Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Stechmückenbekämpfung mittels Hubschraubern

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kabsev.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eingetragener Verein
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Stechmückenbekämpfung mittels Hubschraubern

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel der der Ausschreibung ist es, den aktuellen bis Ende 2023 laufenden Vertrag über die Schnakenbekämpfung mittels Hubschrauber neu auszuschreiben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DE2 Bayern
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: FRF1 Alsace
Hauptort der Ausführung:

Gem. der Anlage 13

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Haupttätigkeiten sind:

• Neben der Bekämpfung in den Gebieten der Mitglieder der Kabs EV., müssen Einsätze in anderen deutschen Gebieten im Auftrag der Iycbac GmbH durchge-führt werden (gem. der Anlage 13).

• Des Weiteren kann die Bekämpfung in den Gebieten des französischen Elsass optional durch die ausschreibende Stelle beauftragt werden. Diese Einsätze werden im Auftrag Syndicat de Lutte contre les Moustique 67 (SLM 67) durchge-führt.

• Helikoptergestütztes Ausbringen feinkörniger Granulate über überfluteten Area-len.

• Bereitstellen von Menschen, Hubschraubern und Technik

Folgende Option kann der Auftraggeber innerhalb des ersten Jahres der Rahmenverein-barung ausüben:

• Bekämpfung der Gebiete im französischen Elsass. SLM67 wird dann Mitglied der Rahmenvereinbarung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Direkt anschließend an die Grundlaufzeit kann der Vertrag einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden.

Der Auftraggeber hat das einseitige Ausübungsrecht innerhalb des ersten Vertragsjahes darüber zu entscheiden, ob der spätere Auftragnehmer die Einsatzgebiete gem. Anlage 13 im französischen Elsass mit betreuen muss oder ob dies explizit ausgeklammert wird.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 079-234630
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Stechmückenbekämpfung mittels Hubschraubern

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:

• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt hat,

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,

• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1, Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1, S.2 GWB bleibt unberührt.

Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/05/2023

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