Konstruktiver Ingenieurbau - Neubau einer Kindertagesstätte in 67598 Gundersheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Schneller 3
Ort: Osthofen
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 67574
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
E-Mail:
Telefon: +49 6242/5004-109
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-wonnegau.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Konstruktiver Ingenieurbau - Neubau einer Kindertagesstätte in 67598 Gundersheim
Stufenweise Vergabe von Planungsleistungen –
konstruktiver Ingenieurbau für den Neubau einer
kommunalen sechsgruppigen Kindertagesstätte in
der Ortsgemeinde 67598 Gundersheim für die
Leistungsphasen 1 bis 6 in Anlehnung an die §§ 49ff
der HOAI 2021
Das Bauvorhaben liegt in der Ortsgemeinde 67598 Gundersheim in der Katzensteiner Straße 17
Tragwerksplanung - Fachplanung für den Neubau einer Kita, LP1 bis 6 in Anlehnung an die §§49 ff HOAI
Bei Bauverzögerungen
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer
Punktezahl zwischen 1 und 3 bewertet. Dabei werden die Punkte nach dem folgenden
System vergeben:
3 Punkte: Kriterium vollumfänglich erfüllt
2 Punkte: Kriterium überwiegend erfüllt
1 Punkt: Kriterium teilweise erfüllt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
b. Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
1. Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Absatz 1 GWB
(Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
2. Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder ggf.
Nachweis einer Bestätigung des Versicherers, mit welchem bestätigt wird, dass im
Falle der Auftragserteilung eine Versicherung abgeschlossen wird.
3. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung 2022/576 (EU)
4. Verpflichtungserklärung und Vereinbarung Landestariftreuegesetz (LTTG)
5. Erklärung Fördermittelvorgaben
6. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung zum Gesamtjahresumsatz in netto in dem vom Auftrag abgedeckten
Geschäftsbereich für die letzten Geschäftsjahre
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Quantitative Angaben über Referenzen früher ausgeführter mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten
Kalenderjahren erbrachten Leistungen
- Angaben zum Führungspersonal
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der
letzten Kalenderjahre (nur Beschäftigte die Planungsleistungen im
vergleichbaren Bereich erbringen)
- Angaben über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das
Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu
vergeben beabsichtigt.
a. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Absatz 4 Nr. 2 VgV):
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine
Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,00 Euro und für
sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 3.000.000,00 Euro
gegeben ist.
b. Mindestgesamtjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV):
Der Bewerber muss mindestens einen Umsatz von 450.000,00 Euro (netto) im Jahr
aufweisen.
c. Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inklusive berufliche Befähigung (§
46 Absatz 43 Nr. 2 VgV):
Die Mitarbeiter des Bewerbers müssen mindestens den Hochschul- bzw.
Fachhochschulabschluss im Fach konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar
mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung aufweisen.
d. Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV):
Der Bewerber muss mindestens drei vergleichbare Bauprojekte umgesetzt haben.
Die Umsetzung in einer Bewerbergemeinschaft/ARGE wird auch anerkannt.
e. Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische
Leitung innehaben, inkl. berufliche Befähigung (§ 46 Absatz 3 Nr. 6 VgV):
Der Bewerber muss mindestens den Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss im
Fach konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar mit mindestens fünf Jahren
Berufserfahrung aufweisen.
f. Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl
seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV):
Der Bewerber muss mindestens über fünf Mitarbeiter und zwei Führungskräfte
verfügen. Dabei gelten „Führungspersonal/Inhaber“ sowie „Projektleiter“ zu den
Führungskräften, die übrigen zu den Mitarbeitern. Führungskräfte, welche
rechnerisch nicht für die Bewertung angerechnet werden müssen, werden
automatisch als Mitarbeiter eingestuft. So soll eine möglichst gute Bewertungszahl
erreicht werden.
g. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die
Ausführung des Auftrags verfügt (§ 46 Absatz 3 Nr. 9 VgV):
Der Bewerber muss mindestens über Datentransfersysteme zur
Projektkommunikation zwischen AG, AN und Dritten, MS Office ab Version 2007
oder höher, CAD-Software sowie Ausgabegeräte bis DinA 0 verfügen.
h. Teil des Auftrags, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom
Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV):
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten
Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen
genügen.
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§123 Abs. 4 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer
1 nachweisen können.
§ 124 Abs. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
§ 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
3. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Mitgliedern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem bevollmächtigten Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
4. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
5. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
6. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat
der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch
in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer
Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 10 Tagen bei der unter VI.4.1)
genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234