Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder gem. TV-Fahrradleasing einschl. Nebenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SSPE-2023-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.speyer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder gem. TV-Fahrradleasing einschl. Nebenleistungen
Rahmenvereinbarung zum Leasing von Fahrrädern und Pedelecs für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Speyer gem. TV-Fahrradleasing einschl. Nebenleistungen in Form von Service- und Versicherungsleistungen (Teilamortisationsleasing):
Der Auftragnehmer stellt der Stadt Speyer das jeweilige Fahrrad als Leasinggegenstand zur Verfügung und übernimmt sämtliche weitere mit dem Leasinggegenstand zusammenhängenden Leistungen. Darunter fallen die Information und Schulung der Mitarbeitenden, die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Inspektion, Wartung und Reparatur, die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Störfallmanagement, Bereitstellung eines Online-Portals sowie die Koordination und die Verwaltung der vorgenannten Beziehungen und Leistungen.
Der Auftragnehmer koordiniert und managt diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung. Ansprechpartner für die Mitarbeitenden der Stadt Speyer ist in sämtlichen Vertrags-, Versicherungs- oder Wartungsfragen der Auftragnehmer. Er sorgt auch dafür, dass das vorliegende Fahrradleasingmodell mit den gesetzlichen Bestimmungen und den steuerlichen Regelungen im Einklang steht und dem Zweck entsprechend durchgeführt werden kann.
Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
Rheinland-Pfalz
Der Rahmenvertrag umfasst insbesondere die kostenlose Zurverfügungstellung der erforderlichen Leistungsprozesse von Bestellung bis Beendigung (inkl. Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung und Reparatur) wie auch Rückführung und Schadensabwicklung nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Im Rahmen einer unverbindlichen Umfrage haben ca. 80 Mitarbeitende ihr Interesse bekundet (geschätzte Abnahmemenge). Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 300 Fahrrädern.
Die Stadt Speyer hat das einseitige Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung einmal um 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet - oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- darüber, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt bzw. keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen bzw. dass keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstraße von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 € verhängt wurde
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle
auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124 LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124
LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- darüber, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare
Leistungen ausgeführt wurden (Drei Referenznachweise aus den letzten drei Jahren)
- darüber, dass die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124 LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Der Bieter hat die Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Vorgaben und Zielvorstellungen des Auftraggebers in einem Umsetzungskonzept darzustellen, das mit dem Angebot abzugeben ist. Im Zuschlagsfall wird dieses Vertragsbestandteil.
- Nachweis, dass der involvierte Leasinggeber von der BaFin zugelassen ist.
- Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung vorzuhalten, die angemessenen Deckungsschutz für die zu erbringenden Leistung gewährt. Er hat diesen Versicherungsschutz während der Leistungserbringung ununterbrochen vorzuhalten. Folgende Haftungssummen sind im Rahmen des Deckungsschutzes mindestens vorzuhalten:
a) für Sach- und Personenschäden 3 Mio. € je Schadenereignis
b) für Vermögensschäden 1 Mio. € je Schadenereignis
Der Bieter hat den Versicherungsschutz in mind. der Höhe der o. g. Deckungssummen rechtzeitig vor Zuschlagserteilung durch geeignete und aktuelle Unterlagen bzw. Bestätigungen der Versicherungsgesellschaft verbindlich nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.fm.rlp.de
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.speyer.de