Baustoffbeprobung Bauwerke im Bereich AS Oberstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 05-23-1152

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187eb0c95d4-2b7fbea2d6960197
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baustoffbeprobung Bauwerke im Bereich AS Oberstadt

Referenznummer der Bekanntmachung: 05-23-1152
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Baustoffbeprobung Bauwerke (BW436, BW439, BW472, BW473, BW474) im Bereich AS Oberstadt

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71600000 Technische Tests, Analysen und Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Hauptort der Ausführung:

A8, AS Neunkirchen-Oberstadt

Kreis Neunkirchen, Saarland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Baustoffbeprobung Bauwerke im Bereich AS Oberstadt

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 28
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot:

- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem

Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei

Geschäftsjahren." (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)

- Erklärung, dass eine Berufs- oder

Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der

Mindestdeckungssummen vorliegt bzw. Erklärung, dass im

Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der

Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird (vgl. § 45 Abs. 4

VgV)

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:

- Entsprechende Bestätigung eines vereidigten

Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte

Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und

Verlustrechnungen zum Nachweis der Unternehmensumsätze

- Entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen

entsprechenden Versicherungsnachweis zum Bestehen einer

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die

innerhalb des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter

Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich

(AVPQ) oder beim Verein für die Präqualifikation von

Bauunternehmen e.V. (PQ-VOB) erworben wurden. Es gelten

nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der

Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im

Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Nachweise und

Erklärungen (insbesondere vergleichbare Referenzen), die im

AVPQ/PQ-VOB enthalten sind, aber nicht den

Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht

nachgefordert werden können. Entsprechende Nachweise sind

zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot einzureichen. Die

Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten

Erklärungen und Nachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen

Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem

Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung"

oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und

Bescheinigungen vorzulegen.

Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise

zu erbringen.

Mit dem Angebot:

- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung

begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage

stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

gemäß §§ 123, 124 GWB. (Der AG behält sich vor, ab einem

geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen Auszug

aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister

für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der

zuständigen Stelle abzufordern.)

- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen

zur Sozialversicherung (vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)

- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. § 124

Abs. 1 Nr. 2 GWB)

- Angaben über die Eintragung in das Berufsregister ihres

Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. § 44 Abs. 1 VgV)

- RAP Stra 15 Prüfstelle, Anerkennung in mind. zwei Fachgebieten, davon eins im Fachbereich A, H oder I inkl. Teilnahme von mind. zwei Mitarbeitern an Schulungen* im Bereich Bauabfälle/Kreislaufwirtschaft in den letzten drei Jahren oder

- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 inkl. Teilnahme von mind. zwei Projektmitarbeitern an Schulungen* im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnungen/Abfall in den letzten zwei Jahren oder

- DAkkS Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder DIN EN ISO/IEC 17065 inkl. Teilnahme von mind. Projektmitarbeitn an Schulungen* im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnungen/Abfall in den letzten zwei Jahren oder

- Teilnahme von mind. zwei Projektmitarbeitern an Schulungen* im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnungen/Abfall in den letzten zwei Jahren.

* Schulungen im Bereich Probenahme Voden/Gesteinskörnungen/Abfall/Kreislaufwirtschaft werden mit den folgenden Themen anerkannt: Probenahme Gesteinskörnungen gemäß DIN EN 932-1, Beprobung von Böden und Bauschutt, Umgang mit gefährlichen Bauabfällen, Bodenschutz und Altlasten, Sachkundenahcweis Probenahme Abfall nach LAGA PN 98.

- Sachkundenachweis "Probenahme von festen und stichfesten Abfällen sowie von abgelagerten Materialien gem. LAGA PN 98" (max. 3 Jahre alt) für verantwortlichen Probenehmer

Die Nachweise der o.g. Qualiätsanforderungen erfolgen über die jeweilige Kopie der Zertifizierungs-/Akkreditierungsurkunde und der Teilnahmebescheinigungen von den Schulungen. Es müssen die Schulungen der Mitarbeiter nachgewiesen werden, die die Leistung tatsächlich erbringen.

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:

- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten

Selbstreinigung (§ 42 VgV i. V. m. § 125 GWB)

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse

(falls beitragspflichtig) und eine

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das

Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)

- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung

über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben

wurde)

- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,

Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und

Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise

- Urkalkulation des Angebots

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Vorlage von mindestens 3 Referenzen zur Durchführung von Kernbohrungen (Stahlbeton) in Ingenieurbauwerken sowie der Analyse der Proben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/06/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/06/2023
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Fragen an die Vergabestelle sind über die Vergabeplattform zu stellen. Voraussetzung für eine Beantwortung ist die rechtzeitige Einreichung der Fragen, spätestens bis zum 13.06.2023. Später eingegangene Fragen werden in der Regel nicht mehr beantwortet. Anfragen, die auf anderem Weg als über die Vergabeplattform übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

b) Das Angebot inklusive aller Angebotsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform elektronisch einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass seine allgemeine technische Netzwerkumgebung und Internetverbindung leistungsfähig sind, um die erforderliche Datenmenge zu transportieren und im erforderlichen Maß mit der Vergabeplattform zu kommunizieren. Eine Angebotsabgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/05/2023

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