Linienbündel Wittlicher Land
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernkastel-Wittlich
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Postleitzahl: 54516
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bernkastel-wittlich.de/startseite/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.zv-vrt.de/vergaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.spnv-nord.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.zv-vrt.de/vergaben
Deutsch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel Wittlicher Land
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Vulkaneifel auf den Linien 307-315 sowie den Linien 318 - 327
Landkreis Bernkastel-Wittlich
Linie 307*: Salmtal Bf – Dreis – Bruch – Bergweiler – Hupperath
Linie 308*: Musweiler – Schladt – Karl – Großlittgen
Linie 309*: Landscheid – Hof Hau – Schwarzenborn – Eisenschmitt – Kloster Him-merod – Großlittgen – Wittlich
Linie 310: Bitburg ZOB – Hüttingen – Röhl – Speicher – Herforst – Binsfeld – Niederkail – Landscheid – Burg – Hupperath– Bergweiler – Wittlich Hbf
Linie 311*: Binsfeld – Niederkail – Landscheid – Burg – Hupperath – Wittlich Hbf
Linie 312*: Wittlich > Bergweiler > Bruch > Arenrath > Niersbach > Gladbach > Bruch > Bergweiler > Wittlich (Ringlinie)
Linie 313*: Binsfeld – Niederkail – Landscheid – Hupperath – Wittlich Schulen
Linie 314: Landscheid – Niederkail – Binsfeld – Arenrath – Niersbach – Gladbach – Bruch – Dreis – Salmtal Bf
Linie 315: Hetzerath – Erlenbach – Dierscheid – Heidweiler – Gladbach – Doden-burg – Heckenmünster – Salmtal Bf
Linie 318: Wittlich Hbf > Wittlich Kernstadt > Wittlich Hbf (Ringlinie)
Linie 319: Hetzerath – Rivenich – Esch – Sehlem – Salmtal Bf
Linie 320: Schweich – Föhren IRT – Hetzerath – Salmtal Bf – Dreis – Wittlich ZOB
Linie 321: Neumagen – Piesport – Klausen – Salmrohr – Salmtal Bf
Linie 322: Piesport – Klausen – Altrich – Wittlich ZOB
Linie 323: Wittlich ZOB – Altrich – Wittlich Hbf
Linie 324: Wittlich – Platten – Osann – Monzel – Kesten – Mülheim an der Mosel
Linie 325: Wittlich Schulen – Platten – Osann – Lieser – Kues Schulen
Linie 326: Lösnich - Erden – Rachtig – Zeltingen – Platten – Altrich – Salmtal IGS
Linie 327: Kues Schulen – Lieser – Maring-Noviand – Osann – Klausen – Pohlbach – Salmtal IGS
*Auf den Linien 307 bis 309 und 312 gelten wegen bis zum 13.12.2025 bestehender Konzessionen zwei Fahrplanabschnitte: Fahrplanabschnitt 1 vom 31.07.2024 bis 13.12.2025 und Fahrplanabschnitt 2 vom 14.12.2025 bis 29.07.2034. Die Leistungen der Linien 311 und 313 sind erst ab dem 14.12.2025 zu erbringen.
Das Linienbündel dient zur Anbindung des nordwestlichen Kreisgebietes an die Statio-nen der Eifelstrecke in Speicher und an die Moselstrecke in Salmtal und in Wittlich. Es werden Verbindungen zwischen den Ortsgemeinden und dem zugeordneten Grundzentren (Landscheid, Salmtal und Hetzerath) bzw. Mittelzentrum (Wittlich) sowie dem Mittelzentrum im LK Trier-Saarburg Schweich eingerichtet. Darüber hinaus wird mit der kreisübergreifenden Linie 310 eine Alternativroute zum SPNV in der Relation Wittlich – Bitburg angeboten. Ergänzend zum SPNV werden die beiden Mittelzentren Wittlich und Schweich mit der Linie 320 verbunden, um die Nachteile der peripher liegenden SPNV-Stationen auszugleichen und eine umsteigefreie Fahrmöglichkeit zum IRT zu ermöglichen. Die Anbindung der touristischen Schwerpunkte an der Mosel (Piesport, Neumagen, Mülheim an der Mosel) auf kurzen Wegen zur Moselstrecke an den SPNV-Stationen Salmtal und Wittlich wird mit zwei neuen Linien (321 und 324) gewährleistet.
