht offenen oder Verhandlungsverfahren) nicht bereits im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs geschehen ist. Die Registrierung umfasst mindestens die eindeutige Bezeichnung des Unternehmens und eine aktive E-Mail-Adresse, unter der das Unternehmen während des Vergabeverfahrens erreichbar ist. Den Interessenten obliegt es, die Registrierung und Aktivierung der Teilnahme am Vergabeverfahren unverzüglich ab Kenntnis vom Vergabeverfahren vorzunehmen. Etwaige Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen sowie Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen wird nur registrierten Teilnehmern über die e-Vergabe- Plattform mitgeteilt. Unterlässt ein Interessent die rechtzeitige Registrierung und Teilnahmeaktivierung, so liegt das sich daraus ergebende Risiko unvollständiger, veralteter oder verspäteter Informationen bei ihm.
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 1.1 Bieterfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf des Submissionstermins in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlos-sen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei de-nen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulation" auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatz-steuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengen-ansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieterge-meinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) .
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
7 Eignung
7.1 offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
0. Registrierung, Anforderung Teilnahmeunterlagen, Vergabeunterlagen: Die interessierten Unternehmen haben sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu registrieren und über die dort bereit gestellte Web-Anwendung „ANA-Web“ ihre Teilnahme für das Vergabeverfahren zu aktivieren, sofern dies (z.B. in einem nicht offenen oder Verhandlungsverfahren) nicht bereits im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs geschehen ist. Die Registrierung umfasst mindestens die eindeutige Bezeichnung des Unternehmens und eine aktive E-Mail-Adresse, unter der das Unternehmen während des Vergabeverfahrens erreichbar ist. Den Interessenten obliegt es, die Registrierung und Aktivierung der Teilnahme am Vergabeverfahren unverzüglich ab Kenntnis vom Vergabeverfahren vorzunehmen. Etwaige Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen sowie Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen wird nur registrierten Teilnehmern über die e-Vergabe- Plattform mitgeteilt. Unterlässt ein Interessent die rechtzeitige Registrierung und Teilnahmeaktivierung, so liegt das sich daraus ergebende Risiko unvollständiger, veralteter oder verspäteter Informationen bei ihm.
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 1.1 Bieterfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf des Submissionstermins in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei de-nen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulation" auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatz-steuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengen-ansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieterge-meinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) .
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
7 Eignung
7.1 offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschrif-ten im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntma-chung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntma-chung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragge-bers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.