Mobile Visitenwägen Referenznummer der Bekanntmachung: SC4-2023-0058
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.unimedizin-mainz.de
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pwc.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Visitenwägen
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz KdöR beabsichtigt, einen Auftrag über die Beschaffung von mobilen Visitenwägen gemäß den beiliegenden Unterlagen zu vergeben. Eine genaue Beschreibung der erforderlichen Leistungsmerkmale ist der Leistungsbeschreibung und den Anlagen zu entnehmen.
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße 1 55131 Mainz
Die mobile Arbeit im Rahmen des Behandlungsprozesses im Krankenhaus ist essenziell für die Förderung von effizienten und patientensicherheitsorientierten Arbeitsabläufen. Zur Verbesserung der Patientensicherheit und zur Effizienzsteigerung der Prozesse soll im Rahmen der KHZG-Förderung die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation implementiert werden.
Für eine erfolgreiche Implementierung der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation ist die Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen in Form von zukunftsorientierter Hardware not-wendig. Für die Förderung der Digitalisierung und der digitalen Dokumentation sind somit mobile Visitenwägen entscheidend. Die Visitenwägen sollen die Klinikmitarbeitenden bei der Pati-ent:innenbehandlung insbesondere bei der Dokumentation im Klinikinformationssystem (KIS) unterstützen und sollen durch die Mobilität und den ortsunabhängigen Zugriff auf Patient:innen- und Be-handlungsdaten die Versorgungssicherheit fördern.
Die UM Mainz beabsichtigt daher die Beauftragung eines externen Dienstleisters zur Bereitstellung und Wartung der mobilen Visitenwägen.
Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von vier (4) Jahren geschlossen werden, aus dem die Auftraggeberin Leistungen entsprechend dem Bedarf abrufen kann.
Leistungsbereich (Höchstabnahmemenge):
- Vollständig ausgestattete mobile Visitenwägen jeweils bestehend aus: mobilem Visitenwagen, All-in-One PC, deutsche Hygienetastatur, Hygienemaus und Barcode Scanner (130)
- All-in-One PC (gleiches Grundmodell wie beim vollständig ausgestatteten Visitenwagen) (46)
- Personal- und Anwendertraining (Schulung und bei Bedarf Nachschulungen ab dem 2. Vertragsjahr) (4)
- Full-Service Wartungs-, Support- und Systemserviceleistungen
Der Auftraggeberin steht die Option zu, bei Bedarf Zubehör aus dem Zubehörkatalog zu den dort aufgeführten verbindlichen Preisen abzurufen. Die Vergütung des abgerufenen Zubehörs ist nicht mit der im Preisblatt ausgewiesenen Gesamtsumme abgegolten, sondern erfolgt separat. Der Auftragnehmer MUSS nach Abruf die unverzügliche Lieferung des Zubehörs sicherstellen und dieses an die mobilen Visitenwägen anbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(i) Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung sein.
(ii) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen.
(iii) Eigenerklärung Russlandsanktionen.
(i) Gefordert ist die Angabe des durchschnittlichen Netto-Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren. Die Abfrage erfolgt informatorisch.
(ii) in Höhe von mindestens EUR 2 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie in marktüblicher Höhe für Vermögensschäden zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Im Fall der Beteiligung als Bieter-gemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis ist spätestens bei Zuschlag einzureichen.
(i) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils im Jahresdurchschnitt im EWR beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) angeben. Die Abfrage erfolgt informatorisch.
(ii) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss zwingend über eine gültige Zertifizierung zum Qualitätsmanagement nach ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen und einen Nachweis mit dem Angebot in Kopie vorlegen.
(iii) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren zu belegen. Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen. Dabei muss jedes dieser Referenzprojekte die Bereitstellung von mobilen Visitenwägen zum Gegenstand gehabt haben. Zwei der Referenzen müssen die Bereitstellung von mobilen Visitenwägen für Krankenhäuser mit jeweils mindestens 500 Betten und eine Referenz die Bereitstellung von mobilen Visitenwägen für Maximalversorger/ Universitätsklinikum mit mindestens 1.000 Betten umfassen. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigt die Universitätsmedizin gem. § 46 Abs. 3 VgV auch einschlägige Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte (Eignungsleihe) ist dies durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit dem Formblatt "Einsatz Eignungsleihe" zu erklären. Für das sich zur Eignungsleihe verpflichtende Unternehmen ist das Formblatt "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" einzureichen
Mit dem Angebot ist die Erklärung zum Mindestentgelt einzureichen. Nach Zuschlag und auf gesonderte Aufforderung des zuständigen Fachbereichs ist ggf. ein Masernschutz gem. Para. 20 Absatz 9 IfSG vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(i) Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Dokumente einschließlich des Formblatts "Angebotsschreiben" zu verwenden.
(ii) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Gespräche sowie der Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren und Leistungsausführung werden in deutscher Sprache geführt.
(iii) Die Angebote sind in Textform nach § 126b BGB elektronisch abzugeben. Hierzu genügt, dass die natürliche Person benannt wird, die die Erklärung abgibt. Diese Voraussetzung wird durch die ordnungsgemäße Nutzung des Bietertools des Vergabeplattform der DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH unter www.dtvp.de ("Vergabeplattform") erfüllt. Somit muss das Angebot und / oder einzelne Formblätter nicht unterschrieben und / oder mit einem Firmenstempel versehen werden.
(iv) Erklärungen Dritter im Angebot sind unterschrieben dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden: Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung.
(v) Die Bieter haben diejenigen Bestandteile des Angebots zu kennzeichnen, die Geschäfts- und / oder Betriebsgeheimnisse beinhalten.
(vi) Fragen zum Vergabeverfahren bzw. zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu richten. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Vergabeverfahren direkt von Mitarbeitern der Auftraggeberin oder dessen Beratern zu fordern oder zu erlangen.
(vii) Die Universitätsmedizin Mainz beantwortet ausschließlich Fragen, deren Beantwortung für die Erstellung des Angebots erforderlich sind. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht un-ternehmensspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
(viii) Um die Fragen im Sinne der vergaberechtlichen Gleichbehandlung gegenüber allen Bietern beantworten zu können, müssen sie bis acht Tage vor Ende der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung gestellt werden. Auf die Beantwortung später gestellter Fragen besteht kein Anspruch.
(ix) Die den Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen.
(x) Sollten Bieterfragen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist hierauf mit der Fragestellung hinzuweisen. Erfolgt ein solcher Hinweis nicht, geht die Auftraggeberin im Zweifel von der Zustimmung zur Veröffentlichung aus. Aufklärungsfragen bleiben insoweit vorbehalten.
(xi) Nach der abschließenden Angebotswertung wird die Universitätsmedizin Mainz den bestplatzierten Bieter - sofern er den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt - dazu auffordern, den bzw. die Nachunternehmer zu benennen sowie Verpflichtungs-erklärungen und ggf. Eignungsnachweise für die Nachunternehmer vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8L6J24
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Verfahrensrügen sind an die Vergabestelle über die Vergabeplattform DTVP zu richten und als solche ausdrücklich zu bezeichnen. Verfahrensrügen erfolgen ausschließlich in Textform gem. § 126b BGB.
Soweit ein Nachprüfungsantrag auf eine Verfahrensrüge gestützt wird, ist der Nachprüfungsantrag u.a. gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die übrigen Voraussetzungen der Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/