Die Leistungen im Bus-Verkehr können fahrplanmäßig im Zeitraum 31.07.2024 – 13.12.2025 mit 31 Fahrzeugen (2 Niederflur-Kleinbusse NBn, 5 Solobusse Bn, 19 Solobusse B, 5 Gelenkbusse GB) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.377.654 Nutzwagenkilometern p.a. sowie gerundeten 40.056 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im Bus-Verkehr können fahrplanmäßig im Zeitraum ab dem 14.12.2025 mit 40 Fahrzeugen (4 Niederflur-Kleinbusse NBn, 5 Solobusse Bn, 26 Solobusse B, 5 Ge-lenkbus GB) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.573.276 Nutzwagenkilometern p.a. sowie gerundeten 45.479 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Für die Leistungen im Ruf-Verkehr sind insgesamt 6 Fahrzeuge (Van) notwendig. Für den Fall der Beauftragung eines Unterauftragnehmers ist zu gewährleisten, dass in Summe 6 Fahrzeuge für den Ruf-Verkehr eingesetzt werden können. Die geschätzten Besetztkilometer (gerundet) betragen 72.156 Bkm p.a.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis maximal 25 Haltestellenmasten durch den Auftragnehmer austauschen zu lassen. Die Anforderungen hinsichtlich des Austauschs (Beschaffung, Rückbau und Entsorgung alte Masten, Aufbau neue Masten, Umbau der Schilder und Aushangkästen, etc.) sowie hinsichtlich der Ausführung der Masten sind in Ziffer 5 Abs. 3 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“ i.V.m. Anlage zum Verkehrsvertrag „Haltestelleninfrastruktur VRT“ geregelt.
Der Auftraggeber behält sich vor, zum 01.01.2026 neben den bereits in Ziffer 2.1 Abs. 14 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“ genannten Fahrzeuge weitere im Linienbündel eingesetzten Fahrzeuge des Busverkehrs mit AFZS-System ausrüsten zu lassen. Die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Tätigkeiten und Kosten sind in der Anlage zum Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“ i.V.m. Anlage zum Verkehrsvertrag „Automatisches Fahrgastzählsystem““ geregelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
• Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 17.04.2023.
• Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 17.04.2023.
• "Mustererklärung 2" nach § 4 Abs. 3 und "Mustererklärung 3“ nach § 4 Abs. 2 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des LTTG vom 26.11.2019 (GVBl. S. 334); detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Vergabeunterlagen, Anlage D1 und D2 zum Angebotsschreiben, die Vordrucke sind zu verwenden.
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Referenzen, die nicht angegeben werden, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Leistungen, die für den Auftraggeber erbracht werden. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“:
a) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und techn. Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
b) Kann das Unternehmen (auch Bietergemeinschaften) keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von min. 420.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von min. 13 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020 - 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden diese kumulativ betrachtet. Det. Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anl. E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
• Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie anhand des Hochladeberichts, ob Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht;
- sonstige Angebotsunterlagen:
— Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
— Das Preisblatt (Anlage B zum Angebotsschreiben): Das „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen.
— Eigenerklärung „Bezug zu Russland“ (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage F zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden)
— Hinweis zu Ziffern III 1.1.-1.3.: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1.-1.3. genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E22245419 zu stellen,
— Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen),
— Gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 LTTG haben die Bieter bei Angebotsabgabe nachvollziehbar darzustellen, wie sie die Tariftreueverpflichtung nach § 4 Abs. 3 S. 1 LTTG erfüllen wollen. Der Bieter hat daher ein Konzept vorzulegen, wie er die Tariftreuepflicht während der Betriebslaufzeit erfüllen möchte (Eigenerklärung). Hierzu ist die Personalkostenkalkulation zu erläutern. Es sind somit die angesetzten Personalstunden der einer Tariftreueverpflichtung unterliegenden Personale, getrennt nach deren Tätigkeiten (insbesondere Fahrpersonale und andere Personale), darzulegen. Es ist zu erläutern, dass diese Personalstunden nach dem Betriebskonzept des Bieters ausreichen, um die vertragsgegenständliche Leistung einschließlich Leerfahrten etc. erbringen zu können. Die Jahresarbeitszeit muss bei Einhaltung der Tarifverpflichtung durch die im Angebot enthaltenen Beträge finanziert werden können; eine etwaige Finanzierung aus anderen Quellen ist zu erläutern. Die Kosten für mindestens nach MiLoG zu vergütende Personale sind zur Plausibilisierung des Gesamtbetrages gesondert darzustellen,
— Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB)