Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Stechmückenbekämpfung mittels Hubschraubern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kabsev.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Stechmückenbekämpfung mittels Hubschraubern
Ziel der der Ausschreibung ist es, den aktuellen bis Ende 2023 laufenden Vertrag über die Schnakenbekämpfung mittels Hubschrauber neu auszuschreiben.
Gem. der Anlage 13
Die Haupttätigkeiten sind:
• Neben der Bekämpfung in den Gebieten der Mitglieder der Kabs EV., müssen Einsätze in anderen deutschen Gebieten im Auftrag der Iycbac GmbH durchge-führt werden (gem. der Anlage 13).
• Des Weiteren kann die Bekämpfung in den Gebieten des französischen Elsass optional durch die ausschreibende Stelle beauftragt werden. Diese Einsätze werden im Auftrag Syndicat de Lutte contre les Moustique 67 (SLM 67) durchge-führt.
• Helikoptergestütztes Ausbringen feinkörniger Granulate über überfluteten Area-len.
• Bereitstellen von Menschen, Hubschraubern und Technik
Folgende Option kann der Auftraggeber innerhalb des ersten Jahres der Rahmenverein-barung ausüben:
• Bekämpfung der Gebiete im französischen Elsass. SLM67 wird dann Mitglied der Rahmenvereinbarung.
Direkt anschließend an die Grundlaufzeit kann der Vertrag einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden.
Der Auftraggeber hat das einseitige Ausübungsrecht innerhalb des ersten Vertragsjahes darüber zu entscheiden, ob der spätere Auftragnehmer die Einsatzgebiete gem. Anlage 13 im französischen Elsass mit betreuen muss oder ob dies explizit ausgeklammert wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Stechmückenbekämpfung mittels Hubschraubern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1, Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1, S.2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.